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Zu Besuch beim "jüngsten Bürgermeister"

Donnerstag, 31 März 2016
Freigegeben in Politik
Er heißt Dominik Mainusch, ist studierter Jurist und Obmann der Jungen Volkspartei im Bezirk Schwaz. Seit der Bürgermeister-Stichwahl ist der 25-jährige Fügens neuer Bürgermeister. Der ROFAN-KURIER hat den "jüngsten Bürgermeister" beim Einzug ins Gemeindeamt interviewt.

Fügen (cm) - Es ist ein ungewohntes Bild: Statt wie in den letzten 12 Jahren Walter Höllwarth sitzt nun ein junger Mann im Sessel des Fügener Bürgermeisters: Der 25 Jahre junge Mag. Dominik Mainusch (ÖVP). Er weiß, dass in den nächsten Jahren einiges auf ihn zukommt... Auf die Frage, was die Motivation zur Kandidatur war, sagt er: "Wir wussten: Für das, was wir umsetzen wollen, brauchen wir auch das Bürgermeister-Amt...".

ROKU: "Warst du vom Ausgang der Wahl überrascht?"
MAINUSCH: "Ehrlich gesagt: Ja. Wir haben uns gut vorbereitet und natürlich war der Wahlsieg in der Stichwahl unser erklärtes Ziel. Aber in Tirol wird ein amtierender Bürgermeister normalerweise nicht abgewählt."

ROKU: "Kritiker sagen, dass du zu jung bist und dir das Amt in den Kopf steigen könnte..."
MAINUSCH: "Naja... Jung bin ich. Das ist so (lacht). Aber das Vertrauen, das mir die Leute jetzt gegeben haben, bedeutet auch viel Verantwortung. Ich gehe mit Respekt in diese Aufgabe. Ich bin kein überheblicher Mensch, nur weil ich diese Wahl gewonnen habe. Ich bleibe mit beiden Beinen am Boden."

ROKU: "Wie schaut es momentan beruflich aus?"
MAINUSCH: "Ich war nach dem Jus-Studium gerade im Gerichtsjahr. Das habe ich unterbrochen. Fügen braucht den Bürgermeister voll und ganz. Und ich muss mich auch voll und ganz auf die Aufgabe konzentrieren."

ROKU: "Deine Liste hat 4 von 15 Mandaten. Wird das im Gemeinderat spannend?"
MAINUSCH: "Wir müssen für Entscheidungen mit anderen Listen eine Mehrheit finden. Persönlich denke ich, dass das gut funktionieren wird. Leider haben Walter Höllwarth, Rudi Kössler und Robert Baumann auf ihr Mandat verzichtet." (Andere Kandidaten rücken nun nach. Anmerkung).

ROKU: "Wie funktioniert die Amtsübergabe..."
MAINUSCH: "Der ehemalige Bürgermeister kommt immer wieder vorbei und unterstützt mich bei einigen Dingen. Ohne das würde es nicht gehen."

ROKU: "Mainusch privat...?"
MAINUSCH: "Willst das ernsthaft wissen (lacht)? Also gut. Am liebsten mache ich Sport: Gehe Klettern, Bergsteigen, spiele Beach-Volleyball. Ich wohne jetzt in einer Wohnung im Fügener Zentrum. Kinder gibt´s noch keine. Ich habe eine Freundin, wir wohnen aber noch nicht zusammen..."

ROKU: "Danke für das Gespräch!"
In der aktuellen Ausgabe des ROFAN-KURIER wurde die Kundler Frauenliste fälschlicher Weise als ÖVP-Liste bezeichnet. Dies trifft nicht zu. Richtig ist, dass die Kundler Frauenliste ausdrucklich den ÖVP-Bürgermeister-Kandidaten Mag. Alexander Lindner unterstützt, richtig ist, dass die Kundler Frauenliste auch mit der ÖVP-Liste von Bürgermeister-Kandidat Mag. Alexander Lindner koppelt und es einige ÖVP-Frauen auf der Kundler Frauenliste gibt.
Die Liste ist jedoch offen und hat auch Mitglieder mit Nähe zu anderen Parteien bzw. partei-unabhängige Mitglieder.
Sie firmiert ausdrücklich nicht als ÖVP-Liste.

