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Christian Mück

Christian Mück

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Das amerikanische FBI warnt Eltern aktuell vor Spielzeug, das mit dem Internet verbunden ist. Dieses "intelligente Spielzeug" könne eine ernsthafte Gefahr für die Privatsphäre und Sicherheit von Kindern und Familien darstellen.

Washington/International - Immer mehr Spielzeuge werden mit diversen Sensoren – von GPS bis hin zu Mikrofon und Kameras – ausgestattet. Damit sammeln die Spielsachen eine Menge an Daten. Diese könnten leicht in falsche Hände geraten.  "Durch eine schnelle Markteinführung und einfache Handhabung kommen Sicherheitsmaßnahmen für die Spielzeuge oft zu kurz", heißt es zu diesen mit dem Internet verbundenen Spielsachen seitens des FBI in Washington/USA.

Daten-Goldmine
Das Informationszeitalter macht auch vor Spielzeug nicht Halt. Zunehmend würden auch Puppen und andere Spielsachen zum "vernetzten Internet der Dinge". Mikrofon, Kamera und GPS machen diese Geräte in Kombination mit einer Internet-Anbindung, WLAN oder Bluetooth laut FBI zu einem echten Risiko. "Informationen wie der Name des Kindes, seine Schule, Vorlieben und Abneigungen, wann die Familie auf Urlaub ist sowie sonstige Aktivitäten können durch normale Konversation mit dem Spielzeug oder in der Umgebung preisgegeben werden", warnt das FBI.  Vor allem in Verbindung mit der Internetanbindung sei diese Datensammlung potenziell bedenklich. Unter anderem warnt das FBI, dass schon die Nutzungsbedingungen eine Datenweitergabe auch an Dritte vorsehen können. So gäbe es Spielzeug, bei dem die Software zur Spracherkennung von einem Drittanbieter kommt. Zudem mangele es oft an Sicherheitsvorkehrungen, beispielsweise einer ordentlichen Verschlüsselung bei der Datenübertragung und -speicherung.

Trau, schau wem

Das FBI warnt außerdem, dass Angreifer auch versuchen könnten, intelligente Spielzeuge via WLAN oder Bluetooth für ihre Zwecke zu missbrauchen. Daher mahnt die US-Bundesbehörde, dass Verbraucher bei solchen Produkten genau recherchieren sollten, ob Sicherheitsforscher oder Konsumentenschützer Probleme ausgemacht haben. Das Thema hat in Deutschland bereits hohe Wellen geschlagen: Dort wurde Anfang des Jahres von der Bundes-Netzagentur die Puppe "My Friend Cayla" (http://myfriendcayla.de) als "verbotenes Spionagegerät" bezeichnet und mit einem Verkaufsverbot belegt! (Quelle: Pressetext Austria).

Auch Fernseher und andere vernetzte Geräte "problematisch"

Ein Fernseher ohne "SMART-TV" und Internet-Anschluss ist kaum noch zu verkaufen. Spiele-Konsolen aber auch TV-Geräte haben bereits Kameras, Mikrofone und Internet-Anschluss für interaktive Spiele. Doch offenbar können diverse Geräte auch gehackt und als Überwachungs- oder Spionage-Hardware missbraucht werden... (cm)

ÖVP-Kritik an "selbst ernannten Seenot-Rettern"

Freitag, 28 Juli 2017
Freigegeben in Politik
Über 110.000 Menschen sind laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR bis Mitte Juli über das Mittelmeer nach Europa gekommen. Unterstützt werden deren Schlepper dabei laut Minister Sobotka (ÖVP) von "selbst ernannten Seenot-Rettern", die illegale Einwenderer vor der Küste Nordafrikas aufsammeln.

International - Den Meldungen, dass Hilfsorganisationen Schlepper unterstützen und Illegale direkt vor Nordafrikas Küste übernehmen, wurde bisher wenig Beachtung geschenkt. Doch seit wenigen Tagen erheben auch Regierungs-Mitglieder aus Österreich und Deutschland diese Vorwürfe. Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht das Vorgehen von Nicht-Regierungsorganisationen vor der italienischen Küste zur Rettung von Illegalen "kritisch", berichtet die Nachrichtenagentur AFP. "Die Italiener untersuchen Vorwürfe gegen NGOs", sagte de Maizière den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sein italienischer Minister-Kollege Marco Minniti habe ihm gesagt, dass die Schiffe in libysche Gewässer fahren würden und vor dem Strand ihre Positionslichter einschalten, um den Schiffen der Schlepper schon mal ein Ziel vorzugeben.

