A+ A A-

Tirol möchte sein „Griaß di“ zurück!

Mit diesem T-Shirt geriet Designer Philipp Reindl ins Visier der deutschen Firma. Mit diesem T-Shirt geriet Designer Philipp Reindl ins Visier der deutschen Firma. tirolershirt.at
Nachdem sich eine deutsche Firma Tirols beliebte Grußformel „Griaß di“ patentieren ließ, laufen viele Tiroler Sturm und wollen nun ihr „Griaß di“ zurück. Rechts-Anwälte wurden bereits eingeschaltet...

TIROL/INTERNATIONAL (aw) Nach dem Vorfall des Tiroler T-Shirt-Designers Philipp Reindl, dem wegen einem „Griaß di“-Aufdruck Patentverletzung seitens einer deutschen Firma vorgeworfen wurde, stellt sich die Frage: „Was kommt als nächstes?“ Soll sich die Regierung jetzt gleich „Servus“ patentieren lassen, damit man das noch sagen darf!?

Tiroler wehren sich!

„Wahrscheinlich darf man in Zukunft auch nicht mehr ‚Ciao‘, ‚Adieu‘ oder ‚Welcome‘ abdrucken“, fürchtet Martin Reiter, Marketingleiter der Tiroler Versicherung. Jener Reiter, der schon 2004 die PR-Kampagne „Griaß di Tiroler“ ins Leben rief, um Einheimische wieder öfter zum gegenseitigen Grüßen zu animieren.
„Es kann doch nicht sein, dass Grußformeln plötzlich von EU-Markenschützern registriert werden“, erzürnt sich Reiter und viele andere geben ihm Recht. Die deutsche Firma registrierte sich das Grußwort für zehn Jahre um schlappe 900,– EURO. Experten nach zu urteilen, unterlief dem europäischen Patentamt in Alicante (Spanien) ein Fehler – denn vergleichbare Grüße wie „Hallo“ oder „Ciao“ durften nicht registriert werden!
Deswegen sieht die Wirtschaftskammer Tirol gute Chancen auf eine Löschung der Marke. „Die Löschung ist bereits über die Patentanwälte beantragt und ich gehe davon aus, dass man schon in wenigen Wochen, ohne auf juristische Spitzfindigkeiten achten zu müssen, problemlos sagen kann: ‚Griaß di!‘“, zeigt sich WK-Präsident Jürgen Bodenseer optimistisch. „Das ‚Griaß di‘ gehört allen Tirolern und Tirolerinnen und so soll es auch bleiben“, betont Bodenseer.

Nur Druck ist rechtswidrig

Betonen sollte man: Nicht wer andere mit besagten Worten grüßt, macht sich strafbar. Nur derjenige, der die Worte „Griaß di“ für kommerzielle Zwecke auf bspw. Kleidung oder Transparente druckt, begeht (derzeit) eine Patentverletzung.
© Rofankurier