Das österreichische Asyl-System stamme aus einer "nicht-globalisierten Zeit" und sei daher nicht mehr für heutigen Herausforderungen geeignet, sagt Österreichs Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) kürzlich. Er möchte einige Veränderungen umsetzen.
ÖSTERREICH - Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) kündigte im Rahmen einer Presse-Konferenz an, dass die Verfahren von straffälligen Asylwerbern rascher zu einem Abschluss geführt werden sollen. Die lange Verfahrens-Dauer wurde in der Vergangenheit auch von Hilfs-Organisationen stets kritisiert.
Schwerpunkt-Kontrollen
Außerdem kündigte der Minister Schwerpunktmaßnahmen durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) an.
An Plätzen, die als "Hotspots" gelten, würden künftig gemeinsam mit der Landespolizeidirektion vor Ort verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Raschere Abwicklung bei straffälligen Asylwerbern
Bei straffälligen Asylwerbern sollen die Verfahren künftig rasch und zügig abgewickelt werden. "Wir werden das zusätzlich zentral im Innenministerium kontrollieren. Wenn Asylwerber in Haft sind, muss das Verfahren schnellstens zu Ende gebracht werden – und das gilt ebenso, wenn Asylwerber auf frischer Tat ertappt werden, wenn gegen sie Anklage erhoben wird sowie wenn sie ganz generell aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen", erklärt der Innenminister. Was die Abarbeitung von Asylanträgen betrifft, hat das BFA von den etwa 155.000 Asylanträgen, die von 2015 bis Ende 2017 gestellt wurden, bereits über 80% abgearbeitet. Seit 1.1.2018 wurden laut Ministerium weitere 20% der offenen Verfahren abgebaut (Reduktion um ca. 6.200). Somit sollen sich auch die Verfahren wieder beschleunigen..
"Unser Ziel ist es, dass die Verfahrensdauer nur noch maximal 6 Monate beträgt. Und ich bin zuversichtlich, dass wir das heuer schaffen", erklärt Innenminister Kickl. Gefordert sei allerdings die Justiz. Viele Verfahren werden laut Innenministerium in die nächste Instanz gezogen.
Rückführungen nach Afghanistan erst seit 2016
Was die Rückführungen von illegal aufhältigen Personen nach Afghanistan betrifft, erklärt Kickl, dass zwangsweise Rückführungen erst seit dem Jahr 2016 möglich sind, denn davor hätte die Botschaft kein Heimreisezertifikat ausgestellt. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 703 afghanische Staatsangehörige außer Landes gebracht. Davon haben 237 Personen die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr in Anspruch genommen, bei 466 Personen hat laut Ministerium eine zwangsweise Außerlandesbringungen stattgefunden. Die Abschiebungen nach Afghanistan werden von der Opposition scharf kritisiert, SPÖ, PILZ und NEOS wollen diese stoppen.
Letzte Änderung am Donnerstag, 03 Mai 2018 13:38
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