Es ist ein Zermürbungs-Kampf gegen die Quellnutzer. Zumindest empfinden sie es so: Durch neuerliche Einsprüche der Familie Pendl hat nun der Verwaltungs-Gerichtshof etliche Punkte aus dem Bescheid der BH Schwaz aufgehoben.
SCHWAZ/ZELLBERG (cm) Im Streit um die Nutzung der Stoffner-Quelle in Zellberg stellen sich die Nutzer im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER die Frage, ob illegale BauProjekte sogar im Quellschutz einfach durch jahrelange Einsprüche salonfähig gemacht werden können. „Der BH-Bescheid war in Ordnung. Wir verstehen nicht, warum daraus jetzt Punkte aufgehoben werden!“, sagen sie.
Die Bodenbeschaffenheit wurde durch Bau einer Zufahrts-Straße im Quellschutz-Gebiet massiv verändert. Vier Gutachten gäbe es bereits: Von den Quell-Nutzern, der Behörde und von den Bau-Werbern. Alle würden aus Sicht der Quell-Nutzer den Rückbau der Kurve nahelegen.
Josef Pendl, der die Zufahrt errichten ließ, möchte auf Nachfrage des ROFAN-KURIER „ohne seinen Anwalt keine Auskunft“ geben.
BH Schwaz zur Situation
Benjamin Hotter von der Bezirks-Hauptmannschaft Schwaz sagt dazu: „Unser Bescheid hat zwei Spruchpunkte gehabt, die das Forstrecht und Wasserrecht betrafen. In Sachen Forstrecht ist noch nichts entschieden. Wasserrechtlich hat der Landesverwaltungsgerichtshof die Nebenbestimmungen für den Rückbau aufgehoben, weil diese einstweilige Verfügung nach dem Wasserrecht nur bei unmittelbarer Gefahr gilt. Diese besteht aber noch nicht, bzw. erst dann, wenn die Aufforstung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes beginnt. Kurz gesagt kann man sagen, dass alles was zukünftige Gefahren betrifft aufgehoben wurde, alles was unmittelbare Gefahren betrifft bleibt jedoch aufrecht.“
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