Mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für Eltern
(AAB Bezirk Kufstein) Die Reform des Kinderbetreuungsgeldes, die im Ministerrat beschlossen wurde, entspricht den Wünschen der Eltern. Ab dem 1. März 2017 soll das Kinderbetreuungsgeld in Höhe und Dauer flexibel, partnerschaftlich und transparent ausgestaltet werden. Die Einigung nimmt auch auf mehr Partnerschaftlichkeit in der Kinderbetreuung Rücksicht.
Mehr Flexibilität bei Bezugsdauer
Durch die Reform werden die finanziellen Unterschiede der früheren Pauschalvarianten aufgehoben. Damit wird sichergestellt, dass Mütter und Väter eine einheitlichere Gesamtsumme erhalten. Die Eltern können die Bezugsdauer dabei flexibel wählen. Entweder zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder zwischen 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen.
"Das Kindergeldkonto kommt ab dem 1. März 2017 und bringt mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern. Dies ist die größte Reform des Kinderbetreuungsgeldes seit dem Jahr 2002", so AAB Bezirksobfrau Bettina Ellinger.
Mehr Partnerschaftlichkeit
Durch die Reform erhalten Väter aufgrund des Partnerschaftsbonus mehr Anreiz, sich an der Kinderbetreuung beteiligen. Dieser könne in der Höhe von 1.000 Euro von den Eltern abgerufen werden, wenn sich diese die Betreuung zu gleichen Teilen aufteilen.
Lebensnahe Familienpolitik
"Trotz langwieriger und schwieriger Verhandlungen hat es die Familienministerin Sophie Karmasin geschafft, diese bahnbrechende Reform auf den Weg zu bringen. Die Reform steht für eine lebensnahe Familienpolitik, für die sich die ÖVP immer eingesetzt hat.", lobt Barbara Trapl, Bezirksobfrau der Tiroler VP Frauen, die Familienministerin.
Letzte Änderung am Dienstag, 14 Juni 2016 19:17