Trotz rechtskräftigen Bescheid der BH Schwaz wird derzeit im Quellschutzgebiet in Zellberg nicht rückgebaut. Ein neuer Antrag verhindert den Vollzug.
ZELLBERG (ce) Mit Ende Mai hat die Bezirkshauptmannschaft (BH) Schwaz als Forst- und Wasserrechts-Behörde einen deutlich formulierten Bescheid an Grundstücks-Eigentümerin Eva Pendl zugestellt. Bis Ende Juni sollte die Zufahrtsstraße wieder zugeschüttet werden und der ursprüngliche Gelände-Zustand hergestellt werden. Zudem sollte der Bereich bereits umgehend nach Vorgaben der Forstbehörde wieder aufgeforstet werden.
Im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER erklärt Benjamin Hotter von der BH Schwaz, warum trotzdem nicht rückgebaut wird: „Die Bescheid-Auflagen wurden bis jetzt nur teilweise erfüllt. Zum Beispiel ist der zu errichtende Wall, der verhindern soll, dass Sickerwasser von der Fahrbahn in den Quell-Einzugsbereich rinnt, zu klein ausgefallen. Aufforstung und Rückbau sind nicht erfolgt.“ Dass derzeit auch nicht weiter rückgebaut werden muss, erklärt Hotter so: „Es wurde für diese Kurve ein neuer Bauantrag eingebracht. Dieser hemmt den Rückbau, weil jetzt die Entscheidung zum neuen Antrag abgewartet wird. Ich kenne zwar das neue Projekt noch nicht, aber wenn der Antrag bewilligungsfähig ist, dann wird er auch bewilligt und löst somit den alten Bescheid ab. Gegen diesen ersten Bescheid läuft auch wieder eine Beschwerde, die derzeit beim Landesverwaltungsgericht aufliegt. „Ich bin mir nicht sicher, ob er hält“, erklärt Hotter. „Ich bin in Sachen Quellschutz auf `Nummer sicher` gegangen. Der Anwalt von Eva Pendl meinte, ich war überschiessend. Vor Mitte August wird keine Entscheidung fallen...“