Laut Bgm. Rudolf Puecher wurde offenbar schon 2014 bei den Alpbacher Bergbahnen darüber gesprochen, dass die Bahn in Kramsach 2015 stillstehen wird. Von Behörde und Prüfungen war damals öffentlich nichts bekannt. Jetzt geht es um die Frage: Muss die Alpbacher Bergbahn die Pönale wegen Verletzung der Betriebs-Pflicht zahlen?
KRAMSACH(ce/cm) Da es nun feststeht, dass der Sonnwendjoch-Lift diesen Sommer nicht mehr in Betrieb gehen wird, werden in Kramsach die möglichen Konsequenzen diskutiert. Hauptgesprächsstoff ist dabei, ob die Alpbacher Bergbahnen eine Pönale an die Gemeinde Kramsach, wegen Verletzung der Betriebs-Pflicht zahlen muss. Dabei handelt es sich um kolportierte 100.000,- EURO: Gemeinderat Fritz Widmann (SPÖ) ist sich auch nicht ganz sicher: „Derzeit warten wir ab, ob und was noch passiert. Über die Pönale wurde im Gemeinderat noch nicht gesprochen. Aber es ist nicht sicher, dass sie ausbezahlt werden muss. Vielleicht ist die Pönale nicht fällig, wenn die Alpbacher Bergbahn beweisen, dass sie alles getan hätten, um den Betrieb starten zu können. Ich denke, so ohne weiters werden die Alpbacher Bergbahnen die Pönale nicht an die Gemeinde Kramsach zahlen.“ Gemeinderat Reinhard Freudenschuss (FPÖ) sieht es ähnlich: „Ich denke, dazu gehen die Meinungen auseinander. Wenn festgestellt wird, dass die Bahn wegen technischen Gebrechen steht, weiß ich nicht, ob diese Strafzahlung eintreibbar ist.“
Vertrag wird derzeit von Rechtsanwaltskanzlei geprüft!
Vize-Bgm. Karin Friedrich (ÖVP) stellt im Interview mit dem ROFAN-KURIER in Aussicht, dass sich um die Pönale auch ein rechtlicher Streit anbahnen könnte:
ROKU: „Nachdem die Alpbacher Bergbahnen ihre Betriebspflicht nicht einhalten werden, wird da die Gemeinde Kramsach auf die Strafzahlung (100.000.- EURO) bestehen?“
Friedrich: „Ich habe schon in einer vergangenen Veranstaltung davon gesprochen, dass die Gemeinde Kramsach und die Alpbacher Bergbahnen GmbH & CoKG eine vertraglich geregelte Vereinbarung bezüglich einer Betriebspflicht bis 31.11.2015 haben. Derzeit befinden sich diese Unterlagen in einer Rechtsanwaltskanzlei und werden dort geprüft und falls notwendig werden wir die ersten juristischen Schritte unternehmen. Ich bitte um Verständnis, dass wir zu gegebenem Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte dazu geben können.“
ROKU: „Wie geht es weiter mit dem Lift?“
Friedrich: „Der Lift befindet sich nach wie vor in privatwirtschaftlichem Eigentum. Die Eigentümer haben laut Aufforderung des Amtes der Tiroler Landesregierung bis zum 31. Oktober 2015 Zeit die nötigen Unterlagen für ein Bewilligungsverfahren einzureichen. In einem Schreiben vom 18. Juni 2015 wurden uns weitere Informationen zum Weiterbetrieb der Bergbahnen Kramsach mitgeteilt. Es ging in diesem Schreiben um die Handhabung des Blitzschlages vom 13. Mai, sowie um den Stand für die Nachreichung der fehlenden Unterlagen für die Einreichung des Bauentwurfes.“
Der Geschäftsführer der Alpbacher Bergbahn GmbH & CoKG, Peter Hausberger, führt in diesem Schreiben an, dass er zur Zeit nicht abschätzen kann, wann der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.
Er schreibt aber auch, dass man sehr bemüht sei, eine Inbetriebnahme ehestmöglich zu erwirken.“ GF Peter Hausberger (ABB) sagt auf Anfrage des ROFAN-KURIER zum Stand der Dinge: „Ich bin kein Auskunftsbüro. Das ist die Angelegenheit der Gemeinde. Ich glaube nicht, dass sich eine Pönale aus der Betriebspflicht ergibt.“
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