Jenbachs Bürgermeister Dietmar Wallner kämpft für „Tempo 30 km/h“. „Die erhöhte Feinstaub- und Lärmbelastung und das Risiko für Jenbachs Bürger“ nennt Wallner als Gründe für seinen Vorstoß.
JENBACH (cm) Der Jenbacher Bürgermeister Dietmar Wallner möchte in seiner Heimat-Gemeinde Tempo 30 km/h einführen.
„Wenn hier im Ortsgebiet ein 50er gefahren wird, ist das in Wahrheit zu schnell. Unsere Straßen verkraften das nicht. Und zwar aus Überlegungen der Sicherheit. Jeder Autolenker muss zwar so fahren, dass er rechtzeitig anhalten kann und keine Personen gefährdet. Aber wenn er dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet, wird es mit Strafen schwierig“, erklärt Wallner.
„50 km/h eindeutig zu schnell“
Laut Wallner seien 50 km/h für Jenbach eindeutig zu schnell. An vielen Stellen im Ortskern sei bei Tempo 50 ein Anhalten vor einem Hindernis aufgrund der Sichtweisen kaum noch möglich.
„Dazu kommt, dass wir hier in einem permanenten Sanierungs-Gebiet nach IG-Luft leben. Weniger Geschwindigkeit erhöht die Sicherheit und reduziert die Schadstoffe, die wir einatmen müssen. Außerdem reduziert das auch die Lärmbelastung.“
Gemeinden dürfen wieder Geschwindigkeit messen
Auch eine Kontrolle sei offenbar wieder durch die Gemeinde möglich. Die Marktgemeinde Jenbach hat diesbezüglich mit der Gemeinde Wörgl Kontakt aufgenommen. Dort habe man bezüglich der gemeindeeigenen Radargeräte ein Rechts-Gutachten anfertigen lassen, das eindeutig zum Schluss kommt, dass die Gemeinde die Geschwindigkeit wieder prüfen dürfe!
„Wir haben das bereits mit den Verantwortlichen in Wörgl besprochen und wollen uns dieses Gutachten genauer ansehen. Es ist künftig auch so, dass die Gemeinde auch bei der Überwachung von Landesstraßen selbst 20% der Einnahmen behalten kann.“ Die neue Regelung lautet: 80% für den Straßen-Erhalter, 20% für die überwachende Gemeinde. Damit haben die Gemeinden wieder die Möglichkeit, sich direkt für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.
Auf Antrag der Gemeinde kann die Bezirks-Hauptmannschaft die Überwachung eines Landesstraßen-Abschnittes auch nach § 94 a,b,c,d jederzeit an die Gemeinde übertragen.
Die Reduktion der Geschwindigkeit wurde in Jenbach bereits im Bauausschuss besprochen und es gibt etliche Jenbacher, die bereits eine Reduktion befürworten.
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