Immer mehr Leser beschweren sich darüber, dass sie an der Haustür von Bettlern oder Hausierern belästigt werden. Ist das erlaubt? Und wie soll man sich verhalten? Die Landes-Polizei-Direktion Tirol rät: „Jeden Fall melden!“
TIROL (hp/cm) Samstag Vormittag, Sonntag oder Feiertag... Es läutet an der Haustür. In gebrochenem Deutsch werden die Bewohner aufgefordert, an die Tür zu kommen und... Geld herzugeben.
Die „Besucher“ sind meist Ausländer, oft Zigeuner aus Rumänien oder Bulgarien. Das Phänomen hat sich in den letzten Monaten verstärkt. Immer mehr Leser berichten von Vorfällen .
Zu zweit, zu dritt oder auch in größeren Gruppen sind die Bettler unterwegs und klappern ganze Ortsteile ab. Wer ihnen Geld gibt, fordert sie damit auf, immer wieder zu kommen. Wird nicht geöffnet, wurden teilweise Gärten betreten oder Häuser umrundet. Ist dieses Betteln an der Haustür in Tirol erlaubt?
Betteln auch „Sicherheits-Thema“
Dazu Oberst-Leutnant Manfred Dummer, Leiter der Pressestelle der Landespolizeidirektion für Tirol: „Bettelei ist in der Regel (nur) eine Verwaltungsübertretung. Bettelei wird von der Bevölkerung aber auch häufig als Sicherheits-Thema wahrgenommen und beeinflusst das subjektive Sicherheitsgefühl negativ.“ Die gesetzlichen Regelungen zur „Bettelei“ findet man im
§ 10 des Tiroler Landespolizeigesetzes, wobei Betteln in stiller und passiver Form von Tür zu Tür erlaubt sei.
Gemeinde kann Betteln per Verordnung verbieten
Verboten ist Betteln in „aufdringlicher oder aggressiver Weise“ wie etwa durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten, Beschimpfen oder lautstarkes Klagen. Auch Betteln in gewerbsmäßiger Weise ist laut Landes-Polizeigesetz verboten. Ist es aber nicht „gewerbsmäßig“, wenn Bettler organisiert an jeder Haustür klingeln?
Auch wenn beim Betteln Kinder aktiv eingesetzt werden, ist das verboten.
Darüber hinaus kann die Gemeinde das Betteln per Verordnung teilweise verbieten.
Oberst-Leutnant Manfred Dummer: „Ob Betteln strafbar ist oder nicht, hängt von den Umständen ab. Das unerlaubte Betreten von Grundstücken kann je nach Sachlage in den Bereich des Zivil- oder Strafrechts fallen oder im Zusammenhang mit der Bettelei möglicherweise ein „aggressives“ Betteln darstellen.“
Jeden Fall melden!
Die Polizei empfiehlt, dass Betroffene immer den nächsten Polizei-Posten informieren, wenn sie an der Haustür angebettelt werden. Von der Polizei würden dann die Umstände geprüft und Übertretungen geahndet.
Die Polizei würde aber auch ohne Anzeigen kontrollieren. „Im Rahmen des Streifendienstes wird das Vorliegen einer Verwaltungsübertretung geprüft und auch auf einen möglichen organisierten und/oder kriminellen Hintergrund Bedacht genommen. Darüber hinaus werden auch mögliche Querverbindungen zu sonstigen Delikten (Betrug, Einschleichdiebstähle usw.) geprüft...“, ergänzt Oberst-Leutnant Manfred Dummer.
LA Rudi Federspiel (FPÖ):
„Nicht öffnen, nichts geben!“
Dazu LA Rudi Federspiel (FPÖ): „Die Bürger haben Angst. Die organisierte Bettelei auf der Straße und die Bettelei an der Haustür hängen zusammen. Wenn an der Tür gebettelt wird: Sofort die Polizei informieren. Niemanden in die Wohnung lassen und sich nicht ablenken lassen. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich jemand unerlaubt Zutritt verschafft und Diebstahl begeht! Wir brauchen sofort ein Verbot des organisierten Bettler-Unwesens und eine Verschärfung des Landes-Polizeigesetzes!“
LA Federspiel rät, Bettlern nichts zu geben: „Wer Bettlern an der Tür Geld gibt, wird immer wieder besucht. Das sind meist EU-Bürger. Wir haben starke Sozial-Einrichtungen, die sich um jeden kümmern, der in echter Not ist. Jeder Mensch, der hungert, wird auch versorgt.“
Letzte Änderung am Mittwoch, 23 Dezember 2015 12:09
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