Beicht-Geheimnis sollte fallen – Anwälte laufen Sturm!
Nach ACTA, Vorratsdaten-Speicherung und Lauschangriff sollten zuletzt Beichtgeheimnis, ärztliche Schweigepflicht und der Quellenschutz im Journalismus durch eine Reform der Strafprozess-Ordnung fallen! Justiz-Ministerin Beatrix Karl rudert nun zurück.
WIEN/ÖSTERREICH (rr) Rechtsanwälte laufen Sturm: Heimlich, still und leise hätte eine Reform der Strafprozess-Ordnung durch Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) noch nach der Begutachtung geändert werden sollen.
Berufsgeheimnis sollte zu Fall gebracht werden
Die geplante Änderung des Berufsgeheimnis hätte unter anderem Anwälte, Ärzte, Notare, Journalisten und Priester betroffen! Jemand wird angeklagt? Kein Problem! Alle Akten von Anwälten, Notaren, Seelsorgern, Ärzten und Journalisten werden beschlagnahmt – und diese sollten dagegen nichts mehr unternehmen können.
Bisher dürfen sich diese Berufsgruppen aufgrund ihres besonderen Vertrauens-Status dagegen wehren, ihnen überlassene Unterlagen und Daten herauszugeben.
Beispiel Journalismus: Wer vertraulich Informationen an ein Medium weitergibt, kann derzeit auf den Quellen-Schutz bauen: Redaktionen geben ihre Informations-Quellen und ihnen überlassene Unterlagen nicht preis. Es gilt das „Redaktionsgeheimnis“.
Justiz-Ministerin Karl gibt (vorerst) nach
Vor allem Anwälte und auch Journalisten liefen gegen die heimlich geplante Änderung der Justizministerin Sturm. Jetzt rudert die Ministerin zurück. Im Vorgespräch für den letzten Justizausschuss ist Karl gleich in die Offensive gegangen, wie die Zeitung „Österreich“ berichtet. Sie legte SPÖ, FPÖ und Grünen (das BZÖ boykottierte den Termin) einen deutlich entschärften Entwurf vor: Die Erst-Sichtung von beschlagnahmten Unterlagen wird bei einer Beschwerde nun doch nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern durch einen unabhängigen Richter vorgenommen.
„Das Artillerie-Feuer der vergangenen Tage hat offensichtlich seine Wirkung gezeigt“, sagt dazu FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer.
BZÖ: „Ministerin hat Parlament belogen“
Gar nicht erst zu den Gesprächen kam BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz. Seine Begründung: Karl hatte behauptet, die umstrittene Neuregelung auf Anregung des Grazer Oberlandesgerichts durchgeführt zu haben. Das OLG Graz hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetz aber keine Einschränkung der Berufsgeheimnisse gefordert, sondern lediglich vor einer Ausweitung des Einspruchsrechts auch auf nahe Angehörige von Beschuldigten gewarnt. Grosz wirft der Ministerin nun vor, das Parlament „angelogen“ zu haben: „Ich werde mich mit dieser Justizministerin nicht mehr in einem Rahmen unterhalten, wo es kein Protokoll gibt.“
Die Rechtsanwalts-Kammer wirft Justizministerin Karl vor, sie hätte diese Änderungs-Pläne bewusst an der Begutachtung „vorbeigeschleust“. ÖRAK-Präsident Rupert Wolff sprach in einer Aussendung von einem „versteckten Angriff auf Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates“ und „demokratiepolitischem Unverständnis“. Auch der ORF übt scharfe Kritik an diesen Machenschaften. Bereits in der Vergangenheit habe es Angriffe auf die für die Meinungsfreiheit unverzichtbare Unantastbarkeit journalistischen Materials gegeben. Das Redaktionsgeheimnis sei hierzulande immer wieder gefährdet.
Was sagen Tiroler Rechtsanwälte?
RA Mag. Andreas Schiestl: „Durch die geplante Gesetzesänderung würden die Verschwiegenheitsrechte mehrerer Berufsgruppen, wie etwa die anwaltliche Verschwiegenheit oder das Redaktionsgeheimnis einfach ausgehebelt und es stellt damit für mich einen nicht tolerierbaren Eingriff in den Schutz eines Klienten oder Informanten, der über die Presse Missstände aufzeigen möchte, dar.“
RA Dr. Katharina Moritz: „Die Strafprozessreform 2009 hat gegen den Widerstand der Rechtsanwaltschaft die Funktion unabhängiger Richter im Ermittlungsverfahren massiv eingeschränkt. Hingegen wurden der Staatsanwaltschaft, die gegenüber dem Justizministerium und damit Politikern weisungsgebunden ist, weitgehende zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Mit der beasichtig-ten Aufweichung der beruflichen Verschwiegenheit wird die Demontage rechtsstaatlicher Prinzipien fortgesetzt. Es bleibt die Frage, in wessen Interesse das geschieht. Dem Interesse des rechtsuchenden Bürgers dient diese Entwicklung sicher nicht.“
Mag Manfred Soder: „Die besondere anwaltliche Verschwiegenheitspflicht macht die anwaltliche Tätigkeit in Zivil- und insbesondere Strafverfahren, aber auch in den sonstigen Verfahren erst möglich. Die Verschwiegenheitspflicht ist Grundlage für eine effiziente Interessenvertretung der Mandanten.“