Schenkt Bundesrat den GRÜNEN 1,5 Mio. Steuergeld?
ÖSTERREICH/TIROL - Wie geht man mit Steuergeld in Österreich um? Aktuell diskutiert wird in einigen politischen Kreisen der Klub-Status der GRÜNEN in Wien. Von der Öffentlichkeit unbemerkt, hat der Bundesrat bereits nach der Nationalrats-Wahl die nötige Mindest-Zahl an Abgeordneten für den Klub-Status von "fünf" auf "vier" Mitglieder gesenkt.
Durch diese Entscheidung, die einstimmig war, konnten die GRÜNEN für das erste Quartal 2018 immerhin 92.000,– EURO Steuergeld abrufen, um die sie sonst umgefallen wären.
Ein weiterer Bundesrat weg
Mit der Tiroler Landtags-Wahl fehlt den GRÜNEN nun aber ein weiteres Mandat. Die Regelung von nach der Nationalrats-Wahl ist damit hinfällig. Es gäbe nur noch ein Schlupfloch: Der Bundesrat könnte die nötige Zahl der Abgeordneten noch einmal um eins reduzieren! Dann würden 1,5 Mio. EURO Steuergeld ohne jegliche gesetzliche Notwendigkeit ZUSÄTZLICH zu den gesetzlich geregelten Partei-Förderungen für ÖVP, SPÖ, FPÖ, PILZ, NEOS... ausbezahlt werden.
Was sagen die Bundesräte?
Seitens der ÖVP-Fraktion im Bundesrat heißt es: "Die Frage der Klubgröße stellt sich derzeit nicht. Wir warten die Wahl in Salzburg ab. Davor wollen wir keine Spekulationen anstellen."
Seitens der FPÖ-Fraktion heißt es: "Die Reduzierung der Klubgröße der Grünen im Bundesrat ist im Moment noch kein Thema. Nach der Wahl in Salzburg wird dies in der Präsidialkonferenz des Bundesrats besprochen werden. Das Ergebnis lassen wir Sie umgehend wissen." Zwei FPÖ-Bundesräte (Raml, Köck) lassen aber wissen, dass eine weitere Senkung für sie keine Option ist.
Hans-Peter Bock von der SPÖ-Fraktion antwortet: "Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gesetz nochmals abgeändert wird, um den Klubstatus der Grünen zu sichern. Die Auszahlung der Klubfördergelder ist gesetzlich geregelt. Die SPÖ in Wien hat sich mit dem Thema noch nicht offiziell beschäftigt. Sollten die Grünen aber in Salzburg noch einen Bundesrat verlieren, wird eine Diskussion um weitere Klubförderung vermutlich beendet sein."
Ehre, wem Ehre gebührt... auch am Konto
In Deutschland ist der sogenannte „Ehrensold“ schon jetzt das Unwort des Jahres – dank des 52-jährigen Ex-Bundespräsidenten, der nach nur 2 Jahren im Amt zukünftig 199.000,– EURO brutto pro Jahr aus der Staatskasse kassieren wird. In Österreich gibt es keinen Ehrensold. Satte Polit-Renten jedoch schon.
ÖSTERREICH (aw) Als der ehemalige deutsche Bundespräsident Christian Wulff nach nicht einmal zwei Amtsjahren zurücktrat, sprach plötzlich keiner mehr von der „Wulff Affäre“ oder der „Causa Wulff“.
Der sogenannte „Ehrensold“ war in aller Munde. Der Ehrensold ist in Deutschland das Ruhe-Gehalt für pensionierte Bundespräsidenten.
Der alles andere als galant abgetretene Christian Wulff bekommt dieses Geld, genauer gesagt jährlich 199.00,– EURO brutto. Trotz zahlreicher Proteste und trotz der Affäre, die zu seinem Abgang führte...
Kein Ehrensold in Österreich
Die Gefahr, dass das Wort „Ehrensold“ in Österreich ähnlich populär wird, besteht nicht. Marion Breitschopf von der Politik-Seite „Meine Abgeordneten“ dazu: „Einen Ehrensold für Bundespräsidenten gibt es in Österreich nicht. Scheidet ein Bundespräsident aus, so bekommt er eine Pension, die sich aus seinen aktiven beruflichen Tätigkeiten, also nicht nur aus seiner Bundespräsidenten-Tätigkeit, ergibt.
Breitschopf spricht hierbei von der neuen Regelung, die seit 1. Juni 1997 in Kraft ist. Politiker, die vor dem 1. Juni 1997 allerdings vier Jahre in der Regierung oder neun Jahre im Parlament waren, konnten noch in das alte System wechseln.
Altes System: 80% vom Letztgehalt
„Im alten System unterliegt der Bundespräsident der Pensionsregelung ‚alt‘, das heißt ihm stehen 80% vom Letztgehalt zu“, erklärt Polit-Experte Dr. Peter Hajek dazu.
250.000,– EURO pro Jahr
Demnach gilt das Letztgehalt des aktuellen österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer als Bemessungsgrundlage für sein Pensionsgeld. Der Grund: Fischer wurde bereits 1971 in den Nationalrat gewählt! Aktuell beträgt Fischers Monatsgehalt 22.848,– EURO brutto.
Wo ein Fischer also über 250.000,– EURO brutto pro Jahr einstecken wird, da muss sich der oft gescholtene Wulff mit gerade mal 199.000,– EURO brutto jährlich begnügen.
Nationalrat, Landeshauptmann und Co...
Nicht viel anders sieht es bei Nationalräten, Bundesräten, Landtagsabgeordneten oder Landeshauptmännern aus. „Die Pensionen der Politiker dieser Funktionen werden genau gleich berechnet wie beim Bundespräsidenten. Wer vor 1997 schon Politiker war, erhält seine 80 % vom Letztbezug“, erklärt Dr. Hajek.