In Zellberg kämpfen 25 Menschen um ihr Wasser. Seit Jahrzehnten nutzen ihre Familien die Stoffner-Quelle, deren Qualität sie durch eine illegal errichtete Zufahrts-Straße, Umwidmungen und Bauvorhaben gefährdet sehen. Der Ball liegt bei der BH Schwaz, die Gemeinde will eine sinnvolle Lösung.
ZELLBERG (cm/ce) In Zellberg kämpfen 25 Bürger um ihr Wasser. Seit mehreren Generationen nutzen sie die Stoffner-Quelle, deren Wasser sie kostenlos beziehen. 1983 wurde die Quelle ins Wasserbuch eingetragen. Mehrere Wohnhäuser (teils Ferienpensionen) und ein Stallgebäude sind an die Quelle angeschlossen. In der Hauptsaison werden hier bis zu 50 Personen mit diesem Wasser versorgt.
Nur einen Steinwurf neben der Quellstube, direkt im Einzugsgebiet der Quelle, hat Josef Pendl, Sohn von Grundbesitzerin Eva Pendl, eine Zufahrts-Straße zu den 2004 gewidmeten Grundstücken errichtet.
Fünf Grundparzellen hat die Gemeinde am Hang hinter der Quelle von Freiland/Wald in Bauland umgewidmet. Die Parzellen werden und wurden nun von der Familie Pendl verkauft. Einer der Käufer hat bereits sein Haus dort errichtet. Auch durch den dafür geplanten Kanalbau sehen die Eigentümer die Quelle gefährdet.
Die allerdings ohne Genehmigung errichtete Zufahrt zu weiteren Parzellen liegt teilweise im Quellschutz-Gebiet. Wald wurde hier ohne Genehmigung gerodet. Trotz Rückbau-Bescheid der BH Schwaz von 2014 gibt es die Zufahrt nach wie vor.
„Wir sorgen uns um unser Wasser! Seit Generationen nutzen unsere Familien dieses Wasser, das uns als Nutzungs-Berechtigten zusteht. Jetzt müssen wir auf unsere Kosten prüfen lassen, ob die Bauarbeiten die Wasser-Qualität beeinträchtigt haben. Warum wird die illegale Straße nicht zurückgebaut? Wie ist es im Land Tirol möglich, dass eine Trinkwasser-Quelle gefährdet wird, damit einige wenige Gewinn machen…?“, fragen sich die Sprecherinnen der Betroffenen.
Vize-Bürgermeister Hansjörg Tipotsch sagt im ROFAN-KURIER-Interview: „Für den Kanalbau gibt es ein hydro-geologisches Gutachten. Dieses besagt, dass der Kanal die Quelle nicht gefährdet. Die Kanal-Trasse führt vom Quell-Gebiet weg Richtung talauswärts. Der Einspruch der Quell-Nutzer wurde abgelehnt, Mitte Mai ist Baubeginn.“
Tipotsch weiter: „Wir möchten aber eine Lösung, die sicherstellt, dass die Nutzer weiterhin ihr Wasser haben. Die Grundeigentümerin hat dafür sogar eine schriftliche Garantie abgegeben...“
Vize-Bgm. Hansjörg Tipotsch mit einem Konzept-Plan. Links am Plan: Die Kurve, die im Quellgebiet liegt.
Oben: Zwei Bauparzellen mit Baubescheid,
unten: 3 weitere gewidmete Parzellen. Über den Weg oben soll der Kanal (nach rechts, talauswärts) verlaufen.
Nun gibt es Pläne, die Straße im Nachhinein zu legalisieren, indem man sie „abdichtet“ um ein Versickern von Schmutzwasser (mit Öl oder Salz von Autos) im Quellgebiet zu verhindern.
Josef Pendl, Errichter der Zufahrt und Sohn der Grundstücks-Eigentümerin, sagt: „Die Stoffnerquelle liegt eigentlich auf dem Grund von Johann Außerladscheider. Da es für diesen Grund keine Quellnutzungs-Berechtigten gibt, fällt die Problematik der illegal errichteten Straße weg. (... weil die Quelle daher nicht genutzt werden drüfte, Anmerkung). Jene, die sich seit Jahrzehnten aus dieser Quelle bedient haben, haben das quasi illegal gemacht. Das wird auch vor Gericht bestehen. Johann Außerladscheider und ich haben den gleichen Anwalt. Somit steht der Errichtung einer Wohnsiedlung nichts mehr im Weg. Meine Straße kann auch bleiben, seit 9. März ist der Bescheid da. Wenn eine Versickerung verhindert wird, dann kann die Straße bleiben, da jetzt aber die ganze Quellschutzproblematik wegfällt, müssen wir nicht mal groß umbauen.“
Bezüglich der Rodungen will Pendl noch nachverhandlen. Er sagt: „Ich bin dagegen, wieder aufzuforsten, das werde ich bekämpfen. Vielleicht werde ich diese Schlacht verlieren und selbstverständlich werde ich mich dann dem Urteil beugen. Aber das sehen wir, wenn es so weit ist.“
Johann Außerladscheider hat auf Anfrage des ROFAN-KURIER ein Interview zum Thema abgelehnt.
BH stellt neuen Bescheid ausSeitens der BH Schwaz sagt Gemeindereviesor Hubert Schwarz: „Die BH hat im Oktober 2014 den Rückbau und die Aufforstung verordnet. Das Landesverwaltungs-Gericht hat der BH nicht Recht gegeben, weil wir den Bescheid fälschlicher Weise an den Errichter, Josef Pendl, adressiert haben. Dieser hätte aber an die Grund-Eigentümerin gehen müssen.“
Nun werde die BH einen neuen Bescheid erlassen. „Darin wird abermals eine Weg-Überschüttung verordnet, damit die ursprünglichen Gelände-Verhältnisse wieder hergestellt werden. Auch die Aufforstung wird neuerlich vorgeschrieben“, sagt Schwarz sinngemäß.
Der nachträgliche Antrag auf Bewilligung der Rodung von Josef Pendl sei abgewiesen worden.
„Bei allen Maßnahmen darf die Quelle nicht beeinträchtigt werden.... Grundsätzlich darf man auf seinem Grundsück auch ohne Genehmigung einen Weg errichten. Dem entgegen steht in diesem Fall die Gefährdung der Quelle. Wenn man eine Möglichkeit findet, dass der Schutz der Quelle gesichert ist, dann könnte der Weg eventuell auch erhalten bleiben“, relativiert Schwarz...