Betrug am Bau: So wird´s gemacht
TIROL (cm) „Ich habe gesehen, dass Sie einen Rohbau aufstellen. Wir sind eine Fenster-Firma und würden gerne ein Angebot legen...“ So beginnt Daniel A. (Name von der Redaktion geändert) das Gespräch mit dem Bauherrn.
Von wegen: Daniel A. und sein Geschäfts-Partner, Walter B. (Name von der Redaktion geändert) sind in Wirklichkeit nur Auftrags-Keiler. Aber das erwähnen sie nicht. Sie bauen nicht ein, sie haben keine Mitarbeiter und sie haben auch keine Türen oder Fenster. Sie lassen einbauen. Und zwar von Firmen, denen sie die vermittelten Aufträge zuschanzen. Allerdings nicht, ohne vorher eine Anzahlung zu kassieren.
„Wir hätten gerne 50% der Summe im Voraus. Schließlich müssen wir das Material beschaffen und haben Kosten...“, erklärt A. dem Kunden. Als dieser ablehnt und „nur“ etwa 10% anzahlen möchte, springt A. trotzdem auf. Sein Partner, B., holt das Geld ab, denn: „Wir müssen das sofort an den Produzenten übergeben! Sonst können wir den Auftrag nicht mehr umsetzen...“
Walter B. betont, er sei absolut seriös, als er das Geld abholt. Zurückgegeltes langes Haar, billige Krawatte und ein breites Grinsen, als die Scheine in seine Tasche wandern... Diesem Eindruck bleibt er nichts schuldig: Etwa 10 Tage nach der „dringenden Anzahlung“ läutet das Telefon. Eine Firma, von der bisher nie die Rede war, meldet sich beim Bauherrn. Deren Chef wurde zuvor bei der Baubesichtigung von Daniel A. als „Mitarbeiter“ vorgestellt. Nun stellt sich heraus, dass dieser „Mitarbeiter“ eigentlich selbst Unternehmer ist und eine Subfirma vertritt, an die der Auftrag von Daniel und Walter weitergegeben wurde. „Wir würden den Auftrag gerne machen. Aber ganz ohne Anzahlung geht das leider nicht...“ Der Auftraggeber ist verwundert: Er hat doch an die Firma von Daniel A. und Walter B. 4.000,- EURO übergeben. Als Anzahlung...
Das Lügen-Kartenhaus von Herrn A. und Herrn B. stürzt ein. Die Subfirma berichtet von 11.000,- EURO, die man ihr noch schulde – aus vergangenen Aufträgen. Daher wolle man nicht über die Firma der beiden Unterländer abwickeln.
Der Auftraggeber klagt auf Rückerstattung der Anzahlung und bekommt diese nebst Anwaltskosten-Erstattung vor Gericht auch zugesprochen... Doch die Beklagten zahlen nicht. Wie sich herausstellt, haben sie bereits etliche Schulden angehäuft. Der dicke BMW: Geleast. Das Haus: Gemietet. Trotz Gerichtsurteil bleibt die Zahlung aus.
Wie zu erfahren war, streben Daniel A. und Walter B. gerade einen Konkurs an. Ob die Mehrheit der Gläubiger der Quote zustimmt, bleibt fraglich.
Schau genau – auch am Bau
Der Zillertaler Rechtsanwalt Mag. Andreas Schiestl, aber auch die Wörgler Rechtsanwältin Mag. Sigrid Schmidt haben derzeit mit ähnlichen Fällen zu tun. „Mandanten wurden um ihr Geld geprellt. Firmen haben zum Beispiel im Installations-Bereich Anzahlungen kassiert, aber die Leistungen nicht erbracht und sind dann in Konkurs gegangen. Anzahlungen sollten nur „Zug um Zug“ erfolgen. Also wenn Material auf der Baustelle einlangt, kann in etwa soviel bezahlt werden, wie dieses Material wert ist. Und nicht mehr. Idealer Weise wird nach Abschluss der Arbeiten und Endkontrolle bezahlt“, sind sich die Juristen einig. Vor allem bei unbekannten Firmen sollte man mit Anzahlungen sehr vorsichtig sein.
Beicht-Geheimnis sollte fallen – Anwälte laufen Sturm!
Nach ACTA, Vorratsdaten-Speicherung und Lauschangriff sollten zuletzt Beichtgeheimnis, ärztliche Schweigepflicht und der Quellenschutz im Journalismus durch eine Reform der Strafprozess-Ordnung fallen! Justiz-Ministerin Beatrix Karl rudert nun zurück.
WIEN/ÖSTERREICH (rr) Rechtsanwälte laufen Sturm: Heimlich, still und leise hätte eine Reform der Strafprozess-Ordnung durch Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) noch nach der Begutachtung geändert werden sollen.
