Leserbriefe (65)
Leserbriefe
Snow Card Tirol – ein Stückwerk
Dienstag, 18 September 2018
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Seit einigen Jahren existiert die sog. Snow Card Tirol um rund 800,- EURO. Sie ist gültig für sämtliche kleinen und großen Schigebiete, sogar staatsgebietsübergreifend (zB Ischgl/Samnaun), wird daher dementsprechend gut angenommen.
Partikularinteressen von Gesellschaften und einzelnen Gemeinden, die dem Kirchturmdenken nach wie vor ihre Ehre erweisen, haben aber bisher verhindert, dass diese von Oktober bis Mitte Mai des Folgejahres gültige Tiroler Karte eine wirklich attraktive ist. So hat man das Großgebiet Fieberbrunn/Saalbach/Hinterglemm (obwohl dies im Vorjahr noch tadellos möglich war) und den Raum Arlberg (Stichwort St. Anton) vom Gültigkeitsbereich dieser Karte ausgenommen, weil dort offenbar Groschenzähler, die das gemeinsame Ganze nicht mehr sehen statt die wirklich Verantwortlichen das Sagen haben.
Diese beiden Schigebiete gehören zu den besten der Welt und es ist höchste Zeit, geht man schon mit einer Tirol Card sogar international "hausieren" und drängt bei jeder Gelegenheit auf Gebietszusammenschlüsse, dass diese Zonen mit nur einer Karte benützt werden können.
Der Tiroler Landeshauptmann, oberster Chef der Touristiker samt ihren Verbänden sind daher ehest gefordert, Kirchturmdenken abzustellen und dieses Problem zu lösen, bevor der erste Schnee fällt. Snow Card Tirol-Besitzer und der Tiroler Tourismus wären ewig dankbar.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 21.8.2018
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Partikularinteressen von Gesellschaften und einzelnen Gemeinden, die dem Kirchturmdenken nach wie vor ihre Ehre erweisen, haben aber bisher verhindert, dass diese von Oktober bis Mitte Mai des Folgejahres gültige Tiroler Karte eine wirklich attraktive ist. So hat man das Großgebiet Fieberbrunn/Saalbach/Hinterglemm (obwohl dies im Vorjahr noch tadellos möglich war) und den Raum Arlberg (Stichwort St. Anton) vom Gültigkeitsbereich dieser Karte ausgenommen, weil dort offenbar Groschenzähler, die das gemeinsame Ganze nicht mehr sehen statt die wirklich Verantwortlichen das Sagen haben.
Diese beiden Schigebiete gehören zu den besten der Welt und es ist höchste Zeit, geht man schon mit einer Tirol Card sogar international "hausieren" und drängt bei jeder Gelegenheit auf Gebietszusammenschlüsse, dass diese Zonen mit nur einer Karte benützt werden können.
Der Tiroler Landeshauptmann, oberster Chef der Touristiker samt ihren Verbänden sind daher ehest gefordert, Kirchturmdenken abzustellen und dieses Problem zu lösen, bevor der erste Schnee fällt. Snow Card Tirol-Besitzer und der Tiroler Tourismus wären ewig dankbar.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 21.8.2018
Das Spiel mit Emotionen
Freitag, 15 Juni 2018
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Der Tiroler Landeshauptmann hat als Hauptbetroffener den wesentlich höherkarätig besetzten, internationalen Brenner-Transitgipfel in Bozen vorzeitig verlassen, weil dieser für ihn nicht zufriedenstellend war.
Ganz abgesehen davon, dass dies ein Affront gegenüber den Gastgebern und vor allem gegen die Deutschen ist, weil man unter dem Titel Gesundheit der Tiroler Bevölkerung mit umstrittenen Blockabfertigungen in Kufstein zwar die Bayern zur Räson bringen will, verschiedene Bevölkerungsgruppen dadurch gegeneinander aufgebracht werden, jedoch damit null Erfolg erzielen wird.
Platter will nun die Blockabfertigungen sogar erweitern, obwohl dadurch, bei steigender Verkehrstendenz, kein einziger Lkw weniger fahren wird. In der Nacht sind die Autobahnen A12 und A13 nahezu leer, aber trotzdem sollen sie partout Lkw-frei sein. Beide Maßnahmen klingen mehr nach Revanchegedanken gegenüber unseren bayrischen Freunden. Denn konstante Tagesstaus erhöhen nicht nur den Ärger der Leute, sondern auch die Umweltverschmutzung, die eigentlich verhindern werden sollten. Und es sei daran erinnert, dass das sektorale Fahrverbot, mit dem ebenfalls wieder einmal gedroht wird, die Emotionen noch mal verschärft werden und dieses Verbot schon mehrmals aufgehoben worden ist. Der Autobahnverbreiterungsvorschlag eines Dr. Bodenseer wurde schon von den eigenen Parteifreunden vor Diskussion „umgebracht“.
Und die Emotionen sollen noch mehr gesteigert werden. Es ist Tatsache, dass die derzeitige Bahnbestandstrecke noch bei weitem nicht, was die Verlagerung von Gütern betrifft, ausgelastet ist. Der David Tirol will nun den Goliath Bayern/Deutschland die Schuld dafür zumessen, weil die Deutschen die nördliche Zulaufstrecke zum Brenner-Basis-Tunnel als eine brauchbare Alternative zum Transit noch nicht ansatzweise fertig haben. Aber hallo! – In Wirklichkeit endet die nördliche Zulaufstrecke in Kundl und es steht auf Tiroler Seite noch völlig in den Sternen, wie es ab dort, vor allem in Langkampfen und noch mehr in Kufstein mit dieser weitergeht! Bei einer solchen fatalen Augangssituation, ohne die eigenen Hausaufgaben gemacht zu haben, über die nördlichen Nachbarn zu schimpfen, wo man selbst noch nicht ansatzweise auch nur mit der Planung fertig ist, geschweige denn von einer Verlagerungsgarantie die Rede sein kann, ist höchst unseriös. Eine fragwürdige Blockabfertigungspolitik, die keinen einzigen Lkw von der Straße wegbringt, sehr wohl aber die nicht richtig informierte Bevölkerung emotionalisiert, kann nur so lange gutgehen, bis, wie jetzt passiert, eine übergeordnete Klage gegen solche politische Auswüchse eingeleitet wird.
Dass dadurch das Klima zwischen den Beteiligten nicht besser, die Politikverdrossenheit im Tourismusland Tirol aber auf jeden Fall größer wird, darf bei solchen Vorgangsweisen keinen mehr wundern.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, 14.6.2018
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Ganz abgesehen davon, dass dies ein Affront gegenüber den Gastgebern und vor allem gegen die Deutschen ist, weil man unter dem Titel Gesundheit der Tiroler Bevölkerung mit umstrittenen Blockabfertigungen in Kufstein zwar die Bayern zur Räson bringen will, verschiedene Bevölkerungsgruppen dadurch gegeneinander aufgebracht werden, jedoch damit null Erfolg erzielen wird.
Platter will nun die Blockabfertigungen sogar erweitern, obwohl dadurch, bei steigender Verkehrstendenz, kein einziger Lkw weniger fahren wird. In der Nacht sind die Autobahnen A12 und A13 nahezu leer, aber trotzdem sollen sie partout Lkw-frei sein. Beide Maßnahmen klingen mehr nach Revanchegedanken gegenüber unseren bayrischen Freunden. Denn konstante Tagesstaus erhöhen nicht nur den Ärger der Leute, sondern auch die Umweltverschmutzung, die eigentlich verhindern werden sollten. Und es sei daran erinnert, dass das sektorale Fahrverbot, mit dem ebenfalls wieder einmal gedroht wird, die Emotionen noch mal verschärft werden und dieses Verbot schon mehrmals aufgehoben worden ist. Der Autobahnverbreiterungsvorschlag eines Dr. Bodenseer wurde schon von den eigenen Parteifreunden vor Diskussion „umgebracht“.
Und die Emotionen sollen noch mehr gesteigert werden. Es ist Tatsache, dass die derzeitige Bahnbestandstrecke noch bei weitem nicht, was die Verlagerung von Gütern betrifft, ausgelastet ist. Der David Tirol will nun den Goliath Bayern/Deutschland die Schuld dafür zumessen, weil die Deutschen die nördliche Zulaufstrecke zum Brenner-Basis-Tunnel als eine brauchbare Alternative zum Transit noch nicht ansatzweise fertig haben. Aber hallo! – In Wirklichkeit endet die nördliche Zulaufstrecke in Kundl und es steht auf Tiroler Seite noch völlig in den Sternen, wie es ab dort, vor allem in Langkampfen und noch mehr in Kufstein mit dieser weitergeht! Bei einer solchen fatalen Augangssituation, ohne die eigenen Hausaufgaben gemacht zu haben, über die nördlichen Nachbarn zu schimpfen, wo man selbst noch nicht ansatzweise auch nur mit der Planung fertig ist, geschweige denn von einer Verlagerungsgarantie die Rede sein kann, ist höchst unseriös. Eine fragwürdige Blockabfertigungspolitik, die keinen einzigen Lkw von der Straße wegbringt, sehr wohl aber die nicht richtig informierte Bevölkerung emotionalisiert, kann nur so lange gutgehen, bis, wie jetzt passiert, eine übergeordnete Klage gegen solche politische Auswüchse eingeleitet wird.
