Im Rahmen der neuen Landesordnung soll das Einspruchsrecht des Tiroler Umweltanwaltes Mag. Johannes Konstenzer auch auf Bezirksebene beschnitten werden. Fritz Dinkhauser von der Liste Fritz ergriff nun Partei für Kostenzer und fordert zudem eine Weisungsfreiheit.
TIROL Der Landesumweltanwalt von Tirol soll in seinem Beschwerderecht beschnitten werden, so sieht die Opposition einen vorliegenden Gesetzesentwurf. Demnach soll er künftig auf Bezirksebene kein Einspruchsrecht mehr haben.
LA Fritz Dinkhauser von der Liste Fritz – Bürgerforum Tirol stärkt Kostenzer nun den Rücken: „Schon jetzt ist der Landesumweltanwalt von Tirol rechtlich so schlecht gestellt, wie in keinem anderen Bundesland. Nur der Tiroler Umweltanwalt ist nicht weisungsfrei und kann gegen Bescheide der Landesregierung nicht berufen. Das unsinnige Vorhaben, die Umweltanwaltschaft jetzt noch weiter zu beschneiden, ist ein Affront gegenüber den Interessen der Natur und der bisherigen Arbeit des Landesumweltanwaltes. Der vorliegende Gesetzesentwurf geht in die völlig verkehrte Richtung, gerade in einem sensiblen Land wie Tirol, wo das Spannungsfeld zwischen Natur schützen und Natur nützen allgegenwärtig ist. Die Möglichkeiten, seiner Aufgabe als Landesumweltanwalt vernünftig nachzukommen, gehören nicht beschnitten, sondern aufgewertet. Neben seinen derzeitigen Rechten soll der Umweltanwalt endlich weisungsfrei werden, wie in anderen Bundesländern schon längst üblich“, stellt Dinkhauser klar.
Für die Liste Fritz spiegelt sich im vorliegenden Gesetzesentwurf eine ablehnende Haltung gegenüber jeder Art der Kontrolle sowie gegenüber der generellen Aufgabe des Landesumweltanwaltes wider.
22 Berufungen - 1000 Verfahren
„Der Landesumweltanwalt soll nicht immer als Verhinderer betrachtet, sondern viel stärker als rechtzeitiger Mahner verstanden werden. Was angesichts von 22 Berufungen bei über 1.000 Verfahren im vergangenen Jahr auch die Fakten belegen. Je früher die Umweltanwaltschaft eingebunden ist, umso besser ist es für einen schonenden Umgang mit der Natur und umso mehr können sich Projektbetreiber unnötige Planungs- und Projektkosten sparen, weil sie wissen, was möglich ist und was nicht. Wenn etwa die Umweltabteilung des Landes jetzt das Golfplatzprojekt Axams-Grinzens ablehnt, dann sind 280.000,– EURO Planungskosten – zum überwiegenden Teil öffentliche Gelder – in den Sand gesetzt. Einer Beschneidung der Beschwerderechte für den Landesumweltanwalt stimmen wir sicher nicht zu und wir sind zuversichtlich, dass auch der neue SPÖ-Naturschutzlandesrat sowie die Mehrheit im Landtag nicht mitgehen werden“, bekräftigt LA Fritz Dinkhauser.
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