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Spenden-Aufruf für Elisabeth König!

Montag, 01 Dezember 2014
Freigegeben in Lokales
Anfang des Jahres erlitt Elisabeth König beim Einkaufen eine Gehirnblutung mit Schlaganfall. Zu Weihnachten kommt sie nun aus der REHA zurück. Sie kann nicht sprechen, sie kann nicht gehen. In der Wohnung stehen Umbauten an, sie braucht Medikamente und Pflege. Mit anderen Worten: Sie braucht finanzielle Unterstützung...

KRAMSACH (cm) Anfang 2014 erlitt die Kramsacherin beim Einkaufen eine Hirnblutung mit anschließendem Schlaganfall. Das Umfeld hatte die Situation falsch eingeschätzt. Es dauerte Stunden, bis sie medizinische Hilfe erhielt.
Heute ist Elisabeth halbseitig gelähmt. Sie kann weder sprechen noch einen herkömmlichen Rollstuhl selber bewegen. Auch mit dem Schreiben tut sie sich sehr schwer.
Bruder Paul König und die Familie kümmern sich um die wichtigsten Dinge. Die Familie hat bereits einen etwa 15.000,- EURO teuren Elektro-Rollstuhl angeschafft.

Teure Investitionen stehen an!

In der Wohnung fehlen noch Umbauten. Dazu sagt Bruder Paul König: „Wir sind der NEUEN HEIMAT sehr dankbar. Der Vermieter übernimmt die Verbreiterung der Türen und auch den behinderten-gerechten Umbau des Badezimmers.“
Doch auch einen Treppenlift braucht Elisabeth. Hierfür wird das Land Tirol voraussichtlich einen Zuschuss bezahlen, doch der Selbstbehalt wird mehrere tausend EURO betragen. Dazu kommen ein notwendiger Umbau der Küche und Selbstbehalte für Medikamente und eine Pflege-Kraft.
Spenden-Konto mit notarieller Verfügungs-Beschränkung

Verschiedene Menschen wie Daniela Rieser und Angelika Guggenberger sowie Dietmar und Luise Mück wollen Elisabeth König helfen und haben sich an den ROFAN-KURIER gewandt. Der ROFAN-KURIER startet daher einen Spenden-Aufruf für Elisabeth König und hat bei der RAIBA MUT/Kramsach ein zweckgebundenes Spendenkonto mit Vier-Augen-Prinzip und notarieller Verfügungs-Beschränkung eingerichtet.
„Alle Spendengelder werden ohne Spesen oder Nebenkosten direkt für Elisabeth König verwendet“, erklärt GF Mag. Christian Mück, ROFAN-KURIER. Als zeichnungs-berechtigter Notar begleitet der Kramsacher Mag. Christian Gasser die Aktion.
Das Spenden-Konto bei der RAIBA MUT/Kramsach lautet auf: „Spendenkonto Elisabeth König“.

Spenden können Sie für Elisabeth König per Überweisung oder Bar-Einzahlung auf das Konto bei der RAIBA MUT,
IBAN: AT07 3621 6005 0505 0505

Gerichtsgebührennovelle ab 2013

Montag, 03 Dezember 2012
Freigegeben in Recht
Im vergangenen Oktober haben sehr viele Kunden ihr Haus/Wohnung/Grundstück übergeben, da in der Presse von einer massiven Erhöhung der Eintragungsgebühren im Grundbuch (Gerichtsgebührennovelle) die Rede war. Die Kosten – so wurde vor Kurzem in diversen Artikeln befürchtet – würden auf das 3- bis 4-fache, ja in Einzelfällen sogar auf das 10-fache ansteigen.
Durch eine Entschärfung seitens des Justizministeriums liegt nunmehr eine Regierungsvorlage vor, die neben anderem auch Familienübergaben weiterhin begünstigen soll. Die Gesetzwerdung selbst bleibt aber noch abzuwarten.
Hintergrund der Panikmache in den Medien war der Umstand, dass der Verfassungsgerichtshof schon vor einiger Zeit ausgesprochen hatte, dass die Begünstigung der Eintragungsgebühr im Grundbuch bei Familiengeschäften (Gerichtsgebühr nur vom Dreifachen des steuerlichen Einheitswertes bemessen) gegenüber den Kaufverträgen zwischen Fremden (Gerichtsgebühr vom vollen Kaufpreis/Verkehrswert) gleichheitswidrig ist. Sofern also der Gesetzgeber keine anderen Gesetze erlässt, gilt gemäß den Verfassungsrichtern ab dem 1.1.2013, dass die Eintragungsgebühr auch bei Familiengeschäften vom vollen Verkehrswert zu entrichten wäre. Dieser Umstand hätte tatsächlich im Durchschnitt zu ca. 3- bis 4-fachen Gerichtsgebühren geführt.
Durch die jetzt vorliegende Regierungsvorlage (die bereits vom Ministerrat abgesegnet wurde und auch bereits die Zustimmung des Verfassungsdienstes fand) wäre aber weiterhin die Begünstigung durch den 3-fachen Einheitswert als Bemessungsgrundlage gegeben.
Sofern also sich auch im Justizausschuss keine Änderung ergibt und der Nationalrat die Novelle zum Gerichtsgebührengesetz entsprechend beschließt, bleiben Familienübergaben weiterhin gleich günstig (bzw. teuer – je nach Betrachtungsweise).
Seit ca. Allerheiligen ist also insoweit eine gewisse Beruhigung eingetreten. Ja es ist sogar so, dass es bei Gesetzwerdung der derzeitigen Regierungsvorlage in einzelnen Fällen der Familienübergabe günstiger werden könnte, da vorgesehen ist, als Obergrenze für die Eintragungsgebühr eine Bemessungsgrundlage in Höhe von 30% des Verkehrswertes anzusetzen.
In jedem Fall gilt der Rat, dass man eine Übergabe in der Familie gut vorbereiten und gut überlegen sollte; von bloßen Gebührenparametern alleine sollte man sich nicht lenken lassen.

Nehmen Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch und lassen Sie sich von einem Notar Ihrer Wahl beraten. - Es zahlt sich aus! - Gerne können Sie mich für nähere Auskünfte anrufen.

Mag. Christian Gasser 
Notariat Imst, Ing.-Baller-Straße 10.
Kontakt: Tel. 0664/3852980 oder 05412/66240; e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; www.notargasser.at
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