Dass dadurch das Klima zwischen den Beteiligten nicht besser, die Politikverdrossenheit im Tourismusland Tirol aber auf jeden Fall größer wird, darf bei solchen Vorgangsweisen keinen mehr wundern.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, 14.6.2018
Dauerverkehrschaos: Tut sich da endlich was?
Montag, 22 Januar 2018
Beim Kufsteiner Neujahrsempfang wurde nun schon zum zweiten Mal öffentlich, auch in Anwesenheit des Landeshauptmannes, vom Obmann der Kufsteiner Wirtschaft eine nördliche Straßenverbindung, eine sog. Verkehrsspange bei der A 12 zur Autobahn Kufstein-Süd thematisiert. Er beklagte den Kufsteiner Verkehrskollaps jedes Wochenende, will eine Lösung für die Vignettenflüchtlinge und diese eigene Autobahnauffahrt für das Industriegebiet Langkampfen.
Guten Morgen meine Herrschaften!
Mir wurde schon amtlich gefährlich gedroht, weil ich mehrmals über das ständige Kufsteiner Verkehrschaos in die sozialen Medien berichtet habe, er würde Maßnahmen ergreifen. Vergessen wird dabei, dass ich mich schon mindestens 10 Jahre gerade um diese Problematik kümmere und mehrere Maßnahmen gesetzt habe, aber die eigentlich Verantwortlichen regelrecht im Ganzjahresschlaf waren.
Es freut mich daher ganz besonders, dass der Leiter des Baubezirksamtes zu dem Problem eine Studie in Auftrag gegeben hat, dessen wesentliche Punkte ich bereits mit seinem eigenen Vorgänger vor rund einem Jahrzehnt punktgenau durch besprochen und mit ihm beurteilt habe.
Noch mehr freut mich, dass ich sowohl im Landtag als auch im Kufsteiner Gemeinderat einen gut begründeten Antrag für eine Nordumfahrung mit präzisem Einschluss der Autobahn Kufstein Süd auf Langkampfner Gebiet gestellt habe und dieses Begehren des WK-Obmannes nun sogar die Erweiterung meines Antrages Richtung Westen darstellt, der aber gleichzeitig va Kufstein/Zell entlasten würde.
Und am meisten freut mich, dass auch er endlich die Lösung für die Vignettenflüchtlinge anspricht, zu der schon seit geraumer Zeit eine komplett ausgearbeitete Novelle zum Bundesmautstraßengesetz von mir im Parlament vorliegt, bei der nur mehr das Datum zu ändern und zu beschließen wäre.
Gerade an diesem Beispiel wird die Bevölkerung sehen, inwieweit die beiden betroffenen Bürgermeister mitziehen, wie das Land reagiert und was schlussendlich der Bund sagt und tut.
Bisher war ich offensichtlich der ideologisch falsche Ideengeber und Antragsteller, nun kopiert ein anderer.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 19.1.2018
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Guten Morgen meine Herrschaften!
Mir wurde schon amtlich gefährlich gedroht, weil ich mehrmals über das ständige Kufsteiner Verkehrschaos in die sozialen Medien berichtet habe, er würde Maßnahmen ergreifen. Vergessen wird dabei, dass ich mich schon mindestens 10 Jahre gerade um diese Problematik kümmere und mehrere Maßnahmen gesetzt habe, aber die eigentlich Verantwortlichen regelrecht im Ganzjahresschlaf waren.
Es freut mich daher ganz besonders, dass der Leiter des Baubezirksamtes zu dem Problem eine Studie in Auftrag gegeben hat, dessen wesentliche Punkte ich bereits mit seinem eigenen Vorgänger vor rund einem Jahrzehnt punktgenau durch besprochen und mit ihm beurteilt habe.
Noch mehr freut mich, dass ich sowohl im Landtag als auch im Kufsteiner Gemeinderat einen gut begründeten Antrag für eine Nordumfahrung mit präzisem Einschluss der Autobahn Kufstein Süd auf Langkampfner Gebiet gestellt habe und dieses Begehren des WK-Obmannes nun sogar die Erweiterung meines Antrages Richtung Westen darstellt, der aber gleichzeitig va Kufstein/Zell entlasten würde.
Und am meisten freut mich, dass auch er endlich die Lösung für die Vignettenflüchtlinge anspricht, zu der schon seit geraumer Zeit eine komplett ausgearbeitete Novelle zum Bundesmautstraßengesetz von mir im Parlament vorliegt, bei der nur mehr das Datum zu ändern und zu beschließen wäre.
Gerade an diesem Beispiel wird die Bevölkerung sehen, inwieweit die beiden betroffenen Bürgermeister mitziehen, wie das Land reagiert und was schlussendlich der Bund sagt und tut.
Bisher war ich offensichtlich der ideologisch falsche Ideengeber und Antragsteller, nun kopiert ein anderer.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 19.1.2018
Unglaublich, aber wahr
Mittwoch, 03 Januar 2018
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Neulich wurde ich mit einem Fall befasst, der so unglaublich ist, dass die Empörung unserer Leute darüber nur umso verständlicher ist.
Eine österreichische Staatsbürgerin hat zwei Kinder von Anfang an ganz alleine aufgezogen, weil ihr Südtiroler Gatte es vorzog, nach einvernehmlicher Scheidung wieder allein nach Italien zu gehen. Die alleinstehende Frau musste dann all die Jahre ihr bescheidenstes Dasein mit den Kindern in Innsbruck mit Dolmetscherdiensten fristen, hat also immer parallel zur Kindererziehung bis zu ihrer Pension gearbeitet. Und jetzt kommt's: Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verweigerte ihr nun, sie bekommt nur 448,92,- EURO Alterspension, die Zuerkennung der (vollen) Ausgleichszulage (gem. Ausgleichszulagen-Richtsatz/Basis 2017) idHv 111,42,- EURO. Denn sie war der völlig verfehlten Ansicht, der (ehemalige) Unterhaltsschuldner müsste diesen Teil bezahlen und die Pensionsberechtigte möge sich doch gefälligst an ihn in Italien wenden.
Die arme, alleinstehende Frau musste sich nun, weil mehrere außergerichtliche Vorsprachen und Klärungsversuche ergebnislos waren, sogar auf ihr eigenes Risiko mittels Klage an das Landesgericht wenden. Fast ein Jahr war sie außerdem gezwungen, mit ihren verminderten Pensionseinkünften (siehe vorher) das Leben zu fristen.
Ganz abgesehen davon, dass man bei uns mehr oder weniger jedem (inklusive Ausländer; mit, aber auch ohne Arbeit) die Mindestsicherung gibt, hätte die PVA nur den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss nach § 55a EheG aus dem Jahr 1991 genau durchlesen brauchen und der richtige (Ausgleichs)Anspruch wäre klar gewesen. Die eigenwillige PVA war aber damit überfordert, sodass extra der ehemals Gattenunterhaltsverpflichtete nach über einem Vierteljahrhundert persönlich aus Italien vor Gericht gezerrt werden musste, der natürlich das bestätigte, was ohnehin im Scheidungsbeschluss steht und längst umgesetzt worden ist.
Und somit wurde dem Klagebegehren vollinhaltlich stattgegeben und die beklagte PVA schuldig gesprochen, seit Beginn 2017 die Ausgleichszulage im gesetzlichen Ausmaße und die Prozesskosten zu bezahlen.
Wie man da über rund ein Jahr die anspruchsberechtigte Pensionistin von einer Behörde zur anderen weiterleitete und regelrecht traktierte, ist eine wahre Zumutung – nur mehr ein gutes Nervenkostüm ist da gefragt.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 1.1.2018
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Eine österreichische Staatsbürgerin hat zwei Kinder von Anfang an ganz alleine aufgezogen, weil ihr Südtiroler Gatte es vorzog, nach einvernehmlicher Scheidung wieder allein nach Italien zu gehen. Die alleinstehende Frau musste dann all die Jahre ihr bescheidenstes Dasein mit den Kindern in Innsbruck mit Dolmetscherdiensten fristen, hat also immer parallel zur Kindererziehung bis zu ihrer Pension gearbeitet. Und jetzt kommt's: Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verweigerte ihr nun, sie bekommt nur 448,92,- EURO Alterspension, die Zuerkennung der (vollen) Ausgleichszulage (gem. Ausgleichszulagen-Richtsatz/Basis 2017) idHv 111,42,- EURO. Denn sie war der völlig verfehlten Ansicht, der (ehemalige) Unterhaltsschuldner müsste diesen Teil bezahlen und die Pensionsberechtigte möge sich doch gefälligst an ihn in Italien wenden.
Die arme, alleinstehende Frau musste sich nun, weil mehrere außergerichtliche Vorsprachen und Klärungsversuche ergebnislos waren, sogar auf ihr eigenes Risiko mittels Klage an das Landesgericht wenden. Fast ein Jahr war sie außerdem gezwungen, mit ihren verminderten Pensionseinkünften (siehe vorher) das Leben zu fristen.
