Ende Mai wählt Europa sein neues Parlament. Es handelt sich hierbei um die erste Wahl, in der die Neuverteilung der Sitzzahl pro Land gelten wird. 751 Mandate sind nun insgesamt zu vergeben, davon werden 18 für Österreichs Kandidaten vorgesehen.
EUROPA (bb) Alle fünf Jahre sind die Bürger Europas dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments zu bestimmen, das ihre Interessen in Brüssel vertreten soll. Die nächsten Wahlen zum EU-Parlament finden von 22. bis 25. Mai statt.
Ursprünglich waren die Wahlen zum Europaparlament für das Pfingstwochenende, zwischen 5. und 8. Juni, vorgesehen. Doch die EU-Abgeordneten hatten für eine Vorverlegung gestimmt, weil man aufgrund der Schulferien in zahlreichen Mitgliedsstaaten ein Absinken der Wahlbeteiligung befürchtete.
Bundesregierung legt genauen Termin fest
In erster Instanz legen die EU-Parlamentarier in Abstimmung mit Kommission und Ministerrat den mehrtägigen Zeitraum für die Wahl fest. Danach liegt es an den jeweiligen Regierungen in den Mitgliedsstaaten zu entscheiden, an welchem Tag die Wahlen stattfinden sollen. Denn während man bei uns traditionell sonntags zur Urne geht, wählen andere Staaten auch unter der Woche. In Österreich hat man sich auf den 25. Mai als Wahltag geeinigt.
Das Wahlsystem
Dem bestehenden Europawahlrecht zufolge hat jeder Mitgliedstaat eine feste Anzahl von Sitzen, wobei größere Staaten grundsätzlich jeweils mehr Sitze hatten als kleinere. Diese haben aber umgerechnet mehr Sitze pro Einwohner. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Unionsbürger ab einer bestimmten Altersgrenze, je nach Bestimmung des jeweiligen Staates. Unionsbürger, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes haben, in dem sie leben, können frei entscheiden, ob sie im Land ihrer Staatsbürgerschaft oder ihres Wohnsitzes wählen wollen. Für alle Staaten gilt das Verhältniswahlrecht als Wahlsystem, wobei die Sperrklausel maximal fünf Prozent betragen darf. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch wiederum den Mitgliedstaaten selbst überlassen.
Sitzverteilung
Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wurde die Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments von bisher 736 auf 751 erhöht. Daher konnten elf Länder insgesamt 18 zusätzliche Abgeordnete entsenden. Im Zuge dessen wurde jedoch die Höchstzahl pro Land auf 96 bestimmt. Als einziges betroffenes Land behielt Deutschland trotz dessen seine bisher 99 Sitze bis zur diesjährigen Neuwahl. Aufgrund des Beitritts Kroatiens am 1. Juli 2013 wurden 12 zusätzliche Abgeordnete in das Europaparlament entsendet, womit sich die Zahl der Abgeordneten auf insgesamt 766 erhöhte.
Zur diesjährigen Wahl wird die Zahl jedoch wieder auf 751 Mandate verringert. Österreich wird derzeit durch 19 Abgeordnete im Parlament vertreten. Zwei von ihnen stammen aus Tirol: Dr. Seeber Richard (ÖVP) und Dr. Lichtenberger Evelin (Grüne).
Parteien im Europaparlament
Zu den Europawahlen in den 28 Mitgliedsstaaten treten jeweils nationale Parteien an. Derzeit gibt es sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten im Parlament, welche zurück in ihren Heimatländern Mitglieder in rund 160 verschiedenen nationalen Parteien sind. Diese haben sich auf europäischer Ebene Großteils zu Europaparteien zusammengeschlossen. Dazu gehören: Die christdemokratische und konservative Europäische Volkspartei, die derzeit stimmenstärkste Europapartei im Europaparlament, die Sozialdemokratische Partei Europas, die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, die Europäische Grüne Partei, die Europäische Linke, die Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten, die Allianz der Europäischen nationalen Bewegungen, die Europäische Freie Allianz, die Europäische Allianz für Freiheit, die Europäische Piratenpartei, die Europäische Christliche Politische Bewegung sowie die EU Demokraten.
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre als einziges Organ der EU sowie einzige supranationale Institution weltweit direkt von den EU-Bürgern gewählt. Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon. Einige seiner wichtigsten Kompetenzen sind: Budgetierungsfunktion, Gesetzgebungsfunktion, Kontrollfunktion sowie Wahlfunktion bei der Berufung der Kommission.
Letzte Änderung am Donnerstag, 23 Januar 2014 09:39
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