Mit 1. November enden die Übergangs-Bestimmungen im Tiroler Mindestsicherungs-Gesetz. Die neuen Regelungen treten in Kraft. Laut LA Margreiter (ÖVP) höchste Zeit: "Eine österreichweite, einheitliche Regelung fehlt! Wir hatten auf Landes-Ebene daher dringenden Handlungsbedarf."
TIROL - Bisher zählte Tirol in Österreich zu den attraktivsten Ländern für Bezieher von Mindestsicherung. Im Frühjahr wurden mit der "Mindestsicherung neu" ein paar Verschärfungen beschlossen: Wer beispielsweise keine Deutsch-Kurse besucht, erhält weniger Geld. Immer wieder kommt es laut Quellen im Landhaus vor, dass Asylwerber in jenen Ländern Urlaub machen, aus denen sie eigentlich geflohen sind oder sich überhaupt längere Zeit im Ausland aufhalten. Dennoch bekommen sie Mindestsicherung. Mit der "Mindestsicherung neu" sollen Ansprüche bei Auslands-Aufenthalten nun eingeschränkt werden.
Änderungen mit 1. November
Mit 1. November treten weitere neue Regelungen in Kraft. LA Bgm. Ing. Alois Margreiter (ÖVP) erklärt: "Ab jetzt werden für die Mietzuschüsse die regionalen Mietpreis-Spiegel herangezogen. Damit gibt es eine Deckelung der Wohnungs-Kosten. Dann sollten Fälle, wo mit Steuergeld 600,– EURO für die Kleinst-Wohnung eines Asylwerbers bezahlt werden, der Vergangenheit angehören." Margreiter bezieht sich auf einen aktuellen Fall: In Rattenberg überweist das Flüchtlingswerk (Diakonie) für eine 40 m2 Wohnung monatlich 600,– EURO Steuergeld. Hinzu kommen die Mindest-Sicherung und jährliche Zuschüsse, etwa für Möbelkauf und Hausrat. Entscheidend ist für Margreiter auch die Änderung bei Großfamilien: "Bisher erhielten Mindestsicherungs-Bezieher pro Kind nochmal 207,34 EURO Mindest-Sicherung. Ohne Wohnzuschuss, ohne Familienbeihilfe. Jetzt sinkt dieser Betrag zumindest ab dem 3. Kind."
Beispiel: 2 Erwachsene mit 6 Kindern: Bisher etwa 2.194,- EURO, Ab jetzt: Etwa 1.940,- EURO (ohne Bezahlung der Wohnung, ohne Familien-Beihilfe). Für die Wohnung kämen in Innsbruck nochmals bis zu 1.151,- EURO dazu. Das wären in Summe etwa 3.091,- EURO nach Regelung neu, OHNE Familienbeihifle. Also etwa 250,- EURO weniger als zuvor. Keine Senkung der Mindest-Sicherung gibt es für Familien mit bis zu zwei Kindern.
Wer es genauer wissen will, findet alle aktuellen Sätze für die Mindest-Sicherung auf www.tirol.gv.at/soziales – "Informationsblatt 2017 Tiroler Mindestsicherung" und HIER.
Letzte Änderung am Samstag, 02 Dezember 2017 07:45