Die seinerzeitige Protestaktion und Wichtigtuerworte von ÖVP-Granden auf der A12 haben bis heute nichts genutzt, sodass die westlichen Stadtteile Kufsteins nahezu täglich vom Stauchaos, aber auch Kiefersfelden, Niederndorf und Ebbs vom verstärkten Ausweichverkehr betroffen sind.
Nun veranstaltet eine Oppositonspartei in Niederndorf ob des ungelösten Problems eine Blockade, zu der der eigene ÖVP-Bürgermeister nicht hingehen will, weil nach ihm niemand glauben bräuchte, "es würde sich etwas ändern, nur weil Wahlen sind". Der stellvertretende ÖVP-Bürgermeister der Nachbargemeine Ebbs – der ÖVP-Bürgermeister selbst tut gar nichts – nimmt aber in Niederndorf teil, weil er argumentiert, es gehe um ein "gemeinsames Problem unserer Gemeinden". Der Haken liegt aber daran, dass er offensichtlich nicht einmal seinen eigenen Parteifreund und sogar Bürgermeister, also seinen Chef zur Teilnahme überzeugen kann, offensichtlich er selbst aber kameragerecht dastehen will. Der zweite Haken ist, dass er nicht irgendwer ist, sondern als früherer Bezirksgeschäftsführer der ÖVP und jetziger Pressesprecher der LandesÖVP agiert, dh er sitzt direkt beim Landeshauptmann, dessen Verkehrslandesrätin in dieser Frage komplett versagt und bis heute noch immer das Problem nicht erkannt hat.
Aber auch in Kufstein wird von einer anderen Oppositionspartei etwas später aus oben erwähnten Gründen eine Blockade gemacht. Und dazu hat sich sogar ÖVP-Landwirtschaftsminister Rupprechter angekündigt, den die Nationalratswahl mit einer falschen Listenplatzierung urplötzlich wegen eines Verkehrsthemas zum Demonstranten macht. Das hätte er sich alles ersparen können, hätte er bei der Behandlung der Frage während des Ministerrates nur einmal kurz die Hand aufgehalten und damit das Einstimmigkeitsprinzip durchbrochen.
Die Verkehrschaos-Betroffenen brauchen sich daher ob solcher Scheinauftritte nicht die geringste Hoffnung machen, dass in der Sache wirklich was passieren wird. Da muss man sich schon mit der Sache etwas genauer befassen und nicht nur da sein, wenn gerade Kamera oder Fernseher bestellt sind.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 14.9.2017