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TTIP: Neue Kooperation schafft Demokratie ab!

Wo TIPP drüberfährt, bleibt nicht viel von Demokratie über. Wo TIPP drüberfährt, bleibt nicht viel von Demokratie über. Foto: roth-cartoons.de
Obwohl die Verhandlungen zum USA-Europa Freihandelsabkommen TTIP hinter verschlossenen Türen und sogar für Volksvertreter uneinsehbar stattfinden, kommen immer mehr Details ans Licht. Die sogennante „Regulatorische Kooperation“ hilft zum Beispiel den großen Konzernen.

INTERNATIONAL (ce) Laut neuesten Informationen der deutschen Bürgerrechts-Initiative „CAMPACT!“ bedeutet der Begriff „Regulatorische Kooperation“, dass Konzerne nach dem Inkrafttreten von TTIP (Transatlantic-Trade-and-Investment-Partnership-Abkommen) eigentlich völlige Freiheit bei der Mitbestimmung von Gesetzen genießen werden!
Noch bevor die EU den gewählten Volksvertretern ein neues Gesetz vorschlägt, muss sie, laut „Campact!“ erst die US-Wirtschaft und deren Lobbyisten konsultieren.
Wenn diese mit dem vorgeschlagenen Gesetzt nicht einverstanden sind, müsste die EU diesen Text als „schädlich für den Handel“ einstufen.
Danach dürfen die Konzerne ihre eigenen Vorschläge einbringen. Diese Idee stammt vor allem von mächtigen Lobby-Organisationen wie der US Handelskammer oder „Business Europe“ mit Sitz in Brüssel, betont „Campact!“. Dafür dürfte auch eine neue Institution geschaffen werden, der sogennannte „Rat für Regulatorische Kooperation“.

Das totale Ende
der Demokratie

In diesem Rat werden die Unternehmen den größten Einfluss haben und Verbraucherinteressen in den Hintergrund gedrückt.
Da gewählte Volksvertreter hier keinen Zutritt haben, spricht man in Experten-Kreisen von einem kompletten Ausverkauf der Demokratie.
TTIP ist laut „Campact!“ übrigens kein klassisches Freihandelsabkommen. Es geht nicht um die Abschaffung von Zöllen und Handelsschranken, weil es die zwischen Europa und den USA kaum noch gibt.

Handels-Hämmnis Demokratie

Ziel ist vielmehr der Abbau von so genannten „nicht-tarifären Handelshemmnissen“.
Als Handelshemmnis können die Vertragspartner alles definieren: Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflicht, Datenschutz, Arbeitnehmerrechte. US-Konzerne können europäische Staaten verklagen, wenn deren Gesetze ihre Gewinne schmälern. Die Urteile fällen keine Richter, sondern von den Konzernen selbst ausgewählte Wirtschaftsanwälte!
Die Verhandlungen finden mit Beteiligung der demokratisch gewählten Parlamente statt. Die Parlamente können am Schluss nur noch Ja oder Nein zu dem ganzen Vertrag sagen bedauert „Campact!“.


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