Rituelle Beschneidungen werden in Tirol nur in Ausnahmefällen durchgeführt, die von Ärzten als solche anerkannt werden. LR Bernhard Tilg möchte den Ärzten diese Verantwortung abnehmen und fordert eine einheitliche Lösung auf Bundesebene.
ÖSTERREICH Geht ein Arzt, der eine rituelle Beschneidung durchführt, ein Rechtsrisiko ein? In den Vorarlberger Landeskliniken werden vorläufig keine rituellen Beschneidungen mehr durchgeführt, auch in der Grazer Kinderchirurgie nicht.
„Ärzten die Entscheidung abnehmen“
Angeheizt wurde die Debatte zuletzt vom Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der den Ärzten im westlichsten Bundesland einen OP-Stopp empfahl – und ein Schreiben mit Bitte um Klärung der Lage an seine Parteikollegin im Justizministerium, Beatrix Karl, abschickte. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) ließ kürzlich ausrichten: Das sei eine „aufgesetzte Diskussion“, das Ganze „nicht wichtig“. Und weiter: Für konkrete Entscheidungen seien die Landeskliniken selbst zuständig. Der Tiroler Gesundheits-Landesrat Bernhard Tilg (ÖVP) sieht das anders und möchte den Ärzten diese schwerwiegenden Entscheidungen abnehmen. „Ich appelliere an Gesundheitsminister Alois Stöger, für die Beschneidung österreichweite Standards festzulegen“, bekräftigt LR Tilg.
Derzeit ist die Lage in Österreich uneinheitlich: In den Kliniken in Niederösterreich, Tirol, Salzburg, Oberösterreich und dem Burgenland werden Beschneidungen nur aus medizinischen Gründen durchgeführt. In Kärnten fordert LH Gerhard Dörfler überhaupt ein bundesweites Verbot.
Letzte Änderung am Montag, 19 November 2012 16:18
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