Ganz abgesehen davon, dass man bei uns mehr oder weniger jedem (inklusive Ausländer; mit, aber auch ohne Arbeit) die Mindestsicherung gibt, hätte die PVA nur den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss nach § 55a EheG aus dem Jahr 1991 genau durchlesen brauchen und der richtige (Ausgleichs)Anspruch wäre klar gewesen. Die eigenwillige PVA war aber damit überfordert, sodass extra der ehemals Gattenunterhaltsverpflichtete nach über einem Vierteljahrhundert persönlich aus Italien vor Gericht gezerrt werden musste, der natürlich das bestätigte, was ohnehin im Scheidungsbeschluss steht und längst umgesetzt worden ist.
Und somit wurde dem Klagebegehren vollinhaltlich stattgegeben und die beklagte PVA schuldig gesprochen, seit Beginn 2017 die Ausgleichszulage im gesetzlichen Ausmaße und die Prozesskosten zu bezahlen.
Wie man da über rund ein Jahr die anspruchsberechtigte Pensionistin von einer Behörde zur anderen weiterleitete und regelrecht traktierte, ist eine wahre Zumutung – nur mehr ein gutes Nervenkostüm ist da gefragt.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 1.1.2018
Die seinerzeitige Protestaktion und Wichtigtuerworte von ÖVP-Granden auf der A12 haben bis heute nichts genutzt, sodass die westlichen Stadtteile Kufsteins nahezu täglich vom Stauchaos, aber auch Kiefersfelden, Niederndorf und Ebbs vom verstärkten Ausweichverkehr betroffen sind.
Nun veranstaltet eine Oppositonspartei in Niederndorf ob des ungelösten Problems eine Blockade, zu der der eigene ÖVP-Bürgermeister nicht hingehen will, weil nach ihm niemand glauben bräuchte, "es würde sich etwas ändern, nur weil Wahlen sind". Der stellvertretende ÖVP-Bürgermeister der Nachbargemeine Ebbs – der ÖVP-Bürgermeister selbst tut gar nichts – nimmt aber in Niederndorf teil, weil er argumentiert, es gehe um ein "gemeinsames Problem unserer Gemeinden". Der Haken liegt aber daran, dass er offensichtlich nicht einmal seinen eigenen Parteifreund und sogar Bürgermeister, also seinen Chef zur Teilnahme überzeugen kann, offensichtlich er selbst aber kameragerecht dastehen will. Der zweite Haken ist, dass er nicht irgendwer ist, sondern als früherer Bezirksgeschäftsführer der ÖVP und jetziger Pressesprecher der LandesÖVP agiert, dh er sitzt direkt beim Landeshauptmann, dessen Verkehrslandesrätin in dieser Frage komplett versagt und bis heute noch immer das Problem nicht erkannt hat.
Aber auch in Kufstein wird von einer anderen Oppositionspartei etwas später aus oben erwähnten Gründen eine Blockade gemacht. Und dazu hat sich sogar ÖVP-Landwirtschaftsminister Rupprechter angekündigt, den die Nationalratswahl mit einer falschen Listenplatzierung urplötzlich wegen eines Verkehrsthemas zum Demonstranten macht. Das hätte er sich alles ersparen können, hätte er bei der Behandlung der Frage während des Ministerrates nur einmal kurz die Hand aufgehalten und damit das Einstimmigkeitsprinzip durchbrochen.
Die Verkehrschaos-Betroffenen brauchen sich daher ob solcher Scheinauftritte nicht die geringste Hoffnung machen, dass in der Sache wirklich was passieren wird. Da muss man sich schon mit der Sache etwas genauer befassen und nicht nur da sein, wenn gerade Kamera oder Fernseher bestellt sind.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 14.9.2017
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Nun veranstaltet eine Oppositonspartei in Niederndorf ob des ungelösten Problems eine Blockade, zu der der eigene ÖVP-Bürgermeister nicht hingehen will, weil nach ihm niemand glauben bräuchte, "es würde sich etwas ändern, nur weil Wahlen sind". Der stellvertretende ÖVP-Bürgermeister der Nachbargemeine Ebbs – der ÖVP-Bürgermeister selbst tut gar nichts – nimmt aber in Niederndorf teil, weil er argumentiert, es gehe um ein "gemeinsames Problem unserer Gemeinden". Der Haken liegt aber daran, dass er offensichtlich nicht einmal seinen eigenen Parteifreund und sogar Bürgermeister, also seinen Chef zur Teilnahme überzeugen kann, offensichtlich er selbst aber kameragerecht dastehen will. Der zweite Haken ist, dass er nicht irgendwer ist, sondern als früherer Bezirksgeschäftsführer der ÖVP und jetziger Pressesprecher der LandesÖVP agiert, dh er sitzt direkt beim Landeshauptmann, dessen Verkehrslandesrätin in dieser Frage komplett versagt und bis heute noch immer das Problem nicht erkannt hat.
Aber auch in Kufstein wird von einer anderen Oppositionspartei etwas später aus oben erwähnten Gründen eine Blockade gemacht. Und dazu hat sich sogar ÖVP-Landwirtschaftsminister Rupprechter angekündigt, den die Nationalratswahl mit einer falschen Listenplatzierung urplötzlich wegen eines Verkehrsthemas zum Demonstranten macht. Das hätte er sich alles ersparen können, hätte er bei der Behandlung der Frage während des Ministerrates nur einmal kurz die Hand aufgehalten und damit das Einstimmigkeitsprinzip durchbrochen.
Die Verkehrschaos-Betroffenen brauchen sich daher ob solcher Scheinauftritte nicht die geringste Hoffnung machen, dass in der Sache wirklich was passieren wird. Da muss man sich schon mit der Sache etwas genauer befassen und nicht nur da sein, wenn gerade Kamera oder Fernseher bestellt sind.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 14.9.2017
Lösungsvorschlag für das Zillertaler Verkehrsdilemma
Dienstag, 12 September 2017
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Das Zillertal ist wirtschaftlich breit aufgestellt und hat in vieler Hinsicht etwas zu bieten. Wir können eine starke Wirtschaftsleistung dank fleißiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sehr guten Betrieben vorweisen. Sowohl in der Hotellerie, im Gastgewerbe, beim Handwerk als auch in der Industrie sind wir mehr als konkurrenzfähig.
Zillertal - Im Tourismusbereich nehmen wir sogar einen Spitzenplatz ein: Nach der Bundeshauptstadt Wien ist das Zillertal mit ca. 8 Millionen Nächtigungen pro Jahr die beliebteste Urlaubsdestination in Österreich. Und so soll es auch bleiben. Es sind keine großen Zuwächse vorgesehen, es soll hingegen der Qualitätsstandard steigen, ganz nach dem Motto Qualität über Quantität. Das Zillertal und Wien sind kaum zu vergleichen und schon gar nicht, was die Erreichbarkeit betrifft: viele Wege führen nach Wien. Im Gegensatz dazu hat die B169-Zillertalstraße durch die regelmäßigen Staumeldungen z.B. im Rahmen der Ö3 Nachrichten zweifellos eine gewisse Bekanntheit erreicht.
Der Standort und die damit verbundene Infrastruktur sind für eine florierende Wirtschaft bedeutender denn je. Wirtschaftliche Aktivitäten ohne entsprechende Verkehrsanbindungen sind nur in wenigen Bereichen langfristig tragfähig. Der ökonomische Erfolg des Zillertals kann hingegen nur mit einer funktionierenden Straßenverbindung aufrecht erhalten bleiben. Mit den derzeit vorliegenden Bedingungen dieser Staustraße ist es beispielsweise schwierig, Baustellen im Inntal kostendeckend zu betreuen bzw. sind diese in Zukunft nicht mehr rentabel zu kalkulieren. Das Auftragsvolumen wird aufgrund der räumlichen Zwänge eingeschränkt und die Anzahl der Arbeitsplätze ist bedroht.
Auch sind die Geschäftslokale entlang der Straße sei es in Uderns, Fügen und Schlitters nur mehr schwer erreichbar. Sei es an den Samstagen im Winter oder in den Sommermonaten nahezu täglich bzw. bei Schlechtwetter im Sommer ist der Stau zu einem fixen Bestandteil geworden. Für die Wirtschaftsbetriebe und für die Bewohnerinnen und Bewohner im Zillertal ist dies nicht mehr akzeptabel.
Es braucht längst eine neue Anbindung von der Autobahn A12, die kreuzungsfrei und ohne Kreisverkehr bis nach Zell am Ziller verläuft.
Um die Belastungen des Verkehrs zu mindern, sollte idealerweise eine unterirdische/eingehauste vierspurige Straße entlang des Zillerflusses mit einer neuen Autobahnbrücke über den Inn gebaut werden. Eine neue Ausfahrt Zillertal NORD zur bestehenden Ausfahrt ZILLERTAL SÜD sowie zwei zusätzliche Auffahrts- und Abfahrtsstreifen für die Beschleunigung und Einordnung auf der Autobahn A12 wären für die Autobahnanbindung zweckmäßig.
