In der Jänner-Ausgabe des ROFAN-KURIER hieß es seitens Soziale-Dienste-GmbH: „Asylwerber bekommen keinerlei Sonderzahlungen.“ Nun liegen der Redaktion Beweise vor, die das Gegenteil.
Tirol - Die Insider, die den ROFAN-KURIER über einige Vorgänge und Ereignisse in der Soziale-Dienste GmbH informiert haben, sind sauer: Dass ihre Aussagen pauschal als „Lügen“ abgetan werden, lassen sie nicht auf sich sitzen.
Also haben sie der Redaktion Dokumente zugespielt: Unter anderem eine interne Dienstanweisung, gültig ab 1. September 2015. Sie regelt eindeutig, welche Tätigkeiten von Asylwerbern als „gemeinnützige Tätigkeiten“ gelten und bezahlt werden.
Zusätzliche Auszahlungen, eindeutig von der TSD
Es geht ausdrücklich um ZUSÄTZLICHE Einkünfte, nicht um das Essens-Geld von 240,- EURO monatlich und auch nicht um das Taschengeld von 40,- EURO. Und es geht ausdrücklich um Tätigkeiten, die die Asylwerber in oder für Einrichtungen der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) leisten – und damit auch für sich selbst, für ihre eigenen Wohnbedürfnisse. Tätigkeiten, wie sie jeder Steuerzahler tagtäglich für sich selbst erledigt. Auch eine Auszahlungs-Liste liegt der Redaktion nun vor. Sie zeigt, welcher Asylwerber wie viel Geld erhalten hat.
Der ROFAN-KURIER hat darüber hinaus auch „Achmed“ getroffen. Achmed ist Syrer und wohnte in verschiedenen Flüchtlings-Unterkünften in Tirol. Auch er bestätigt: „Für Hausmeister-Arbeiten im Heim bekomme ich im Monat etwa 70,- EURO von der Soziale Dienste GmbH extra.“
Kehrtwende der Soziale-Dienste-GmbH!
Im Jänner hieß es dazu noch schriftlich von TSD-Pressesprecher Dr. Georg Mackner: „Es sind keine Sonderzahlungen für derlei Tätigkeiten vorgesehen“! Damals hat der ROFAN-KURIER direkt nach Sonderzahlungen für Hausmeister-Tätigkeiten, Vorplatz kehren, Reinigen der Unterkunft ... gefragt und diese Antwort erhalten.
Mit den neuen Beweisen konfrontiert, kehrt sich die Aussage der Soziale Dienste GmbH um 180 Grad. Mackner schreibt als Antwort: „Laut Grundversorgungsgesetz des Bundes haben AsylwerberInnen die Möglichkeit ... gemeinnützig tätig zu sein. Es gibt eine diesbezügliche Dienstanweisung der TSD, die das zusätzlich regelt und festlegt...“
Die Soziale Dienste GmbH (TSD) hat also gelogen und erst angesichts der Beweise revidiert. Welche anderen Aussagen der TSD sind wahr, welche nicht...?
Siehe dazu auch: "Asylwerber-Betreuung: Insider erzählen"
Letzte Änderung am Freitag, 01 April 2016 11:46
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