In der Causa Nachverrechnung der Kindergarten-Nachmittagsbetreuung folgt die Stadt Wörgl nun der Anweisung der Gemeinde-Aufsichtsbehörde. Das bedeutet, dass die bislang nicht verrechneten Gebühren für die Ganztagsbetreuung bis zum Februar 2013 nachträglich verrechnet werden.
Wörgl - Bei einer außerplanmäßig eingeschobenen Gemeinderatsitzung am Donnerstag, 21. Juli wurde der vertraulich gefasste Beschluss vom 10. Mai aufgehoben, mit dem die Gemeinde auf eine nachträgliche Einhebung sowie auf Schadenersatzforderung an die betroffene Person in der Finanzverwaltung verzichtet hatte. Durch einen Fehler bei der Gebührenvorschreibung, demzufolge statt Ganztags- nur Halbtagesbetreuung verrechnet wurde, entstand der Stadt seit 2007 ein Schaden von rund 200.000,– EURO. Der Fehler bei der Gebührenvorschreibung entging sämtlichen Kontrollorganen, auch jenen bei der Rechnungshofprüfung. Im Mai habe der Gemeinderat "aufgrund nicht ausreichender sachlicher und rechtlicher Information" so entschieden. Mit Schreiben vom 27. Juni 2016 teilte die Gemeindeaufsichtsbehörde mit, dass dies nicht zulässig ist. "Die Aufsichtsbehörde verlangte, alle möglichen Jahre zu verrechnen, Regressmöglichkeiten zu prüfen und uns einen Rechtsbeistand zu nehmen. Allem kommen wir nach", teilte Bürgermeisterin Hedi Wechner mit. Als erste Maßnahme wird die Vorschreibung der noch nicht verjährten Beiträge für die Nachmittagsbetreuung gesetzt. Als Rechtsbeistand für die Gemeinde fungiert Rechtsanwalt Heinz Bauer. (vsg)