Eine erste Ausfahrt- und Auffahrtsmöglichkeit wäre mit Knoten Fügen-SÜD vorzusehen. Alles kreuzungsfrei
und ohne Kreisverkehre (in etwa nach dem Sägewerk der Firma Binder). Hier würde der Verteilverkehr für den Großraum Fügen, Fügenberg, Uderns, Bruck und Hart und einer neuen Brücke über den Ziller nach Hart erfolgen. Dieser Großraum beherbergt derzeit 9.800 Einwohnerinnen und Einwohner. Eine weitere Abfahrt/Auffahrt sollte im Bereich Uderns-SÜD vorgesehen werden. Optimal wäre hier eine Tunnellösung und der Verteilverkehr würde oberirdisch wie jetzt erfolgen. In Stumm sollte kein Kreisverkehr, dafür Abfahrten und Auffahrten errichtet werden.
Die Kosten würden in etwa nur ca. 300 Millionen Euro betragen. Neben der Finanzierung durch die ASFINAG wären Beiträge durch das Land Tirol und durch den Talschaftsvertrag aller Zillertaler Gemeinden zu leisten. Gemeinsam wäre dies finanziell durchaus zu bewerkstelligen und eine mehr als lohnende Investition in die Zukunft der Zillertaler Bevölkerung, zumal die jetzige Situation kaum zukunftsfähig ist.
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Zillertal - Im Tourismusbereich nehmen wir sogar einen Spitzenplatz ein: Nach der Bundeshauptstadt Wien ist das Zillertal mit ca. 8 Millionen Nächtigungen pro Jahr die beliebteste Urlaubsdestination in Österreich. Und so soll es auch bleiben. Es sind keine großen Zuwächse vorgesehen, es soll hingegen der Qualitätsstandard steigen, ganz nach dem Motto Qualität über Quantität. Das Zillertal und Wien sind kaum zu vergleichen und schon gar nicht, was die Erreichbarkeit betrifft: viele Wege führen nach Wien. Im Gegensatz dazu hat die B169-Zillertalstraße durch die regelmäßigen Staumeldungen z.B. im Rahmen der Ö3 Nachrichten zweifellos eine gewisse Bekanntheit erreicht.
Der Standort und die damit verbundene Infrastruktur sind für eine florierende Wirtschaft bedeutender denn je. Wirtschaftliche Aktivitäten ohne entsprechende Verkehrsanbindungen sind nur in wenigen Bereichen langfristig tragfähig. Der ökonomische Erfolg des Zillertals kann hingegen nur mit einer funktionierenden Straßenverbindung aufrecht erhalten bleiben. Mit den derzeit vorliegenden Bedingungen dieser Staustraße ist es beispielsweise schwierig, Baustellen im Inntal kostendeckend zu betreuen bzw. sind diese in Zukunft nicht mehr rentabel zu kalkulieren. Das Auftragsvolumen wird aufgrund der räumlichen Zwänge eingeschränkt und die Anzahl der Arbeitsplätze ist bedroht.
Auch sind die Geschäftslokale entlang der Straße sei es in Uderns, Fügen und Schlitters nur mehr schwer erreichbar. Sei es an den Samstagen im Winter oder in den Sommermonaten nahezu täglich bzw. bei Schlechtwetter im Sommer ist der Stau zu einem fixen Bestandteil geworden. Für die Wirtschaftsbetriebe und für die Bewohnerinnen und Bewohner im Zillertal ist dies nicht mehr akzeptabel.
Es braucht längst eine neue Anbindung von der Autobahn A12, die kreuzungsfrei und ohne Kreisverkehr bis nach Zell am Ziller verläuft.
Um die Belastungen des Verkehrs zu mindern, sollte idealerweise eine unterirdische/eingehauste vierspurige Straße entlang des Zillerflusses mit einer neuen Autobahnbrücke über den Inn gebaut werden. Eine neue Ausfahrt Zillertal NORD zur bestehenden Ausfahrt ZILLERTAL SÜD sowie zwei zusätzliche Auffahrts- und Abfahrtsstreifen für die Beschleunigung und Einordnung auf der Autobahn A12 wären für die Autobahnanbindung zweckmäßig.
Eine erste Ausfahrt- und Auffahrtsmöglichkeit wäre mit Knoten Fügen-SÜD vorzusehen. Alles kreuzungsfrei
und ohne Kreisverkehre (in etwa nach dem Sägewerk der Firma Binder). Hier würde der Verteilverkehr für den Großraum Fügen, Fügenberg, Uderns, Bruck und Hart und einer neuen Brücke über den Ziller nach Hart erfolgen. Dieser Großraum beherbergt derzeit 9.800 Einwohnerinnen und Einwohner. Eine weitere Abfahrt/Auffahrt sollte im Bereich Uderns-SÜD vorgesehen werden. Optimal wäre hier eine Tunnellösung und der Verteilverkehr würde oberirdisch wie jetzt erfolgen. In Stumm sollte kein Kreisverkehr, dafür Abfahrten und Auffahrten errichtet werden.
Die Kosten würden in etwa nur ca. 300 Millionen Euro betragen. Neben der Finanzierung durch die ASFINAG wären Beiträge durch das Land Tirol und durch den Talschaftsvertrag aller Zillertaler Gemeinden zu leisten. Gemeinsam wäre dies finanziell durchaus zu bewerkstelligen und eine mehr als lohnende Investition in die Zukunft der Zillertaler Bevölkerung, zumal die jetzige Situation kaum zukunftsfähig ist.
Arbeit wird besteuert, Nichtarbeit wird subventioniert
Montag, 11 September 2017
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Es geht uns allen schon so gut, dass viele gar nicht mehr merken (wollen), was wirklich abgeht. Als Beispiel dafür darf angeführt werden, dass es allein in Tirol fast 15.000 Mindestsicherungsbezieher gibt, mehr als Wörgl Einwohner hat, die Besteuerung von Arbeit hingegen jedoch fast 50% beträgt.
Im ersteren Fall wurde dies unlängst statistisch – fast top secret - verifiziert und man stellte auch fest, dass die Kriterien Notsituation und Arbeitswille zwar auf dem Papier, aber nicht in Wirklichkeit bestehen. Und etwa die Hälfte der 150 000 Wiener Mindestsicherungsbezieher, (Februar 2017), Tendenz steigend, stammt aus dem Ausland (vgl Standard 24.7.2017). Die haben noch nie einen Euro in die Staatskasse einbezahlt und werden auch in Zukunft wegen der Höhe dieses (geschenkten) Geldes nicht ansatzweise daran denken, zu arbeiten. Allein dieser Posten kostet, nur in Wien, rund 700 Mio Euro jährlich.
Dem gegenüber steht die andere Gruppe der Arbeitenden, vom einfachen Arbeiter angefangen bis zum Generaldirektor, die nicht nur einen strukturierten Tag, eine klare private und berufliche Zielorientierung haben, jedoch weit über das Maß hinaus Steuern zahlen müssen. Österreich verteidigt Spitzenplatz bei Steuerbelastung, erklärt die Presse am 14.4.2017, denn lt. OECD-Studie belegt es mit 47,1% den sechsthöchsten Wert unter 35 OECD-Ländern. 2015, dem Jahr vor der Steuerreform, lag die Last gar bei 49,5%. Diese Steuereinnahmen der tatsächlich Arbeitenden sollen nicht nur die Mindestsicherungsbezieher, und andere nichtarbeitende, sozial subventionierte Gruppen finanzieren, sondern trotzdem auch unser Wirtschaftswachstum voranbringen.
Dass ein solcher Zustand mittel-oder gar langfristig nicht so weitergehen kann, wird jeder Vernünftige so einschätzen. Da braucht es keine besondere Ausbildung, da reichte der bloße Hausverstand.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 25.8.2017
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Im ersteren Fall wurde dies unlängst statistisch – fast top secret - verifiziert und man stellte auch fest, dass die Kriterien Notsituation und Arbeitswille zwar auf dem Papier, aber nicht in Wirklichkeit bestehen. Und etwa die Hälfte der 150 000 Wiener Mindestsicherungsbezieher, (Februar 2017), Tendenz steigend, stammt aus dem Ausland (vgl Standard 24.7.2017). Die haben noch nie einen Euro in die Staatskasse einbezahlt und werden auch in Zukunft wegen der Höhe dieses (geschenkten) Geldes nicht ansatzweise daran denken, zu arbeiten. Allein dieser Posten kostet, nur in Wien, rund 700 Mio Euro jährlich.
Dem gegenüber steht die andere Gruppe der Arbeitenden, vom einfachen Arbeiter angefangen bis zum Generaldirektor, die nicht nur einen strukturierten Tag, eine klare private und berufliche Zielorientierung haben, jedoch weit über das Maß hinaus Steuern zahlen müssen. Österreich verteidigt Spitzenplatz bei Steuerbelastung, erklärt die Presse am 14.4.2017, denn lt. OECD-Studie belegt es mit 47,1% den sechsthöchsten Wert unter 35 OECD-Ländern. 2015, dem Jahr vor der Steuerreform, lag die Last gar bei 49,5%. Diese Steuereinnahmen der tatsächlich Arbeitenden sollen nicht nur die Mindestsicherungsbezieher, und andere nichtarbeitende, sozial subventionierte Gruppen finanzieren, sondern trotzdem auch unser Wirtschaftswachstum voranbringen.