Unter der Führung von Helene Astner will die Kundler Frauenliste Probleme aufzeigen, welche besonders Familien, Jugend und Frauen betreffen. Die Liste ist breit aufgestellt: Von 19 bis ins Pensionsalter, von der Studentin bis zur Bäuerin.
Ende Mai wählt Europa sein neues Parlament. Es handelt sich hierbei um die erste Wahl, in der die Neuverteilung der Sitzzahl pro Land gelten wird. 751 Mandate sind nun insgesamt zu vergeben, davon werden 18 für Österreichs Kandidaten vorgesehen.

EUROPA (bb) Alle fünf Jahre sind die Bürger Europas dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments zu bestimmen, das ihre Interessen in Brüssel vertreten soll. Die nächsten Wahlen zum EU-Parlament finden von 22. bis 25. Mai statt.
Ursprünglich waren die Wahlen zum Europaparlament für das Pfingstwochenende, zwischen 5. und 8. Juni, vorgesehen. Doch die EU-Abgeordneten hatten für eine Vorverlegung gestimmt, weil man aufgrund der Schulferien in zahlreichen Mitgliedsstaaten ein Absinken der Wahlbeteiligung befürchtete.

Bundesregierung legt genauen Termin fest

In erster Instanz legen die EU-Parlamentarier in Abstimmung mit Kommission und Ministerrat den mehrtägigen Zeitraum für die Wahl fest. Danach liegt es an den jeweiligen Regierungen in den Mitgliedsstaaten zu entscheiden, an welchem Tag die Wahlen stattfinden sollen. Denn während man bei uns traditionell sonntags zur Urne geht, wählen andere Staaten auch unter der Woche. In Österreich hat man sich auf den 25. Mai als Wahltag geeinigt.

Das Wahlsystem  

Dem bestehenden Europawahlrecht zufolge hat jeder Mitgliedstaat eine feste Anzahl von Sitzen, wobei größere Staaten grundsätzlich jeweils mehr Sitze hatten als kleinere. Diese haben aber umgerechnet mehr Sitze pro Einwohner. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Unionsbürger ab einer bestimmten Altersgrenze, je nach Bestimmung des jeweiligen Staates. Unionsbürger, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes haben, in dem sie leben, können frei entscheiden, ob sie im Land ihrer Staatsbürgerschaft oder ihres Wohnsitzes wählen wollen. Für alle Staaten gilt das Verhältniswahlrecht als Wahlsystem, wobei die Sperrklausel maximal fünf Prozent betragen darf. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch wiederum den Mitgliedstaaten selbst überlassen.
Sitzverteilung

Mit Inkrafttreten des Vertrages  von Lissabon wurde die Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments von bisher 736 auf 751 erhöht. Daher konnten elf Länder insgesamt 18 zusätzliche Abgeordnete entsenden. Im Zuge dessen wurde jedoch die Höchstzahl pro Land auf 96 bestimmt. Als einziges betroffenes Land behielt Deutschland trotz dessen seine bisher 99 Sitze bis zur diesjährigen Neuwahl. Aufgrund des Beitritts Kroatiens am 1. Juli 2013 wurden 12 zusätzliche Abgeordnete in das Europaparlament entsendet, womit sich die Zahl der Abgeordneten auf  insgesamt 766 erhöhte.
Zur diesjährigen Wahl wird die Zahl jedoch wieder auf 751 Mandate verringert. Österreich wird derzeit durch 19 Abgeordnete im Parlament vertreten. Zwei von ihnen stammen aus Tirol: Dr. Seeber Richard (ÖVP) und Dr. Lichtenberger Evelin (Grüne).

Parteien im Europaparlament

Zu den Europawahlen in den 28 Mitgliedsstaaten treten jeweils nationale Parteien an. Derzeit gibt es sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten im Parlament, welche zurück in ihren Heimatländern Mitglieder in rund 160 verschiedenen nationalen Parteien sind. Diese haben sich auf europäischer Ebene Großteils zu Europaparteien zusammengeschlossen. Dazu gehören: Die christdemokratische und konservative Europäische Volkspartei, die derzeit stimmenstärkste Europapartei im Europaparlament, die Sozialdemokratische Partei Europas, die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, die Europäische Grüne Partei, die Europäische Linke, die Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten, die Allianz der Europäischen nationalen Bewegungen, die Europäische Freie Allianz, die Europäische Allianz für Freiheit, die Europäische Piratenpartei, die Europäische Christliche Politische Bewegung sowie die EU Demokraten.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre als einziges Organ der EU sowie einzige supranationale Institution weltweit direkt von den EU-Bürgern gewählt. Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon. Einige seiner wichtigsten Kompetenzen sind: Budgetierungsfunktion, Gesetzgebungsfunktion, Kontrollfunktion sowie Wahlfunktion bei der Berufung der Kommission.