Berufsgeheimnis sollte zu Fall gebracht werden
Die geplante Änderung des Berufsgeheimnis hätte unter anderem Anwälte, Ärzte, Notare, Journalisten und Priester betroffen! Jemand wird angeklagt? Kein Problem! Alle Akten von Anwälten, Notaren, Seelsorgern, Ärzten und Journalisten werden beschlagnahmt – und diese sollten dagegen nichts mehr unternehmen können.
Bisher dürfen sich diese Berufsgruppen aufgrund ihres besonderen Vertrauens-Status dagegen wehren, ihnen überlassene Unterlagen und Daten herauszugeben.
Beispiel Journalismus: Wer vertraulich Informationen an ein Medium weitergibt, kann derzeit auf den Quellen-Schutz bauen: Redaktionen geben ihre Informations-Quellen und ihnen überlassene Unterlagen nicht preis. Es gilt das „Redaktionsgeheimnis“.
Justiz-Ministerin Karl gibt (vorerst) nach
Vor allem Anwälte und auch Journalisten liefen gegen die heimlich geplante Änderung der Justizministerin Sturm. Jetzt rudert die Ministerin zurück. Im Vorgespräch für den letzten Justizausschuss ist Karl gleich in die Offensive gegangen, wie die Zeitung „Österreich“ berichtet. Sie legte SPÖ, FPÖ und Grünen (das BZÖ boykottierte den Termin) einen deutlich entschärften Entwurf vor: Die Erst-Sichtung von beschlagnahmten Unterlagen wird bei einer Beschwerde nun doch nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern durch einen unabhängigen Richter vorgenommen.
„Das Artillerie-Feuer der vergangenen Tage hat offensichtlich seine Wirkung gezeigt“, sagt dazu FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer.
BZÖ: „Ministerin hat Parlament belogen“
Gar nicht erst zu den Gesprächen kam BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz. Seine Begründung: Karl hatte behauptet, die umstrittene Neuregelung auf Anregung des Grazer Oberlandesgerichts durchgeführt zu haben. Das OLG Graz hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetz aber keine Einschränkung der Berufsgeheimnisse gefordert, sondern lediglich vor einer Ausweitung des Einspruchsrechts auch auf nahe Angehörige von Beschuldigten gewarnt. Grosz wirft der Ministerin nun vor, das Parlament „angelogen“ zu haben: „Ich werde mich mit dieser Justizministerin nicht mehr in einem Rahmen unterhalten, wo es kein Protokoll gibt.“
Die Rechtsanwalts-Kammer wirft Justizministerin Karl vor, sie hätte diese Änderungs-Pläne bewusst an der Begutachtung „vorbeigeschleust“. ÖRAK-Präsident Rupert Wolff sprach in einer Aussendung von einem „versteckten Angriff auf Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates“ und „demokratiepolitischem Unverständnis“. Auch der ORF übt scharfe Kritik an diesen Machenschaften. Bereits in der Vergangenheit habe es Angriffe auf die für die Meinungsfreiheit unverzichtbare Unantastbarkeit journalistischen Materials gegeben. Das Redaktionsgeheimnis sei hierzulande immer wieder gefährdet.
Was sagen Tiroler Rechtsanwälte?
RA Mag. Andreas Schiestl: „Durch die geplante Gesetzesänderung würden die Verschwiegenheitsrechte mehrerer Berufsgruppen, wie etwa die anwaltliche Verschwiegenheit oder das Redaktionsgeheimnis einfach ausgehebelt und es stellt damit für mich einen nicht tolerierbaren Eingriff in den Schutz eines Klienten oder Informanten, der über die Presse Missstände aufzeigen möchte, dar.“
RA Dr. Katharina Moritz: „Die Strafprozessreform 2009 hat gegen den Widerstand der Rechtsanwaltschaft die Funktion unabhängiger Richter im Ermittlungsverfahren massiv eingeschränkt. Hingegen wurden der Staatsanwaltschaft, die gegenüber dem Justizministerium und damit Politikern weisungsgebunden ist, weitgehende zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Mit der beasichtig-ten Aufweichung der beruflichen Verschwiegenheit wird die Demontage rechtsstaatlicher Prinzipien fortgesetzt. Es bleibt die Frage, in wessen Interesse das geschieht. Dem Interesse des rechtsuchenden Bürgers dient diese Entwicklung sicher nicht.“
Mag Manfred Soder: „Die besondere anwaltliche Verschwiegenheitspflicht macht die anwaltliche Tätigkeit in Zivil- und insbesondere Strafverfahren, aber auch in den sonstigen Verfahren erst möglich. Die Verschwiegenheitspflicht ist Grundlage für eine effiziente Interessenvertretung der Mandanten.“