Dass ein solcher Zustand mittel-oder gar langfristig nicht so weitergehen kann, wird jeder Vernünftige so einschätzen. Da braucht es keine besondere Ausbildung, da reichte der bloße Hausverstand.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 25.8.2017
Leserbrief von Mag. Georg Fuchshuber (ACHENSEEBAHN)
Donnerstag, 06 Juli 2017
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Im Artikel zur ACHENSEEBAHN im ROFAN-KURIER vom Freitag, 1. Juni, wurde über den Entfall der Infrastrukturgelder für die Achensee-Bahn berichtet. Zitierte Aussagen des Herrn DI Allinger-Czollich möchte ich ergänzen und richtig stellen.
Die Achenseebahn ist kein Tourismusbetrieb, sondern ein Eisenbahnunternehmen gemäß Eisenbahngesetz und Konzession seit 1889. Damit gilt das ÖPNRV-G.
Gemäß §3 liegt ein kommerzieller Verkehr (Fahrbetrieb ohne Zuschüsse) vor.
Das Privatbahngesetz, regelt die Zuschüsse. Die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Betriebszuschüsse) werden von der Achenseebahn nicht benötigt. Es ist lediglich die Finanzierung der Infrastruktur erforderlich, sodass die sogenannten MIP Mittel (Infrastrukturgelder) notwendig sind. Die Schafbergbahn und die Schneebergbahn sind Ausflugsbahnen auf einen Berg. Die Achenseebahn AG bietet einen Nah- und Regionalverkehr gem. ÖPNRV-G und PSO Public Service Obligation, wie die ÖBB, alle Privatbahnen und auch die DB-AG im Außerfern an.
Auch diese Unternehmen befördern Touristen, OHNE dass ihnen Gelder gestrichten werden. Mit den Linienbussen in Tirol werden auch Touristen befördert, ohne dass irgendeine Stelle dafür Gelder zur Betriebsabwicklung streicht. Das Gegenteil ist der Fall.
Nah- und Regionalverkehr wird neben dem Regelbeförderungspreis (Tarif) auch mit stark subventionierten Preisen in Verkehrsverbünden durch die öffentliche Hand finanziert. Wenn Allinger-Czollich meint, weil die Achenseebahn AG ihren Nah- und Regionalverkehr nicht mit subventionierten Tarifen oder gar mit Verkehrsdienstvertrag führt, gebühren ihr auch keine Infrastrukturmittel, irrt er, weil es im Sinne der Erwerbsfreiheit nicht sein darf, dass man öffentliche Subventionen für den Fahrbetrieb als Voraussetzung für eine Infrastrukturabgeltung definiert. Vielmehr sollte die öffentliche Hand froh ist, dass es auch noch ein Eisenbahnunternehmen gibt, dass ohne Subvention fährt und so bekannt ist, dass es seinen Verkehr selbst finanzieren kann und von sich aus einen ganzjährigen Verkehr mit Triebwagen entwickeln will. Wenn Allinger-Czollich meint, dass die Fahrzeiten der Achenseebahn (mit Dampfzügen) nicht attraktiv sind, dann sollte er sich fragen, ob der Umgang nicht schon über Jahrzehnte gleich zu allen anderen Bahnen war, weil keine Modernisierung ohne öffentliche Gelder erfolgt ist. Die Achenseebahn wird im Mai 2018 aus kommerziellen Überlegungen ohne Subvention ihren Fahrplan verdoppeln.
Sollte sich die Ungleichbehandlung bei der Infrastrukturfinanzierung ändern, werden wir uns in die Lage versetzen, mit Triebwagenzügen von Eben nach Jenbach in der halben Zeit, wie die Linienbusse zu fahren und jedem Fahrgast im Vergleich zu heute einen Sitzplatz anbieten zu können. Über das geplante Angebot hinaus, kann gem. PSO bzw. ÖPNRV-G eine Bestellung abgegeben werden oder mit einer allgemeinen Vorschrift ein Dritttarif mit unserem Unternehmen vereinbart werden. Es sollte verständlich sein, dass ein stark subventionierter VVT Tarif ohne Ausgleichzahlung nicht akzeptiert werden kann.
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Die Achenseebahn ist kein Tourismusbetrieb, sondern ein Eisenbahnunternehmen gemäß Eisenbahngesetz und Konzession seit 1889. Damit gilt das ÖPNRV-G.
Gemäß §3 liegt ein kommerzieller Verkehr (Fahrbetrieb ohne Zuschüsse) vor.
Das Privatbahngesetz, regelt die Zuschüsse. Die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Betriebszuschüsse) werden von der Achenseebahn nicht benötigt. Es ist lediglich die Finanzierung der Infrastruktur erforderlich, sodass die sogenannten MIP Mittel (Infrastrukturgelder) notwendig sind. Die Schafbergbahn und die Schneebergbahn sind Ausflugsbahnen auf einen Berg. Die Achenseebahn AG bietet einen Nah- und Regionalverkehr gem. ÖPNRV-G und PSO Public Service Obligation, wie die ÖBB, alle Privatbahnen und auch die DB-AG im Außerfern an.
Auch diese Unternehmen befördern Touristen, OHNE dass ihnen Gelder gestrichten werden. Mit den Linienbussen in Tirol werden auch Touristen befördert, ohne dass irgendeine Stelle dafür Gelder zur Betriebsabwicklung streicht. Das Gegenteil ist der Fall.
Nah- und Regionalverkehr wird neben dem Regelbeförderungspreis (Tarif) auch mit stark subventionierten Preisen in Verkehrsverbünden durch die öffentliche Hand finanziert. Wenn Allinger-Czollich meint, weil die Achenseebahn AG ihren Nah- und Regionalverkehr nicht mit subventionierten Tarifen oder gar mit Verkehrsdienstvertrag führt, gebühren ihr auch keine Infrastrukturmittel, irrt er, weil es im Sinne der Erwerbsfreiheit nicht sein darf, dass man öffentliche Subventionen für den Fahrbetrieb als Voraussetzung für eine Infrastrukturabgeltung definiert. Vielmehr sollte die öffentliche Hand froh ist, dass es auch noch ein Eisenbahnunternehmen gibt, dass ohne Subvention fährt und so bekannt ist, dass es seinen Verkehr selbst finanzieren kann und von sich aus einen ganzjährigen Verkehr mit Triebwagen entwickeln will. Wenn Allinger-Czollich meint, dass die Fahrzeiten der Achenseebahn (mit Dampfzügen) nicht attraktiv sind, dann sollte er sich fragen, ob der Umgang nicht schon über Jahrzehnte gleich zu allen anderen Bahnen war, weil keine Modernisierung ohne öffentliche Gelder erfolgt ist. Die Achenseebahn wird im Mai 2018 aus kommerziellen Überlegungen ohne Subvention ihren Fahrplan verdoppeln.
Sollte sich die Ungleichbehandlung bei der Infrastrukturfinanzierung ändern, werden wir uns in die Lage versetzen, mit Triebwagenzügen von Eben nach Jenbach in der halben Zeit, wie die Linienbusse zu fahren und jedem Fahrgast im Vergleich zu heute einen Sitzplatz anbieten zu können. Über das geplante Angebot hinaus, kann gem. PSO bzw. ÖPNRV-G eine Bestellung abgegeben werden oder mit einer allgemeinen Vorschrift ein Dritttarif mit unserem Unternehmen vereinbart werden. Es sollte verständlich sein, dass ein stark subventionierter VVT Tarif ohne Ausgleichzahlung nicht akzeptiert werden kann.
Hallo, wo sind wir denn?
Sonntag, 26 März 2017
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Man braucht den Erdogan nicht irgendwie zu dämoniseren, aber seine Aussagen, er ist immerhin Staatspräsident, brauchen sich die Europäer und insbesondere die Österreicher schon gar nicht gefallen zu lassen. Wer dies tut, ist nur mehr selbst schuld. Einer seiner letzten Sager war: „Wenn ihr euch weiterhin so benehmt, wird morgen kein einziger Europäer, kein einziger Westler auch nur irgendwo auf der Welt sicher und beruhigt einen Schritt auf der Straße setzen können“. Hallo – wo sind wir denn? Und das müssen wir uns von einem Mann sagen lassen, der nicht nur rund 80 Millionen Leute vertritt, gleichzeitig aber den eigenen Tourismus, die einzig wirkliche Einnahmequelle, durch seine wankelmütigen Aussagen regelrecht ruiniert hat.
Obwohl die Türkei einwohnerbezogen rund 10 Mal so groß ist wie Österreich, hat sie nur ein halb so großes Bruttoinlandsprodukt wie wir und ihr Export entspricht in etwa dem unsrigen. Wovon allein die Hälfte in die EU geht und vor allem Zulieferungen, zB Textilien, sind, die leicht in Schwellenländern substituierbar sind. Daher ist die Türkei in höchstem Maße von der EU abhängig und hat von ihr oder direkt von den Mitgliedsländern in den letzten Jahren auch noch jede Menge Geld bekommen, damit sie ihre Wirtschaft ankurbeln hat können.
