Die im Quellschutz-Gebiet der Stoffner-Quelle in Zellberg errichtete Kurve muss wieder rückgebaut werden. Das hat kürzlich der Landes-Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Zellberg - Seit über einem Jahr beschäftigen eine nicht genehmigte Rodung und eine nicht genehmigte Zufahrts-Straße im Quellschutzgebiet die Behörden. Am Hang neben der Quelle sollen nach Wunsch des Grundeigentümers zusätzliche Bauparzellen entstehen. Dafür wurde bereits ein Zufahrts-Weg angelegt.
Auf eigenem Grund und Boden eine Straße anzulegen, ist nicht verboten. Nur liegt ein Teil dieses Weges im Quellschutz-Gebiet der so genannten "Stoffner Quelle", die seit Jahrzehnten den Quell-Nutzern als Wasserversorgung dient.
Landes-Verwaltungsgericht ordnet Rückbau an
Nunmehr hat der Verwaltungs-Gerichtshof Innsbruck entschieden: Die Kurve bei der Stoffner-Quelle muss rückgebaut werden. Bis Ende April 2016 muss der Erbauer demnach der Aufforderung nachgehen und die errichtete Kehre im Quell-Bereich rückbauen. Bereits zwei Mal hatte die BH Schwaz in der Vergangenheit den Rückbau und die Aufforstung angeordnet. Das erste Mal war der Bescheid an Josef Pendl ergangen, der als Sohn der Besitzerin wohl die Kehre angelegt hat, aber der falsche Adressat war. Gegen den zweiten Bescheid an die Besitzerin, seine Mutter, wurde Berufung eingelegt. Daher hat sich der Verwaltungs-Gerichtshof mit dem Thema beschäftigt und wie jetzt bekannt wurde offenbar im Jänner den Rückbau angeordnet.
Die Eigentümerin könnte theoretisch gegen diese Entscheidung nun noch das Rechtsmittel der Revision ergreifen.
Kein Statement
Die Redaktion hat mehrfach versucht, von der Familie Pendl eine Stellungnahme einzuholen, leider ohne Erfolg. Auch der Rechtsanwalt der Familie, Mag. Stefan Geisler aus Zell, war zu keiner Stellungnahme bereit.
Letzte Änderung am Montag, 29 Februar 2016 13:17