Seit Jahren ist eine Firma aus dem Unterland in der Baubranche tätig. Gehandelt wird mit Materialien und Dienstleistungen... Der Betrieb ist lediglich Vermittler und kassiert Anzahlungen, die den Weg zur Subfirma nicht immer finden.
TIROL (cm) „Ich habe gesehen, dass Sie einen Rohbau aufstellen. Wir sind eine Fenster-Firma und würden gerne ein Angebot legen...“ So beginnt Daniel A. (Name von der Redaktion geändert) das Gespräch mit dem Bauherrn.
Von wegen: Daniel A. und sein Geschäfts-Partner, Walter B. (Name von der Redaktion geändert) sind in Wirklichkeit nur Auftrags-Keiler. Aber das erwähnen sie nicht. Sie bauen nicht ein, sie haben keine Mitarbeiter und sie haben auch keine Türen oder Fenster. Sie lassen einbauen. Und zwar von Firmen, denen sie die vermittelten Aufträge zuschanzen. Allerdings nicht, ohne vorher eine Anzahlung zu kassieren.
„Wir hätten gerne 50% der Summe im Voraus. Schließlich müssen wir das Material beschaffen und haben Kosten...“, erklärt A. dem Kunden. Als dieser ablehnt und „nur“ etwa 10% anzahlen möchte, springt A. trotzdem auf. Sein Partner, B., holt das Geld ab, denn: „Wir müssen das sofort an den Produzenten übergeben! Sonst können wir den Auftrag nicht mehr umsetzen...“
Walter B. betont, er sei absolut seriös, als er das Geld abholt. Zurückgegeltes langes Haar, billige Krawatte und ein breites Grinsen, als die Scheine in seine Tasche wandern... Diesem Eindruck bleibt er nichts schuldig: Etwa 10 Tage nach der „dringenden Anzahlung“ läutet das Telefon. Eine Firma, von der bisher nie die Rede war, meldet sich beim Bauherrn. Deren Chef wurde zuvor bei der Baubesichtigung von Daniel A. als „Mitarbeiter“ vorgestellt. Nun stellt sich heraus, dass dieser „Mitarbeiter“ eigentlich selbst Unternehmer ist und eine Subfirma vertritt, an die der Auftrag von Daniel und Walter weitergegeben wurde. „Wir würden den Auftrag gerne machen. Aber ganz ohne Anzahlung geht das leider nicht...“ Der Auftraggeber ist verwundert: Er hat doch an die Firma von Daniel A. und Walter B. 4.000,- EURO übergeben. Als Anzahlung...
Das Lügen-Kartenhaus von Herrn A. und Herrn B. stürzt ein. Die Subfirma berichtet von 11.000,- EURO, die man ihr noch schulde – aus vergangenen Aufträgen. Daher wolle man nicht über die Firma der beiden Unterländer abwickeln.
Der Auftraggeber klagt auf Rückerstattung der Anzahlung und bekommt diese nebst Anwaltskosten-Erstattung vor Gericht auch zugesprochen... Doch die Beklagten zahlen nicht. Wie sich herausstellt, haben sie bereits etliche Schulden angehäuft. Der dicke BMW: Geleast. Das Haus: Gemietet. Trotz Gerichtsurteil bleibt die Zahlung aus.
Wie zu erfahren war, streben Daniel A. und Walter B. gerade einen Konkurs an. Ob die Mehrheit der Gläubiger der Quote zustimmt, bleibt fraglich.
Schau genau – auch am Bau
Der Zillertaler Rechtsanwalt Mag. Andreas Schiestl, aber auch die Wörgler Rechtsanwältin Mag. Sigrid Schmidt haben derzeit mit ähnlichen Fällen zu tun. „Mandanten wurden um ihr Geld geprellt. Firmen haben zum Beispiel im Installations-Bereich Anzahlungen kassiert, aber die Leistungen nicht erbracht und sind dann in Konkurs gegangen. Anzahlungen sollten nur „Zug um Zug“ erfolgen. Also wenn Material auf der Baustelle einlangt, kann in etwa soviel bezahlt werden, wie dieses Material wert ist. Und nicht mehr. Idealer Weise wird nach Abschluss der Arbeiten und Endkontrolle bezahlt“, sind sich die Juristen einig. Vor allem bei unbekannten Firmen sollte man mit Anzahlungen sehr vorsichtig sein.
Letzte Änderung am Donnerstag, 06 Juni 2013 18:52