Die Fakten sprechen eben eine andere Sprache. Aber von einem Erdogan und seinen Fans brauchen wir Österreicher uns daher nicht auf dem Kopf herumtanzen oder gar belehren zu lassen und die Deutschen, die ein x-Faches an Wirtschaftsleisung von uns haben, schon überhaupt gar nicht.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 24.3.2017
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Obwohl die Türkei einwohnerbezogen rund 10 Mal so groß ist wie Österreich, hat sie nur ein halb so großes Bruttoinlandsprodukt wie wir und ihr Export entspricht in etwa dem unsrigen. Wovon allein die Hälfte in die EU geht und vor allem Zulieferungen, zB Textilien, sind, die leicht in Schwellenländern substituierbar sind. Daher ist die Türkei in höchstem Maße von der EU abhängig und hat von ihr oder direkt von den Mitgliedsländern in den letzten Jahren auch noch jede Menge Geld bekommen, damit sie ihre Wirtschaft ankurbeln hat können.
Die Fakten sprechen eben eine andere Sprache. Aber von einem Erdogan und seinen Fans brauchen wir Österreicher uns daher nicht auf dem Kopf herumtanzen oder gar belehren zu lassen und die Deutschen, die ein x-Faches an Wirtschaftsleisung von uns haben, schon überhaupt gar nicht.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 24.3.2017
Türkei deklassiert sich selbst
Montag, 13 März 2017
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Der türkische Außenminister fliegt nach Hamburg, um dort die Deutschen als Nazis zu beschimpfen. Unmittelbar danach fliegt er weiter nach Berlin, stellt seinen deutschen Amtskollegen zur Rede und hat dann in einem anderen Stadtteil auf der Internationalen Tourismusmesse die Unverschämtheit, für möglich viele deutsche (zahlungskräftige) Touristen in die Türkei zu werben. Dies tut er, wohlwissend, dass die türkische Politik gerade in den letzten Monaten ihren Tourismus nahezu in den Bankrott geführt hat, weil für jeden Urlauber – unabhängig von seiner ideologischen Ausrichtung – seine Sicherheit das Wichtigste ist und er es nicht riskieren will, in der schönsten Zeit des Jahres in ein Risiko verwickelt zu werden.
Der türkische Außenminister hatte aber noch nicht genug und wollte auch noch unmittelbar danach in Rotterdam trotz ganz naher Parlamentswahlen in Holland, seine Landsleute für ein Präsidialsystem Erdogans begeistern, weshalb ihm ein Landeverbot erteilt worden ist. Auch eine Ministerin, die per Auto aus Deutschland nach Holland kam, wurde wieder zurückgewiesen, die Folge waren dort und in der Türkei ärgere Proteste.
Ja glaubt denn wirklich jemand, dass durch solche Aktionen – mehrfach unterbrochen von Mehrfachdrohungen Erdogans – sich die türkische Tourismussituation , eine der wenigen wirklichen Einnahmequellen, verbessern wird? Nicht nur Deutschlands Bürger sind mündig genug, zu begreifen, was hier wirklich abgeht!
Und während man in Österreich den Südtirolern eine Doppelstaatsbürgerschaft aufgrund des Ergebnisse des 1. Weltkrieges konstant verweigert, bringt die Türkei sogar ihre eigene Erdogan-Wahlbewegung in unser Land, um Zehntausende, die eben gerade Doppelstaatsbürger sind, zur türkischen Wahl zu bewegen. In Deutschland sind es rund zehnmal so viele Leute, die zwar hier leben, aber dort wählen --- es wird Zeit, dass auch von unseren Behörden streng überprüft wird, für welches Land sich diese Osmanen nun entscheiden – entweder da oder dort?
Geschieht das weiterhin nicht, werden wir früher oder später nicht nur einen heillosen Wirbel und nicht mehr kontrollierbare Zustände haben, sondern sitzen geradezu auf einem Pulverfaß. Die Politik ist gefragt.
LAGR a.D., Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 12.3.2017
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Der türkische Außenminister hatte aber noch nicht genug und wollte auch noch unmittelbar danach in Rotterdam trotz ganz naher Parlamentswahlen in Holland, seine Landsleute für ein Präsidialsystem Erdogans begeistern, weshalb ihm ein Landeverbot erteilt worden ist. Auch eine Ministerin, die per Auto aus Deutschland nach Holland kam, wurde wieder zurückgewiesen, die Folge waren dort und in der Türkei ärgere Proteste.
Ja glaubt denn wirklich jemand, dass durch solche Aktionen – mehrfach unterbrochen von Mehrfachdrohungen Erdogans – sich die türkische Tourismussituation , eine der wenigen wirklichen Einnahmequellen, verbessern wird? Nicht nur Deutschlands Bürger sind mündig genug, zu begreifen, was hier wirklich abgeht!
Und während man in Österreich den Südtirolern eine Doppelstaatsbürgerschaft aufgrund des Ergebnisse des 1. Weltkrieges konstant verweigert, bringt die Türkei sogar ihre eigene Erdogan-Wahlbewegung in unser Land, um Zehntausende, die eben gerade Doppelstaatsbürger sind, zur türkischen Wahl zu bewegen. In Deutschland sind es rund zehnmal so viele Leute, die zwar hier leben, aber dort wählen --- es wird Zeit, dass auch von unseren Behörden streng überprüft wird, für welches Land sich diese Osmanen nun entscheiden – entweder da oder dort?
Geschieht das weiterhin nicht, werden wir früher oder später nicht nur einen heillosen Wirbel und nicht mehr kontrollierbare Zustände haben, sondern sitzen geradezu auf einem Pulverfaß. Die Politik ist gefragt.
LAGR a.D., Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 12.3.2017
Dümmer geht´s nimmer
Montag, 27 Februar 2017
Es ist kaum zu glauben, aber im Osten Österreichs subventionieren bereits Gemeinden den Verbleib von Bankomaten. Und zwar, weil ihr Betrieb vor allem in ländlichen Gemeinden für heimische Anbieter nicht so richtig profitabel läuft. Sodann haben dort Drittanbieter wie First Data oder Euronet, ein US-Betreiber ihre Geräte aufgestellt. Soweit, so gut. Plötzlich hat aber zB die First Data, ebenfalls eine US-Firma, gesagt, es würden aus ihrer Sicht nicht 1000 Behebungen, sondern nur mindestens doppelt so viel kostendeckend sein.
Und plötzlich schlugen Kirchturmblick und vorauseilender Gehorsam der Verantwortlichen zu. Das betriebswirtschaftliche Risiko der Firma, die weltweit in 34 Ländern tätig ist und de facto nur Umsätze steigern will, wurde genauso vergessen, wie der Kunde, der pro Abhebung seines eigenen Geldes auch noch zahlen soll. Und dann kam noch die Überidee: Denn die Erpressungsforderung der Firma, die jenseits des Atlantiks genau ihre Gewinne zählt, während bei uns die Eigenen immer mehr in die Arbeitslose geschickt werden-gerade in kleinen Gemeinden, wurde dadurch erfüllt, dass die Gemeindekasse mit Gemeinderatsbeschluss (interessant wäre die Begründung dazu) im gegenständlichen Fall 5000.-€ allgemeines Steuergeld an die Amerikaner zahlt.
Albert Einstein hat seinerzeit gemeint: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher“. Ganz abgesehen davon, dass man dem Kunden, gerade in Zeiten wie diesen, eine entsprechend vorausschauende Geldbeschaffungsplanung, wo auch immer, zutrauen kann, ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, wieso mit Steuergeld auch noch rein auf Gewinn ausgerichtete, ausländische Firmen subventioniert werden und man in der Folge selbst in Schwierigkeiten kommt. Dümmer geht´s einfach nimmer.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 23.2.2017
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Und plötzlich schlugen Kirchturmblick und vorauseilender Gehorsam der Verantwortlichen zu. Das betriebswirtschaftliche Risiko der Firma, die weltweit in 34 Ländern tätig ist und de facto nur Umsätze steigern will, wurde genauso vergessen, wie der Kunde, der pro Abhebung seines eigenen Geldes auch noch zahlen soll. Und dann kam noch die Überidee: Denn die Erpressungsforderung der Firma, die jenseits des Atlantiks genau ihre Gewinne zählt, während bei uns die Eigenen immer mehr in die Arbeitslose geschickt werden-gerade in kleinen Gemeinden, wurde dadurch erfüllt, dass die Gemeindekasse mit Gemeinderatsbeschluss (interessant wäre die Begründung dazu) im gegenständlichen Fall 5000.-€ allgemeines Steuergeld an die Amerikaner zahlt.