Sobotka fordert Strafen

Österreichs Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) forderte zuletzt, dass diese "selbst ernannten Seenot-Retter" mit Strafen belegt werden. Sie kooperieren laut Sobotka direkt mit den Schlepperbanden vor der libyschen Küste. Sobotka zu einer deutschen Tageszeitung: "Es ist absehbar, dass sich die Lage zuspitzt… dass das nicht gut ausgeht!" Man müsse es abstellen, dass die NGOs direkt in libysche Hoheitsgewässer fahren "und dort die Flüchtlinge direkt von den Schleppern übernehmen", sagt Sobotka. Auch Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) fordert: "Die NOGs, die im Mittelmeer aktiv sind, müssen gewisse Bedingungen einhalten: Sie dürfen nicht mit Schleppern kooperieren. Sie dürfen nicht in libysche Hoheitsgewässer einfahren und sie sollen ihre Finanzen transparent offenlegen."
Derzeit stellen NGO-Schiffe laut Minister Thomas de Maiziére teilweise widerrechtlich ihre Transponder ab, damit ihr Einfahren in libysche Hoheitsgewässer nicht verfolgt werden kann. Mit ihren Positions-Leuchten würden sie die Schlepper-Schiffe dann einweisen. "Auswüchse der Asyl-Industrie", wie Insider berichten. Allein die Rechtsberatung, Unterbringung und Betreuung der Asylanten sei in Österreich ein "Millionengeschäft". (hp)
Im Artikel zur ACHENSEEBAHN im ROFAN-KURIER vom Freitag, 1. Juni, wurde über den Entfall der Infrastrukturgelder für die Achensee-Bahn berichtet. Zitierte Aussagen des Herrn DI Allinger-Czollich möchte ich ergänzen und richtig stellen.
Die Achenseebahn ist kein Tourismusbetrieb,  sondern ein Eisenbahnunternehmen gemäß Eisenbahngesetz und Konzession seit 1889. Damit gilt das ÖPNRV-G.

Gemäß §3 liegt ein kommerzieller Verkehr (Fahrbetrieb ohne Zuschüsse) vor.
Das Privatbahngesetz, regelt die Zuschüsse.  Die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Betriebszuschüsse) werden von der Achenseebahn nicht benötigt. Es ist lediglich die Finanzierung der Infrastruktur erforderlich, sodass die sogenannten MIP Mittel (Infrastrukturgelder) notwendig sind. Die Schafbergbahn und die Schneebergbahn sind Ausflugsbahnen auf einen Berg. Die Achenseebahn AG bietet einen Nah- und Regionalverkehr gem.  ÖPNRV-G und PSO Public Service Obligation, wie die ÖBB, alle Privatbahnen und auch die DB-AG im Außerfern an.

Auch diese Unternehmen befördern Touristen, OHNE dass ihnen Gelder gestrichten werden. Mit den Linienbussen in Tirol werden auch Touristen befördert, ohne dass irgendeine Stelle dafür Gelder zur Betriebsabwicklung streicht. Das Gegenteil ist der Fall.
Nah- und Regionalverkehr wird neben dem Regelbeförderungspreis (Tarif) auch mit stark subventionierten Preisen in Verkehrsverbünden durch die öffentliche Hand finanziert. Wenn Allinger-Czollich meint, weil die Achenseebahn AG ihren Nah- und Regionalverkehr nicht mit subventionierten Tarifen oder gar mit Verkehrsdienstvertrag  führt, gebühren ihr auch keine Infrastrukturmittel, irrt er, weil es im Sinne der Erwerbsfreiheit nicht sein darf, dass man öffentliche Subventionen für den Fahrbetrieb als Voraussetzung für eine Infrastrukturabgeltung definiert. Vielmehr sollte die öffentliche Hand froh ist, dass es auch noch ein Eisenbahnunternehmen gibt, dass ohne Subvention fährt und so bekannt ist, dass es seinen Verkehr selbst finanzieren kann und von sich aus einen ganzjährigen Verkehr mit Triebwagen entwickeln will. Wenn Allinger-Czollich meint, dass die Fahrzeiten der Achenseebahn (mit Dampfzügen) nicht attraktiv sind, dann sollte er sich fragen, ob der Umgang nicht schon über Jahrzehnte gleich zu allen anderen Bahnen war, weil keine Modernisierung ohne öffentliche Gelder erfolgt ist. Die Achenseebahn wird im Mai 2018 aus kommerziellen Überlegungen ohne Subvention ihren Fahrplan verdoppeln.

Sollte sich die Ungleichbehandlung bei der Infrastrukturfinanzierung ändern, werden wir uns in die Lage versetzen, mit Triebwagenzügen von Eben nach Jenbach in der halben Zeit, wie die Linienbusse zu fahren und jedem Fahrgast im Vergleich zu heute einen Sitzplatz anbieten zu können. Über das geplante Angebot hinaus, kann  gem. PSO bzw. ÖPNRV-G eine Bestellung abgegeben werden oder mit einer allgemeinen Vorschrift ein Dritttarif mit unserem Unternehmen vereinbart werden. Es sollte verständlich sein, dass ein stark subventionierter VVT Tarif ohne Ausgleichzahlung nicht akzeptiert werden kann.
© Rofankurier