Rattenberg von betrunkenen Jugendlichen verwüstet!
RATTENBERG (rr) „Passiert ist das Ganze von Freitag, 29. Mai, auf Samstag, 30. Mai. Die Jugendlichen wurden dabei sogar noch gesehen und zogen eine Spur der Verwüstung über den Schlossberg“, ärgert sich Vize-Bürgermeister Bernhard Freiberger. Offenbar war der Trupp Bier trinkend über den Schlossberg und dann auf das Dach des Gemeinde-Amtes gezogen.
Dabei warfen sie immer wieder Bierflaschen weg. Schließlich zog die Gruppe weiter zum Rattenberger Bahnhof, wo sie von Anwohnern gesehen wurde.
Am Schlossberg wurden zu dieser Zeit bereits Vorbereitungen für ein Fest getroffen.
Die Jugendlichen verwüsteten und zerstörten dort die WC-Anlagen beim Bierkeller der Musikkapelle und schossen zahlreiche Lampen herunter.
Überall am Boden und auch im Gras lagen und liegen Glassplitter. „Das ist ein echtes Risiko für spielende Kinder oder auch für Hunde“, sagt Vize-Bürgermeister Bernhard Freiberger.
Auch die Bühne der Schlossbergspiele war Ziel der Verwüstungen. „Alleine an der Bühne der Schlossbergspiele entstand ein Schaden von mehreren 1.000,- EURO!“, sagt Freiberger.
Lebensgefahr: Stadt überlegt Sperrung des Schlossberges
Danach setzten die Vandalen ihre Zerstörungs-Tour fort. Auf der Dachterrasse des Gemeindeamtes warfen sie Tische herum und demolierten zwei der „Solar-Tubes“, die über Spiegel echtes Sonnen-Licht in den Räumen der Stadt schaffen. Eine teure Angelegenheit! Insgesamt beläuft sich der Schaden auf mehrere 1.000,- EURO.
„Mittlerweile haben wir schon etwa 20.000,- EURO für Vandalismus-Schäden im Budget. Das kann so nicht weitergehen!“, sagt Vize-Bürgermeister Freiberger.
Die Stadt müsse nun darüber nachdenken, ob der Schlossberg am Abend gesperrt wird oder ob man eine Kamera-Überwachung installiert.
Immer wieder kommt es auch vor, dass Jugendliche vom Schlossberg aus teils Faustgroße Steine in Richtung Stadt werfen.
Auch wenn sie zum Inn werfen wollen, besteht hier akute Lebensgefahr.
Nicht nur am Schlossberg sondern auch in der Stadt und an den Toilettenanlagen aber auch an den Parkplätzen gibt es immer wieder Vandalismus. „Mit einer Kamera-Überwachung könnte man zumindest vorbeugen“, denkt Freiberger.
Aufgrund derartiger Vorfälle werden immer mehr öffentliche Plätze in Überwachungs-Zonen umgewandelt.
Romantische Plätze wie der Schlossberg werden in direkter Folge gesperrt oder observiert.
Rechtsberatung: Produkthaftung – Bedeutung und Notwendigkeit
Was bedeutet Produkthaftung?
Sie unternehmen eine Radtour und kommen aufgrund eines Rad-Defekts zu Sturz. Dabei entstehen Schäden am Fahrrad, Ihre Radbekleidung, der Fahrradhelm sowie die Brille werden beschädigt und Sie erleiden Verletzungen. Nun stellt sich die Frage, wofür und gegen wen Sie in diesem Fall Schadenersatzansprüche geltend machen können?
Das Produkthaftungsgesetz (PHG)
regelt jene Fälle, in denen Sie durch das fehlerhafte Produkt Schäden erleiden oder Sachschäden eintreten. Erleiden Sie aufgrund des Defekts eine Körperverletzung, so haben Sie Anspruch auf Ersatz von Verdienstentgang, Heilungskosten und Schmerzengeld.
Beim Ersatz von Sachschäden müssen Sie beachten, dass nicht der Schaden zu ersetzen ist, der als Folge des Fehlers an der Sache selbst entsteht, sondern nur jene Schäden ersatzfähig sind, die durch das fehlerhafte Produkt an anderen Sachen entstehen. Im konkreten Fall hätten Sie daher Anspruch auf Ersatz der Radbekleidung, des Fahrradhelms sowie der Brille, wobei bei Sachschäden ein Selbstbehalt in Höhe von 500,– EURO zu berücksichtigen ist. Der Schaden am Fahrrad selbst wird jedoch im Rahmen der Produkthaftung nicht ersetzt.
Notwendigkeit der Produkthaftung?
Wenn Sie in einem Geschäft ein Produkt kaufen, so schließen Sie einen Vertrag mit dem jeweiligen Händler ab, jedoch nicht mit Hersteller des Produktes, sodass Ihnen vertragliche Schadenersatzansprüche nur gegenüber dem Händler zustehen. Dieser kann jedoch in der Regel mangels Verschulden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das PHG ermöglicht es Ihnen, direkt gegen den Hersteller des fehlerhaften Produktes vorzugehen und Schadenersatzansprüche gegen diesen geltend zu machen. Zu beachten ist jedoch, dass Ihre Ansprüche zehn Jahre nach dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes verjähren.
Was ist in der Praxis zu beachten?
Wir empfehlen: Wenden Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an den Anwalt Ihrer Wahl. Damit Ihre Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können, ist es ratsam, die Rechnung, die genaue Bezeichnung des Produktes, die ärztlichen Befunde bei Verletzungen, die Beschreibung des Sachschadens sowie Fotos des fehlerhaften Produktes und des entstandenen Schadens bzw. wenn möglich das fehlerhafte Produkt selbst zur Verfügung zu haben.
...von den Rechts-Anwältinnen Mag. Margit Markl und Dr. Inge Margreiter.