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Wasser predigen, aber Wein trinken

Mag. iur. Anton Frisch Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 2.5.2014

Wie kürzlich in den Lokalmedien mit Bild und Text ausgeführt, wurde für den ehemaligen Bürgermeister von Langkampfen im Tiroler Unterland, der dort rund 2 Jahrzehnte gewirkt hat, ein Ehrenabend unter Führung des neuen (durch den Gemeinderat, nicht jedoch durch das Volk) gewählten Bürgermeisters mit allem Drum und Dran bis in die frühen Morgenstunden ausgerichtet.
Dass auch einmal gefeiert werden muss, bestreitet niemand, jedoch wird diese Freude wohl etwas getrübt werden, weil endlich ein direkter Mitstreiter in seinem Gemeinderat mit einem Teil der Wahrheit in die Öffentlichkeit gegangen ist. Warum so spät? Er stellt nämlich fest, dass „mit dem Agrargemeinschaftsmitglied Ehrenstrasser (der jedoch tatsächlich Betriebsprüfer beim Finanzamt ist) und den drei neuen Gemeinderäten nun insgesamt sieben dieser zehn Mandatare oder deren Familien in einer Langkampfender Agrargemeinschaft organisiert“ sind (und damit weiter alles bestimmen können). Den Ruf Ehrenstrassers nach „Anstand und Moral“, also den „Anstand, höchstgerichtliche Erkenntnisse in einem Rechtsstaat zu akzeptieren, die Moral, keine widerrechtlichen Ausschüttungen vorzunehmen, als Gemeinderat im Sinne der Gemeinde zu handeln und nicht zuletzt politische Gegner, die auf Missstände hinweisen, mit Respekt zu behandeln“, quittiert dieser Gemeinderat aus gutem Grund und wohlwissend mit Faust ´s Zitat: „allein mir fehlt der Glaube“.
Ich habe im Tiroler Landtag über ein Dutzend schriftliche Initiativen zu einem der größten Agrarskandale von Tirol eingebracht, wohl wissend, dass sowohl der alte, als auch der neue Bürgermeister tiefstens persönlich und federführend im Agrarsumpf involviert sind und ihre Ämter missbrauchen. Wenn den Langkampfenern Millionen von Euros, die ihnen gehören, seit Jahren nach Ignorieren von zahlreichen rechtskräftigen, höchstgerichtlichen Erkenntnissen und sonstigen Beschlüssen, nach Tricks und Vorenthalten der richtigen Informationen in die Taschen einiger Unberechtigter gesteckt werden, wird man zum Amtsende bzw Amtsbeginn des Bürgermeisters wohl doch noch große Ehrenabende feiern dürfen. Und diese Landesregierung schaut weiterhin tatenlos diesem Treiben zu. Die Hoffnung stirbt zuletzt und die Gemeinderatswahl 2016 wird wohl zeigen, ob sich die Bürger derartige Millionenbetrügereien weiterhin gefallen lassen.
Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 2.5.2014

Agrargemeinschaften – so wird es sicherlich nicht gehen!
Kufstein, am 12.4.2014

Mit der Aussage: "Dieses Thema muss vom Tisch", will der ÖVP-Landtagsabgeordnete und Bürgermeister Alois Margreiter aus Breitenbach, von dem man seit der Landtagswahl im April 2013 bisher fast nichts, im Bezirk Kufstein schon gar nichts gehört hat, in den Dörfern beim Thema Agrargemeinschaften wieder Frieden schaffen.
Es wird auch kein "Schlussstrich in der Frage der Agrargemeinschaften" gezogen werden, wie Landeshauptmann Platter schon so oft fälschlich meint. Und die grüne Landesrätin Felipe müsste nicht nur endlich erst ihre gänzliche Positionsänderung zu diesem Thema der Bevölkerung erklären, was sie ob ihres derzeitigen Politikergehaltes aber mit Garantie nicht tun wird. Sie weiß auch offenbar bis heute noch nicht endgültig, dass nicht die Landesregierung, die ein bloßes Vollzugsorgan ist, sondern ausschließlich der Landtag die Flurverfassungsgesetznovelle beschließen wird.
Der Entwurf und die bisherigen Stellungnahmen zu diesem Gesetzesvorhaben lassen leider Böses erahnen und damit scheint eine Fortsetzung des Agrarproblems in Tirol schon jetzt so gut wie sicher. Es seien beispielsweise nur die Stichworte Sachverwalter und Stichtagsregelung genannt.
Wenn der in einem Verwandtschaftsverhältnis zum ehemaligen Agrarlandesrat Toni Steixner stehende LA Margreiter nun davon redet, dass es keinen Spielraum aufgrund der Erkenntnisse gibt, müsste ihm eindringlich empfohlen werden, diese – und zwar des VfGH und des VwGH – endlich genauer durchzulesen. Es gibt eine völlige einheitliche Rechtsprechung seit dem Jahr 1982 zu dieser Frage und wenn Herr Margreiter großmundig behauptet, "eine gänzliche Rückübertragung wurde darin nicht gefordert", so liegt er neuerlich falsch, denn die Höchstgerichte haben in ständiger Rechtsprechung einen klaren Trennstrich – der Haus-und Gutsbedarf auf die jeweilige Liegenschaft bezogen – gemacht. Es geht den Herrschaften der ÖVP (und nunmehr auch den Grünen, früher der SPÖ) einzig und allein darum, die Rechtstaatlichkeit, nämlich den Vollzug von rechtskräftigen Entscheidungen der Höchstgerichte, in denen es in Wirklichkeit um Millionen von Euros geht, zu unterlaufen. Es geht auch nicht, wie Felipe meint, "die neuen Regeln partnerschaftlich umzusetzen", denn die Höchstgerichte haben ein Umverhandeln der Problematik (die dann wiederum zu Lasten der Gemeinden ausgeht) dezidiert ausgeschlossen.
Besonders kurios ist es dann, wenn in Langkampfen, übrigens eine der größten Agrarfälle von ganz Tirol, jener Bürgermeister, der in Sachen Agrar seit Jahren sämtliche Erkenntnisse der Höchstgerichte und Weisungen aller Behörden ignoriert hat, dadurch Millionen Euros zu Lasten aller Gemeindebürger verschoben worden sind, sich mehr oder weniger ehrenvoll aus der Verantwortung gestohlen hat, nunmehr durch einen Finanzbeamten ersetzt wird, der ebenfalls seit Jahren nicht nur persönlich tiefstens im Agrarsumpf involviert ist, sondern die für die Gemeinde gerade in Sachen Agrar negative Entscheidungen auf der ÖVP – Seite im Gemeinderat mitgetragen hat. Für dümmer kann man die Bevölkerung wohl kaum halten. Da dieser Beschluss (bewusst) nur im ÖVP-dominierten Gemeinderat gefasst worden ist, wird hoffentlich anlässlich der Gemeinderatswahl 2016, bei der es eine Direktwahl des Bürgermeisters geben wird, die Langkampfner Bevölkerung – sofern ihr diese Schachzüge der ÖVP ausreichend bekannt gegeben werden – wohl endlich reagieren.

Mag. iur. Anton Frisch

Kufstein, am 12.4.2014 Letzte Änderung am Dienstag, 06 Mai 2014 10:28
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