"Helfen wo andere nicht mehr können"

Mittwoch, 09 Januar 2013
Freigegeben in Österreich
Am 20. Jänner 2013 entscheidet die Bevölkerung über die Zukunft der Wehrpflicht in Österreich. Es geht um die innere und äußere Sicherheit wie Grenzschutz, Friedenseinsätze und Schutz von staatlichen Einrichtungen. Um die Sicherheit im Katastrophenfall, sowie um die soziale Sicherheit durch den Zivildienst.

ÖVP und SPÖ machen ihren Standpunkt klar

ÖSTERREICH Aus diesem Anlass kam es vor kurzem zu einer Fernseh-Debatte zwischen Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vize-Kanzler Michael Spindelegger (ÖVP). Beide Parteien machten ihre Ansichten klar. „Die Wehrpflicht h at sich überholt. Ein Berufsheer würde Profis für den Katastrophenschutz, die Auslandseinsätze und die Miliz bringen. Das ‚Schlimmste‘ an der Wehrpflicht ist, dass die Rekruten nach ihrem sechsmonatigen Dienst ‚nie wieder kommen‘. Die ÖVP hat alles abgeschafft, wo man nachher wieder kommen musste“, argumentierte Kanzler Faymann.
Vize-Kanzler Spindelegger entgegnete: „Der Bedarf nach einer Reform ist unbestritten. Bei der Volksbefragung geht es aber nicht um Details eines Modells, sondern um die Grandsatzfrage der Wehrpflicht. Verteidigungsminister Norbert Darabos hätte schon längst Veränderungen einleiten können. Die ÖVP steht zur Wehrpflicht und dazu, dass junge Männer einen Beitrag für ihr Land leisten.
Auch NR Hermann Gahr spricht sich klar für die Beibehaltung der Wehrpflicht aus: „Die Wehrpflicht ist unverzichtbar für unser Land. Eine Abschaffung der Wehrpflicht wäre unverantwortlich und ein Risiko. Die rasche Hilfestellung bei Naturkatastrophen und Unwetter wäre für die Bevölkerung ohne das Österreichische Bundesheer nicht in diesem Ausmaß möglich gewesen. Beim Hochwasser 2005 waren in Österreich beispielsweise 26.380 Mann im Einsatz.“

Darabos: „Bürgerkrieg ist kein Argument“

Der angesprochene Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) begründete den Reformbedarf mit dem Rückgang der Wehrpflichtigen. Außerdem: „Der Bürgerkrieg von 1934 ist kein Argument mehr für die Wehrpflicht. 1934 war nicht das Berufsheer schuld, dass Soldaten auf Arbeiter geschossen haben, sondern ein diktatorisches Regime unter Dollfuß. Wenn ein Heer in demokratische Strukturen eingebunden ist, wie in Österreich, dann wird das auch nicht mehr passieren“, untermauerte Darabos.

1934: Berusheer gegen eigene Bevölkerung

Im Bürgerkrieg 1934 stellte sich ein Berufsheer auf die Seite der  christlich-sozialen Engelbert Dollfuß-Regierung und somit gegen den sozialdemokratischen Schutzbund. Das Dollfuß-Regime beschoss Gemeindebauten und kämpfte gegen Teile der eigenen Bevölkerung.

Die Entstehung der Wehrpflicht

Das Bundesheer wie man es kennt, entstand nach dem 2. Weltkrieg. Österreich hatte in der Nachkriegszeit einige Bedingungen zu erfüllen, um wieder ein eigenständiger Staat zu werden. Die Sowjetunion forderte vehement, dass sich Österreich nicht bei einem westlichen Militärbund anschließen darf und stattdessen eine eigene Armee erhalten müsse. Danach entsand das Bundesheer. Somit ist das Bundesheer seit 1955 Teil des österreichischen Staatsvertrages und der Nachrkriegsweltverordnung.
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