Albert Einstein hat seinerzeit gemeint: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher“. Ganz abgesehen davon, dass man dem Kunden, gerade in Zeiten wie diesen, eine entsprechend vorausschauende Geldbeschaffungsplanung, wo auch immer, zutrauen kann, ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, wieso mit Steuergeld auch noch rein auf Gewinn ausgerichtete, ausländische Firmen subventioniert werden und man in der Folge selbst in Schwierigkeiten kommt. Dümmer geht´s einfach nimmer.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 23.2.2017
Da kriselt gar nichts zwischen Tirol und Bayern
Montag, 20 Februar 2017
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Der Tiroler Landeshauptmann kritisiert die bayrisch/deutsche Verkehrspolitik und meint, man sei derzeit weit von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit entfernt, weil die Bayern in den vergangenen Monaten zu oft die Tiroler Verkehrspolitik torpetiert hätten.
Da wären einmal die beabsichtigten deutschen Mautpläne, die „auf dem Boden des europäischen Rechts“ stehen sollen. Da hat der Tiroler Landeshauptmann offensichtlich übersehen, dass sogar die obersten Juristen des Deutschen Bundestages diese Mautabsicht von Dobrindt gutachterlich als rechtswidrig einstufen. Da ist noch längst nicht alles gegessen!
Die zweite Sache ist der internationale Güterverkehr, der nicht an den nationalen Grenzen Halt machen würde. Offenbar wird da der Verlauf der nördlichen Zulaufstrecke des Brenner-Basis-Tunnels (BBT) angesprochen, der nicht so läuft, wie Platter das will, denn ab Kundl nördlich stockt de facto die weitere Trassenführung. Und immer klarer wird, dass sich alle bayrischen Gemeinden bis hinaus nach Rosenheim strikt weigern, die nördliche Zulaufstrecke der BBT auf der bestehenden Bahnstrecke mit weiteren zwei Gleisen zu akzeptieren. Deswegen braucht man aber die nachbarschaftliche Partnerschaft nicht aufs Spiel zu setzen, sondern muss eine gemeinsam machbare Trassenführungsvariante ab Kundl entwerfen und die derzeitigen Projekte als schlicht untauglich verwerfen. Forderungen von Platter an Bayern oder gar Deutschland, „tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen für die Zulaufstrecke zum BBT zu schaffen“ gehen von vornherein ins Leere, denn nur ein kurzer Blick auf die Topographie genügt, was realistisch geschehen wird.
Da braucht auch nicht sozusagen aufgerechnet werden, dass die Bayern das schon mehrmals gescheiterte sektorale Fahrverbot bekämpfen, weil es de facto nicht nur aus der Sicht der Deutschen keinen positiven Effekt erzielt. Und zur Beruhigung der Gemüter darf auch angemerkt werden, dass die ständigen Rückstaumeldungen an der bayrischen Staatsgrenze bei Kufstein „aufgrund von Grenzkontrollen“ via Medien schlichtweg unrichtig sind. Mehrere persönliche Augenscheine pro Woche bestätigen, dass Richtung Bayern auf der A 12 de facto ständig rollender Verkehr ist, auf der B 171 nahezu den ganzen Tag nicht ein Kontrollorgan und auch keinerlei Stau da ist. In der umgekehrten Richtung nach Österreich ist de facto auf beiden Straßen kein Stau. Soweit zur Wahrheit.
Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass da gar nichts kriselt zwischen den beiden Ländern, mit denen uns eine jahrhundertelange Freundschaft verbindet. Jedoch muss man schon anmerken, dass einige Verantwortliche einfach ihre Pflichten nicht wahrnehmen und lieber medial einen Landeskonflikt herbeireden wollen, den es gar nicht gibt.
LAGR a.D., Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 18.2.2017
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Da wären einmal die beabsichtigten deutschen Mautpläne, die „auf dem Boden des europäischen Rechts“ stehen sollen. Da hat der Tiroler Landeshauptmann offensichtlich übersehen, dass sogar die obersten Juristen des Deutschen Bundestages diese Mautabsicht von Dobrindt gutachterlich als rechtswidrig einstufen. Da ist noch längst nicht alles gegessen!
Die zweite Sache ist der internationale Güterverkehr, der nicht an den nationalen Grenzen Halt machen würde. Offenbar wird da der Verlauf der nördlichen Zulaufstrecke des Brenner-Basis-Tunnels (BBT) angesprochen, der nicht so läuft, wie Platter das will, denn ab Kundl nördlich stockt de facto die weitere Trassenführung. Und immer klarer wird, dass sich alle bayrischen Gemeinden bis hinaus nach Rosenheim strikt weigern, die nördliche Zulaufstrecke der BBT auf der bestehenden Bahnstrecke mit weiteren zwei Gleisen zu akzeptieren. Deswegen braucht man aber die nachbarschaftliche Partnerschaft nicht aufs Spiel zu setzen, sondern muss eine gemeinsam machbare Trassenführungsvariante ab Kundl entwerfen und die derzeitigen Projekte als schlicht untauglich verwerfen. Forderungen von Platter an Bayern oder gar Deutschland, „tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen für die Zulaufstrecke zum BBT zu schaffen“ gehen von vornherein ins Leere, denn nur ein kurzer Blick auf die Topographie genügt, was realistisch geschehen wird.
Da braucht auch nicht sozusagen aufgerechnet werden, dass die Bayern das schon mehrmals gescheiterte sektorale Fahrverbot bekämpfen, weil es de facto nicht nur aus der Sicht der Deutschen keinen positiven Effekt erzielt. Und zur Beruhigung der Gemüter darf auch angemerkt werden, dass die ständigen Rückstaumeldungen an der bayrischen Staatsgrenze bei Kufstein „aufgrund von Grenzkontrollen“ via Medien schlichtweg unrichtig sind. Mehrere persönliche Augenscheine pro Woche bestätigen, dass Richtung Bayern auf der A 12 de facto ständig rollender Verkehr ist, auf der B 171 nahezu den ganzen Tag nicht ein Kontrollorgan und auch keinerlei Stau da ist. In der umgekehrten Richtung nach Österreich ist de facto auf beiden Straßen kein Stau. Soweit zur Wahrheit.
Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass da gar nichts kriselt zwischen den beiden Ländern, mit denen uns eine jahrhundertelange Freundschaft verbindet. Jedoch muss man schon anmerken, dass einige Verantwortliche einfach ihre Pflichten nicht wahrnehmen und lieber medial einen Landeskonflikt herbeireden wollen, den es gar nicht gibt.
LAGR a.D., Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 18.2.2017
Verantwortung schaut anders aus
Dienstag, 31 Januar 2017
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„Eine von uns angedachte Videoüberwachung wurde uns leider bis heute nicht genehmigt“, so lautete lapidar die wörtliche Aussage des Kufsteiner Bürgermeisters, nachdem sich im seit 3 Jahren noch immer ungeklärten Sexualmordfall Lucile an der Innpromenade herausgestellt hat, dass die DNA-Spur des Täters dieselbe ist, wie in einem anderen, ähnlich gelagerten Mordfall vor wenigen Wochen im rund 400 km entfernten Freiburg.
Ein Armutszeugnis für einen Bürgermeister ist aber, dass er sich offenbar nicht einmal traut, der eigenen, ihm unterstellten Stadtpolizei eine Anordnung zu geben, Falschparker im shared-space-Bereich zu ahnden. Es kommt noch hinzu, dass ein Steifenauftrag des Stadtoberhauptes für diesen Tatortbereich des Mordes offenbar noch immer fehlt, obwohl die Polizeidienststelle nur rund 200 Meter entfernt ist. Das ist eigentlich ein Skandal der Sonderklasse. Stattdessen erinnert der Bürgermeister medial --- während sich andere Interviewte vor Angst lieber ein Taxi rufen, ein ungutes Gefühl oder um ihre Kinder Angst haben, wenn sie an diesen Mord und den Tatort denken---an „eine von uns angedachte Videoüberwachung, die uns leider bis heute nicht genehmigt wurde“. Das ist ein weiterer Skandal, denn er unterstellt damit anderen, statt selbst durch Anordnung einfach zu handeln, dass sie immer noch nicht fähig seien, eine Videoüberwachung zu genehmigen, die von uns (wer ist das konkret?) angedacht (was heißt das, etwa beschlossen?) worden ist.
Man kann nur hoffen, dass das Bundeskriminalamt und die Rechtsmediziner bald mit den gegenständlichen DNA-Analysen die äußeren Merkmale wie Haarfarbe und Alter des Täters ermitteln. Wenn dieses, das äußere Erscheinungsbild und auch die Herkunft so bestimmt werden, kann der Kreis der möglichen Tatverdächtigen eingegrenzt und gezielter ermittelt werden. Auch zur Person können berechenbare Angaben über die kontinentale Herkunft mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu 100% gemacht werden. Dann hören sich auch diverse Spekulationen wie zB jene, dass man unter den Fernfahrern (was soll denn das?) nach dem Täter zu suchen beginnt, mit einem Schlage auf.
