Ein Gelähmter kann wieder gehen! Dieser senstationelle medizinische Erfolg wurde durch eine Therapie mit körpereigenen Zellen möglich. Das könnte wegen einer neuen EU-Richtlinie bald illegal sein! Der ROFAN-KURIER sprach mit Patientenanwalt Mag. Birger Rudisch und Experten.
INTERNATIONAL (ce) Eine neue EU-Bestimmung hätte zur Folge, dass Menschen bald nicht mehr frei über ihren Körper und ihre Körperzellen – konkret zu Heilzwecken – verfügen dürfen. Pharmafirmen könnten ein faktisches Monopol auf die Verwendung von menschlichen Zellen zu Heilzwecken erhalten. Nur „zugelassene“ Zellpräparate wären dann noch bei Stammzelltherapien und anderen Behandlungen erlaubt. Diese strengen formalen Vorschriften würden künftig auch für körpereigene Zellen gelten, wenn Patienten sie für eine Behandlung am eigenen Körper verwenden wollen. Damit würde Patienten unter anderem die Verwendung ihrer körpereigenen Stammzellen zur Behandlung bestehender Krankheiten faktisch unmöglich gemacht.
EU schützt Pharmakonzerne
Davon würde vor allem die Pharmaindusrie profitieren, die anscheinend in der EU ganze Lobbyarbeit geleistet hat.
Tirols Patientenanwalt Mag. Birger Rudisch im ROFAN-KURIER-Interview: „Wir befassen uns hauptsächlich mit konkreten Beschwerden von Patienten, wir beobachten aber auch, dass solche Fragen generell auftreten. Es scheint der Lobbyismus der Pharma- und Medizinindustrie zu wirken. Wir werden sehen, wann diese Entwicklungen beim einzelnen Patienten in Tirol ankommen.“ DDr. Karl-Gustav Heinrich von der Association of Aesthetic Practitioners (AAP) erklärte gegenüber dem ROFAN-KURIER, wie viele Patienten das in Österreich betrifft: „Menschliche Zellen bergen ein erhebliches therapeutisches Potential vorallem bei chronischen Erkrankungen wie Arthrosen, ALS, Herzerkrankungen, Diabetes, Multipler Sklerose oder Sklerodermie. Weltweit durchgeführte wissenschaftliche Studien legen nahe, dass körpereigene Zellen bei diesen und einer Vielzahl an anderer Erkrankungen genutzt werden.
Daher betrifft ein faktisches Verbot von Therapien mit körpereigenen Zellen eine Vielzahl von Menschen in Österreich. Besonders hart trifft es Menschen, für die alternative Behandlungsmöglichkeiten fehlen (z.B. bei sogenannten „seltenen Erkrankungen“, bei denen sich Forschung und Zulassung von Medikamenten nicht lohnen) oder bereits ausgeschöpft sind und denen dadurch eine aus ärztlicher Sicht sinnvolle, eventuell lebenswichtige Therapie verwehrt wird.“ Heinrich bestätigt auch, dass die Änderung der EU-Verordnung auch Behandlungen betreffen, die seit Jahren legal auf Wunsch und mit Einverständnis des Patienten durchgeführt werden.
Geld der Konzerne wichtiger!
DDr. Karl-Gustav Heinrich sieht die kleinen innovativen Behandlungszentren als Verlierer: „Die neue Version des Reflection Papers der EMA (Europäischen Arzneimittel-Agentur) wird bald vorliegen. Die Europäische Kommission beabsichtigt, die bestehende EU-Verordnung im Interesse des „Investitionsschutzes“ der Pharmaindustrie zu verändern.
Die in einem Kommissionsbericht zusammengefassten Pläne bedeuten ein faktisches Verbot für Patienten, ihre körpereigenen Zellen zu Heilzwecken zu nutzen.“
Die AAP ist eine medizinisch-wissenschaftliche Vereinigung von (Fach-)Ärzten für Allgemeinmedizin, die im Rahmen ihrer Berechtigung in ihren Heimatländern oder international ästhetisch-chirurgisch tätig sind. Sie ist der Auffassung, dass jegliche Beschneidung der ärztlichen Therapiefreiheit, um wirtschaftlichen Monopol- und Konzerninteressen zu entsprechen, das Wohl und die Sicherheit von Patienten gefährdet.
Letzte Änderung am Dienstag, 02 Dezember 2014 11:07