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Wer beim Hausbau auf gut etablierte Tiroler Firmen setzt, ist meist gut beraten. Zur Vorsicht raten Rechtsanwälte im Zusammenhang mit Anzahlungen. Diese sollten ausschließlich "Zug um Zug" erfolgen. Wer einen Auftrags-Vermittler beauftragt, sollte prüfen, wer als Sub-Firma tätig wird.

Tirol - Wer ein Haus baut oder umbaut sollte genau darauf achten, wem er sein Vertrauen schenkt. Ist der Baugrund überhaupt OK? Es wurden Fälle bekannt, wo beispielsweise Wurzelstöcke oder Müll im Erdreich vergraben waren und in der Folge ganze Häuser aufgrund von Setzungen abgetragen oder saniert werden mussten. Hier kann mangels geklärter Haftung ein Lebenswerk vernichtet werden. Vor der Auftrags-Vergabe ist die Planung wichtig: Besser ein paar EURO mehr in einen zweiten Architekten investieren und noch ein paar Wochen über alles nachdenken! Das spart später Zeit, Geld und Ärger.
Bei der Auftrags-Vergabe empfiehlt es sich, auf gut etablierte, heimische Betriebe zu setzen. Auch die Vermittlung von Bau-Aufträgen durch so genannte "Auftrags-Keiler" kommt immer wieder vor.
"Hier sollte man genau schauen, wen man beauftragt und wem man eine Anzahlung überlässt", rät Richter Dr. Martin Attlmayr, der auch als Rechtsanwalt tätig war. Leider komme es manchmal vor, dass Auftrags-Vermittler die Anzahlung nicht an den eigentlichen Auftrag-Nehmer weiterleiten. Generell ist es so: Geht ein Anzahlungs-Nehmer in Konkurs, bevor die entsprechende Leistung erfolgt ist, fällt der Bauherr meist um sein Geld um. Ein seriöser Auftrags-Vermittler informiert seine Kunden auch darüber, dass er lediglich als Vermittler auftritt und den Auftrag eine andere Firma ausführt. Der Auftraggeber kann das auch ablehnen.  

Zug um Zug

Generell empfehlen Rechtsanwälte, dass Zahlungen immer "Zug um Zug" erfolgen. Ware trifft am Bau ein oder Arbeiten beginnen... der Bauherr leistet eine dem eingetroffenen Material sowie den erledigten Arbeiten angemessene Teil- oder Anzahlung. Die Komplett-Summe sollte generell erst nach Abschluss der Arbeiten und nach einer Prüfung sowie Endkontrolle/Abnahme geleistet werden. Vereinbarungen sollte man in Schriftform treffen und Besprechungen sowie Sonderwünsche protokollieren. Das hilft auch der ausführenden Firma. (cm)

Betrug am Bau: So wird´s gemacht

Montag, 03 Juni 2013
Freigegeben in Tirol-Nachrichten
Seit Jahren ist eine Firma aus dem Unterland in der Baubranche tätig. Gehandelt wird mit Materialien und Dienstleistungen... Der Betrieb ist lediglich Vermittler und kassiert Anzahlungen, die den Weg zur Subfirma nicht immer finden.

TIROL (cm)  „Ich habe gesehen, dass Sie einen Rohbau aufstellen. Wir sind eine Fenster-Firma und würden gerne ein Angebot legen...“ So beginnt Daniel A. (Name von der Redaktion geändert) das Gespräch mit dem Bauherrn.
Von wegen: Daniel A. und sein Geschäfts-Partner, Walter B. (Name von der Redaktion geändert) sind in Wirklichkeit nur Auftrags-Keiler. Aber das erwähnen sie nicht. Sie bauen nicht ein, sie haben keine Mitarbeiter und sie haben auch keine Türen oder Fenster. Sie lassen einbauen. Und zwar von Firmen, denen sie die vermittelten Aufträge zuschanzen. Allerdings nicht, ohne vorher eine Anzahlung zu kassieren.
„Wir hätten gerne 50% der Summe im Voraus. Schließlich müssen wir das Material beschaffen und haben Kosten...“, erklärt A. dem Kunden. Als dieser ablehnt und „nur“ etwa 10% anzahlen möchte, springt A. trotzdem auf. Sein Partner, B., holt das Geld ab, denn: „Wir müssen das sofort an den Produzenten übergeben! Sonst können wir den Auftrag nicht mehr umsetzen...“
Walter B. betont, er sei absolut seriös, als er das Geld abholt. Zurückgegeltes langes Haar, billige Krawatte und ein breites Grinsen, als die Scheine in seine Tasche wandern... Diesem Eindruck bleibt er nichts schuldig: Etwa 10 Tage nach der „dringenden Anzahlung“ läutet das Telefon. Eine Firma, von der bisher nie die Rede war, meldet sich beim Bauherrn. Deren Chef  wurde zuvor bei der Baubesichtigung von Daniel A. als „Mitarbeiter“ vorgestellt. Nun stellt sich heraus, dass dieser „Mitarbeiter“ eigentlich selbst Unternehmer ist und eine Subfirma vertritt, an die der Auftrag von Daniel und Walter weitergegeben wurde. „Wir würden den Auftrag gerne machen. Aber ganz ohne Anzahlung geht das leider nicht...“ Der Auftraggeber ist verwundert: Er hat doch an die Firma von Daniel A. und Walter B. 4.000,- EURO übergeben. Als Anzahlung...
Das Lügen-Kartenhaus von Herrn A. und Herrn B. stürzt ein. Die Subfirma berichtet von 11.000,- EURO, die man ihr noch schulde – aus vergangenen Aufträgen. Daher wolle man nicht über die Firma der beiden Unterländer abwickeln.
Der Auftraggeber klagt auf Rückerstattung der Anzahlung und bekommt diese nebst Anwaltskosten-Erstattung vor Gericht auch zugesprochen... Doch die Beklagten zahlen nicht. Wie sich herausstellt, haben sie bereits etliche Schulden angehäuft. Der dicke BMW: Geleast. Das Haus: Gemietet. Trotz Gerichtsurteil bleibt die Zahlung aus.
Wie zu erfahren war, streben Daniel A. und Walter B. gerade einen Konkurs an. Ob die Mehrheit der Gläubiger der Quote zustimmt, bleibt fraglich.

Schau genau – auch am Bau

Der Zillertaler Rechtsanwalt Mag. Andreas Schiestl, aber auch die Wörgler Rechtsanwältin Mag. Sigrid Schmidt haben derzeit mit ähnlichen Fällen zu tun. „Mandanten wurden um ihr Geld geprellt. Firmen haben zum Beispiel im Installations-Bereich Anzahlungen kassiert, aber die Leistungen nicht erbracht und sind dann in Konkurs gegangen. Anzahlungen sollten nur „Zug um Zug“ erfolgen. Also wenn Material auf der Baustelle einlangt, kann in etwa soviel bezahlt werden, wie dieses Material wert ist. Und nicht mehr. Idealer Weise wird nach Abschluss der Arbeiten und Endkontrolle bezahlt“, sind sich die Juristen einig. Vor allem bei unbekannten Firmen sollte man mit Anzahlungen sehr vorsichtig sein.
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