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Bau: Anwälte raten zu Vorsicht bei der Auftragsvergabe

Bau-Vermittler sollten Kunden über die Art ihrer Tätigkeit informieren. Der Bauherr sollte vor Vergabe verlangen, dass ihm mitgeteilt wird, welche Firma die Arbeiten tatsächlich erledigt. Bau-Vermittler sollten Kunden über die Art ihrer Tätigkeit informieren. Der Bauherr sollte vor Vergabe verlangen, dass ihm mitgeteilt wird, welche Firma die Arbeiten tatsächlich erledigt. © Bilderbox
Wer beim Hausbau auf gut etablierte Tiroler Firmen setzt, ist meist gut beraten. Zur Vorsicht raten Rechtsanwälte im Zusammenhang mit Anzahlungen. Diese sollten ausschließlich "Zug um Zug" erfolgen. Wer einen Auftrags-Vermittler beauftragt, sollte prüfen, wer als Sub-Firma tätig wird.

Tirol - Wer ein Haus baut oder umbaut sollte genau darauf achten, wem er sein Vertrauen schenkt. Ist der Baugrund überhaupt OK? Es wurden Fälle bekannt, wo beispielsweise Wurzelstöcke oder Müll im Erdreich vergraben waren und in der Folge ganze Häuser aufgrund von Setzungen abgetragen oder saniert werden mussten. Hier kann mangels geklärter Haftung ein Lebenswerk vernichtet werden. Vor der Auftrags-Vergabe ist die Planung wichtig: Besser ein paar EURO mehr in einen zweiten Architekten investieren und noch ein paar Wochen über alles nachdenken! Das spart später Zeit, Geld und Ärger.
Bei der Auftrags-Vergabe empfiehlt es sich, auf gut etablierte, heimische Betriebe zu setzen. Auch die Vermittlung von Bau-Aufträgen durch so genannte "Auftrags-Keiler" kommt immer wieder vor.
"Hier sollte man genau schauen, wen man beauftragt und wem man eine Anzahlung überlässt", rät Richter Dr. Martin Attlmayr, der auch als Rechtsanwalt tätig war. Leider komme es manchmal vor, dass Auftrags-Vermittler die Anzahlung nicht an den eigentlichen Auftrag-Nehmer weiterleiten. Generell ist es so: Geht ein Anzahlungs-Nehmer in Konkurs, bevor die entsprechende Leistung erfolgt ist, fällt der Bauherr meist um sein Geld um. Ein seriöser Auftrags-Vermittler informiert seine Kunden auch darüber, dass er lediglich als Vermittler auftritt und den Auftrag eine andere Firma ausführt. Der Auftraggeber kann das auch ablehnen.  

Zug um Zug

Generell empfehlen Rechtsanwälte, dass Zahlungen immer "Zug um Zug" erfolgen. Ware trifft am Bau ein oder Arbeiten beginnen... der Bauherr leistet eine dem eingetroffenen Material sowie den erledigten Arbeiten angemessene Teil- oder Anzahlung. Die Komplett-Summe sollte generell erst nach Abschluss der Arbeiten und nach einer Prüfung sowie Endkontrolle/Abnahme geleistet werden. Vereinbarungen sollte man in Schriftform treffen und Besprechungen sowie Sonderwünsche protokollieren. Das hilft auch der ausführenden Firma. (cm)
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