LA GR a.D., Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 30.1.2017
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Ein Armutszeugnis für einen Bürgermeister ist aber, dass er sich offenbar nicht einmal traut, der eigenen, ihm unterstellten Stadtpolizei eine Anordnung zu geben, Falschparker im shared-space-Bereich zu ahnden. Es kommt noch hinzu, dass ein Steifenauftrag des Stadtoberhauptes für diesen Tatortbereich des Mordes offenbar noch immer fehlt, obwohl die Polizeidienststelle nur rund 200 Meter entfernt ist. Das ist eigentlich ein Skandal der Sonderklasse. Stattdessen erinnert der Bürgermeister medial --- während sich andere Interviewte vor Angst lieber ein Taxi rufen, ein ungutes Gefühl oder um ihre Kinder Angst haben, wenn sie an diesen Mord und den Tatort denken---an „eine von uns angedachte Videoüberwachung, die uns leider bis heute nicht genehmigt wurde“. Das ist ein weiterer Skandal, denn er unterstellt damit anderen, statt selbst durch Anordnung einfach zu handeln, dass sie immer noch nicht fähig seien, eine Videoüberwachung zu genehmigen, die von uns (wer ist das konkret?) angedacht (was heißt das, etwa beschlossen?) worden ist.
Man kann nur hoffen, dass das Bundeskriminalamt und die Rechtsmediziner bald mit den gegenständlichen DNA-Analysen die äußeren Merkmale wie Haarfarbe und Alter des Täters ermitteln. Wenn dieses, das äußere Erscheinungsbild und auch die Herkunft so bestimmt werden, kann der Kreis der möglichen Tatverdächtigen eingegrenzt und gezielter ermittelt werden. Auch zur Person können berechenbare Angaben über die kontinentale Herkunft mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu 100% gemacht werden. Dann hören sich auch diverse Spekulationen wie zB jene, dass man unter den Fernfahrern (was soll denn das?) nach dem Täter zu suchen beginnt, mit einem Schlage auf.
LA GR a.D., Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 30.1.2017
Was haben Kfz-Zulassung und Familienbeihilfe gemeinsam
Montag, 19 Dezember 2016
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Jeder Autobesitzer (der muss nicht einmal Eigentümer sein) kennt seine Zulassungsbescheinigung, die ganz genau formalisiert, ja sogar EU-weit vorgeschrieben, jedes Detail vorschreibt, das er anzuführen hat (nicht kann). Unter anderem sogar seine Hauptwohnsitzadresse und wenn der Kfz-Besitzer von der Straße A in die Straße B oder gar von der Gemeinde von A in die Gemeinde B zieht, also eine Wohnsitzänderung macht, hat er dies (nicht kann!) sogar binnen kürzester Frist zu machen, will er nicht gleich die Tatbestandsvoraussetzungen für mehrere Bundes-Verwaltungsstrafen erfüllen. Auch die jüngste Auslagerung der Verantwortung von den Bezirkshauptmannschaften an die sog. Zulassungsstellen der einzelnen Versicherungen, die dadurch eine quasi behördenvorgelagerte Tätigkeit ausüben, ändert nichts an der vom Autobesitzer selbsttätig und unaufgefordert wahrzunehmenden Meldeverpflichtung. Diese Regelung gibt es primär aus zwei Gründen, erstens um eine genaue Übersicht zu haben und zweitens, um Missbräuchen a priori vorzubeugen.
Ganz anders ist das bei der Familienbeihilfe, die auch nicht umsonst so heißt. Rund 250 Mio Euro für 122.000 Kinder (das entspricht fast der Einwohnerzahl von Innsbruck) hat Österreich an Familienbeihilfe ins EU-Ausland (für dortig lebende Kinder) bloß im Jahr 2015 gezahlt. Selbst angesichts der desaströsen Pisa-Studie (fürs Inland) gibt die Familienministerin nun vor, Steuergeld für „bildungspolitische Projekte“ zu brauchen und fordert für die im Ausland lebenden Kinder eine Kürzung der Familienbeihilfe auf das landesübliche Niveau. Ja wo sind wir denn? Hat diese Ministerin noch immer nicht kapiert, dass die Familienbeihilfe die erhöhten Kosten durch das Kind abgelten soll? Und dass für ausländische EU-Bürger, weil bloß der Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt nach §§ 8 oder 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) notwendig ist, der Missbrauch zu unrichtigen Familienbeihilfenbegehren Tür und Tor geöffnet, ist wohl mehr als naheliegend. Und dann geht auch noch Bundeskanzler Kern her, der selbst Jurist ist und unterstützt die Forderung von Karmasin – weil die sich 100 Mio Euro/jährlich erwartet - auf Reduzierung der Familienbeihilfe auf das lokale Niveau bei gleichzeitiger Klarstellung, da sei ein Einvernehmen mit den anderen EU-Staaten nötig. Die wesentlich striktere Zulassungsgeschichte wird aber wohlweislich verschwiegen.
Bös gedacht, das hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit, sondern nur mit Vernunft zu tun, ist es also so, dass es bei der Autozulassung (da ist selbst in der Zulassung der Hauptwohnsitz vermerkt) wesentlich strengere Voraussetzungen gibt (und das auch noch international!) als bei den Voraussetzungen für die Gewährung von Famlienbeihilfen (da genügt nur der Aufenthaltsnachweis eines Kindes zB in Südrumänien). Das ist ja nur mehr krank. Und man wundert sich schon, warum diese eklatante Ungleichheit nicht schon längst höchstgerichtlich klargestellt worden ist, wird doch sonst dieser Ruf überall anders immer gleich laut. Vielleicht, nein sicher, hat sich die Auto-und Versicherungswirtschaft gegenüber dem Familienministerium und den österreichischen Steuerzahler durchgesetzt.
Wenn wir das Steuergeld zum Hinauswerfen haben, würde alles kein Problem sein, doch kann schon vom einem EU-ausländischen Familienbeihilfenbezieher erwartet werden, dass sein Kind zumindest den Wohnsitz in Österreich hat. Umso mehr müsste das für Nicht-EU-Bürger gelten, also zB Schweizer oder Türken.
Bei der derzeitigen Praxis in Österreich könne man vereinfacht und auch zynisch sagen: Bei uns hat das Auto einen genaueren/strengeren Stellenwert als die Familienbeihilfe – das ist nur mehr krank.
LAGR a.D., Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 18.12.2016
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Ganz anders ist das bei der Familienbeihilfe, die auch nicht umsonst so heißt. Rund 250 Mio Euro für 122.000 Kinder (das entspricht fast der Einwohnerzahl von Innsbruck) hat Österreich an Familienbeihilfe ins EU-Ausland (für dortig lebende Kinder) bloß im Jahr 2015 gezahlt. Selbst angesichts der desaströsen Pisa-Studie (fürs Inland) gibt die Familienministerin nun vor, Steuergeld für „bildungspolitische Projekte“ zu brauchen und fordert für die im Ausland lebenden Kinder eine Kürzung der Familienbeihilfe auf das landesübliche Niveau. Ja wo sind wir denn? Hat diese Ministerin noch immer nicht kapiert, dass die Familienbeihilfe die erhöhten Kosten durch das Kind abgelten soll? Und dass für ausländische EU-Bürger, weil bloß der Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt nach §§ 8 oder 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) notwendig ist, der Missbrauch zu unrichtigen Familienbeihilfenbegehren Tür und Tor geöffnet, ist wohl mehr als naheliegend. Und dann geht auch noch Bundeskanzler Kern her, der selbst Jurist ist und unterstützt die Forderung von Karmasin – weil die sich 100 Mio Euro/jährlich erwartet - auf Reduzierung der Familienbeihilfe auf das lokale Niveau bei gleichzeitiger Klarstellung, da sei ein Einvernehmen mit den anderen EU-Staaten nötig. Die wesentlich striktere Zulassungsgeschichte wird aber wohlweislich verschwiegen.
Bös gedacht, das hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit, sondern nur mit Vernunft zu tun, ist es also so, dass es bei der Autozulassung (da ist selbst in der Zulassung der Hauptwohnsitz vermerkt) wesentlich strengere Voraussetzungen gibt (und das auch noch international!) als bei den Voraussetzungen für die Gewährung von Famlienbeihilfen (da genügt nur der Aufenthaltsnachweis eines Kindes zB in Südrumänien). Das ist ja nur mehr krank. Und man wundert sich schon, warum diese eklatante Ungleichheit nicht schon längst höchstgerichtlich klargestellt worden ist, wird doch sonst dieser Ruf überall anders immer gleich laut. Vielleicht, nein sicher, hat sich die Auto-und Versicherungswirtschaft gegenüber dem Familienministerium und den österreichischen Steuerzahler durchgesetzt.
Wenn wir das Steuergeld zum Hinauswerfen haben, würde alles kein Problem sein, doch kann schon vom einem EU-ausländischen Familienbeihilfenbezieher erwartet werden, dass sein Kind zumindest den Wohnsitz in Österreich hat. Umso mehr müsste das für Nicht-EU-Bürger gelten, also zB Schweizer oder Türken.
Bei der derzeitigen Praxis in Österreich könne man vereinfacht und auch zynisch sagen: Bei uns hat das Auto einen genaueren/strengeren Stellenwert als die Familienbeihilfe – das ist nur mehr krank.
LAGR a.D., Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 18.12.2016