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Sende-Mast: „Werte hier nicht mehr messbar!“ Empfehlung

So schaut es aus, wenn Ludwig Ledermair in Schwaz aus seinem Schlafzimmer-Fenster schaut. So schaut es aus, wenn Ludwig Ledermair in Schwaz aus seinem Schlafzimmer-Fenster schaut.
Gleich zwei Mobilfunk-Anbieter betreiben am Dach der Hauptschule Schwaz ihre Mobilfunk-Anlagen. Laut Anrainer Ludwig Ledermair strahlt die Anlage voll auf die Dächer der umliegenden Häuser und sogar in den Aufenthalts-Bereich der Hauptschule selbst. Er hat Messungen durchgeführt.

Schwaz - Dass sich die Bürger, die ja von der guten Netzabdeckung profitieren, über Sendeanlagen aufregen, hört die Mobilfunk-Lobby in Österreich gar nicht gerne… In der Stadt Schwaz kämpft der ehemalige Bus-Unternehmer und Anrainer der Hauptschule, Ludwig Ledermair, trotzdem weiter gegen die Bestrahlung durch die Sendeanlage am Dach der Hauptschule. Bis zu 1.200 Mikro-Watt pro m2 an hochfrequenter Strahlung misst er direkt auf seinem Bett im Schlafzimmer. Er verwendet ein geeichtes Messgerät des deutschen Herstellers "Gigahertz-Solutions". Wenn er sein Dachfenster öffnet, ist es meist vorbei mit Messen: Das Gerät kann "nur" Belastungen bis 2.000 Mikro-Watt pro m2 anzeigen. Der Wert übersteigt den messbaren Bereich... Die Belastung ist natürlich abhängig von der jeweiligen Auslastung der Anlage und ändert sich auch.

Der Sendemast steht nur 13 Meter von seinem Schlafzimmer-Fenster entfernt. "Nur weil wir ein Blechdach haben, ist die Strahlung nicht weit höher. Sonst würde es vermutlich noch ärger ausschauen", denkt Ledermair.
Er bat den ROFAN-KURIER zum Lokal-Augenschein. Im Gespräch nimmt Ledermair kein Blatt vor den Mund: "Mir sind einige Fälle von Leuten bekannt, die in der letzten Zeit hier in der Nachbarschaft Krebs oder Leukämie bekommen haben. Es heißt von der Mobilfunk-Industrie immer, eine schädliche Wirkung von Mobilfunk sei nicht bewiesen. Die Geschädigten müssten nachweisen, dass das mit der Mobilfunk-Strahlung zusammenhängt. Ja sollen die mal beweisen, dass hier KEIN Zusammenhang besteht...!" Während Umweltmediziner seit Jahren vor potentiell schädlichen Auswirkungen warnen, vertritt die Mobilfunk-Lobby stets den gegenteiligen Standpunkt und zweifelt diesbezügliche Gutachten an.

Ledermair: "Wie lange lassen sich die Eltern das gefallen?"

Ledermair hat mit einem Transparent bei der Hauptschule Posten bezogen (siehe Foto). Später ist er mit einer Video-Kamera und seinem Messgerät in die Schule gegangen und hat dort den Aufenthalts-Bereich der Schüler vermessen. "Dabei wurde die Mess-Skala des Gerätes von 2.000 Mikro-Watt pro Quadrat-Meter überschritten! Die Werte, die man den Schülern hier zumutet, sind teils gar nicht mehr messbar. Ich frage mich, wie lange sich die Eltern das noch gefallen lassen!", ärgert sich Ledermair. Er zeigt dem ROFAN-KURIER das entsprechende Video, das nun auch auf unserer Homepage abrufbar ist. Da seine Wohnung im Dachgeschoß liegt, sei er von der Strahlung besonders betroffen.

Umweltmediziner warnt!

Auf Nachfrage des ROFAN-KURIER sagt dazu Dr. Gerd Oberfeld, langjähriger Umweltmediziner der Landesregierung Salzburg und ehemals Gesundheits-Sprecher der österreichischen Ärztekammer: "Funkstrahlen sollten speziell im Wohn- und Schlafbereich möglichst gering sein. Die Europäische Akademie für Umweltmedizin gibt dazu in der EMF-Leitlinie 2016 entsprechende Empfehlungen. Für Schlafplätze sind die Richtwerte (jeweils als Peak-Wert) bei ständiger Exposition für WLAN 1 µW/m²  (Mikrowatt pro Quadratmeter), bzw. für  Mobilfunk (DECT, GSM, UMTS und LTE) je 10 µW/m². Am  Tag sind die Werte bei ständiger Exposition um den Faktor 10 höher."
Einen Wert von über 1.000 Mikro-Watt/m2 erachtete Dr. Oberfeld in früheren Gesprächen bereits als "bedenklich".
            
Gesetzliche Situation

Portugal hat bereits 2002 als Reaktion auf Krebsfälle in Spanien ein Verbot für Mobilfunk-Anlagen auf Schulen erlassen. In England gibt es die Empfehlung, dass die Hauptstrahl-Richtung von Sendeanlagen in Schulnähe NICHT auf Schulgebäude fallen soll. 2011 verabschiedete der Europarat das Dokument „Die möglichen Gefahren elektromagnetischer Felder und ihre Auswirkung auf die Umwelt“, das den Mitgliedsländern eine Reihe von Empfehlungen zur Prävention gibt, wie etwa:

•    Es sollen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden, um die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zu reduzieren, insbesondere den Funkfrequenzen von Mobiltelefonen und ganz besonders die Belastung für Kinder und Jugendliche, die das höchste Hirntumorrisiko zu haben scheinen.

•    Für Kinder im Allgemeinen, und vor allem in Schulen und Klassenzimmern: bevorzugen Sie kabelgebundene Internetverbindungen und reglementieren Sie die Nutzung von Mobiltelefonen von Schulkindern auf Schulgelände streng.

•    Bestimmen Sie die Standorte von neuen GSM-, UMTS-, WLAN  oder WIMAX-Antennen nicht nur nach den Interessen des Betreibers, sondern in Absprache mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Anwohnern und Verbänden von
betroffenen Bürger.

Schweiz: Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) – Stand 1. Juli 2016
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19996141/index.html

Der Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke beträgt:
a. für Anlagen, die ausschließlich im Frequenzbereich um 900 MHz oder in niedrigeren Frequenzbereichen senden: 4,0 V/m (42,4 mW/m²);
b. für Anlagen, die ausschließlich im Frequenzbereich um 1800 MHz oder in höheren Frequenzbereichen senden: 6,0 V/m (95,5 mW/m²);
c. für Anlagen, die sowohl in Frequenzbereichen nach Buchstabe a als auch nach Buchstabe b senden: 5,0 V/m (66,3 mW/m²).

Italien: Summe HF 6 V/m (95,5 mW/m²)

In Österreich gibt es bis dato keine vom Parlament verabschiedeten Grenzwerte zum Schutz der Allgemeinbevölkerung vor Funkstrahlung... Letzte Änderung am Donnerstag, 06 Juli 2017 13:06
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