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ELGA: Vor- und Nachteile des elektronischen Gesundheitsakts

Über die E-Card sollen Ärzte (und andere Gesundheitseinrichtungen) zukünftig Einblick auf die Daten ihres Patienten haben. Über die E-Card sollen Ärzte (und andere Gesundheitseinrichtungen) zukünftig Einblick auf die Daten ihres Patienten haben. Bilderbox
Die Weichen für den Elektronische Gesundheitsakt (ELGA) sollen Ende 2013 gestellt werden. Aus gegebenem Anlass sprach der ROFAN-KURIER mit dem ehemaligen TGKK-Obmann Michael Huber über Vor- und Nachteile der heiß diskutierten E-Medikation.

ÖSTERREICH (aw) Der elektronische Gesundheitsakt (ELGA) soll alle Patienten-Daten speichern – von Befunden über verschriebene Medikamente bis hin zu Röntgen-Bildern. Sobald sich der Patient per E-Card bei einem Arzt (oder einer anderen Gesundheitseinrichtung) anmeldet, hat dieser vier Wochen lang Zugriff auf die jeweiligen Daten.

„Fehlmedikation ausgeschlossen“

Apotheken haben ausschließlich Einsicht auf die Medikamente und das nur für den aktuellen Tag. Dritte (z. B. der Arbeitgeber) haben keine Einsicht in ELGA, würden sich dadurch sogar strafbar machen.
„Für Patienten ist ELGA eine Bereicherung. Die E-Medikation ist dringend notwendig“, erklärt der ehemalige TGKK-Obmann Bgm. Michael Huber. Huber nennt sogleich Beispiele von Fehlmedikationen, wenn etwa ein zu starkes Antibiotikum verschrieben wird. „32% der +70-Jährigen und 40% der +80-Jährigen sind von solchen Fehlmedikationen betroffen“, ergänzt der langjährige TGKK-Obmann. Laut Huber soll das mit ELGA nicht mehr passieren, da verschriebene Medikamente im jeweiligen Akt gespeichert werden.
In Sachen Datenschutz ist Michael Huber für eine klare Aufklärung. „Das ist ein sensibles Thema, das klar behandelt werden muss. Die Patienten müssen detailliert aufgeklärt werden. Grundsätzlich habe ich keine Bedenken, denn die Daten marschieren ja nicht, sie bleiben in der Zentrale.“

Ärzte nicht verpflichtet

Der größte Widerstand in Bezug auf den ELGA gab es bisher von den Ärzten selbst. Diese wollten nicht zur Anwendung von ELGA verpflichtet werden. Im vergangenen Monat  einigten sich Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) und Gesundheitssprecher Erwin Rasinger (ÖVP) auf einen Kompromiss: Befunde aus Labors, Entlassungsbriefe von Krankenhäusern und Medikamente müssen zwar verpflichtend im ELGA landen, beim Rest gilt allerdings ein „Verwendungsrecht“ – Ärzte müssen ELGA also nicht verwenden, wenn sie nicht wollen.
Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Ärztekammer Tirol, begrüßt diese Annäherung: „Wir erkennen die politische Intention, hier für Ärzte eine Lösung zu schaffen.“ Jedoch sieht Wechselberger noch Unstimmigkeiten in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit und pocht ebenso auf eine lückenlose Aufklärung zum Thema Datenschutz. Unzufrieden ist der Ärztekammer-Präsident auch mit der Pilot-Phase: „Die ‚schwammige‘ Möglichkeit regional verteilter Tests reicht nicht, das System gehört vorab verbindlich getestet.“ Ende 2012 beginnen die ersten Schritte zum Aufbau des Systems.

„Opting-out“ für Patienten

Patienten haben übrigens die Möglichkeit eines sogenannten „opting-out“. Wer beim ELGA nicht dabei sein möchte, der muss dies bei der ELGA-Ombudsstelle melden und wird dann abgemeldet. Alle anderen sind automatisch dabei.
© Rofankurier