Die „Söller Wiesn" in Kundl sind der Beweis: Das Kamel passt doch durch´s Nadelöhr. Jahrelang bemühte sich der Kundler Unternehmer Josef Unterer, ein von ihm gekauftes Grundstück trotz Schutz-Status nutzen zu können. Nachdem er nun alle Auflagen erfüllt hat, ist er offenbar am Ziel. Noch kann die Bevölkerung Einspruch erheben.
KUNDL (cm) Seit Jahren bemüht sich in Kundl der Unternehmer Josef Unterer darum, endlich ein von ihm gekauftes Grundstück auch wirtschaftlich als LKW-Parkplatz nutzen zu können. Sein Pech: Das etwa 10.000 m2 große Grundstück ist Teil des Schutzgebietes „Söller Wiesn". Ein Grundstück, das zu einem Schutzgebiet gehört, muss eigentlich genau so bleiben, wie es ist. Doch die Firma Unterer hat die 10.000 m2 Fläche nicht für Frösche, Bienen oder Gräser gekauft. Hier geht es um wirtschaftliche Interessen. 2001/2002 hat die Firma ein Schlupfloch gefunden: Offenbar darf man auch im Freilandbereich zumindest auf einem Teil einer Fläche eine Schotter-Schüttung machen und diese als Parkplatz nutzen. Das wurde auch gemacht: Etwa 1/3 der Fläche werden seither genutzt. Als die Bezirkshauptmannschaft als 1. Instanz jedoch auch bis 2005 noch hart blieb und einer generellen Nutzung eine Abfuhr erteilte, stellte Unterer den Antrag, man möge ihm doch seitens der Gemeinde 11.000 m2 Gewerbeflächen in der Nähe der Fa. Höck verkaufen, damit er sich dort weiterentwickeln könne. Die Teilung des Firmengeländes oder eine Verlagerung schien aber nicht zielführend. So blieb das Gelände bei der Fa. Höck ungenutzt.
Parallel dazu hat Unterer, wie zu erfahren war, den Antrag auf Nutzung seiner Teilfläche der „Söller Wiesn" weiterbetrieben. Und siehe da: In zweiter Instanz ging´s dann doch. Allerdings nicht ohne teils fast perverse Auflagen: Unterer wurde eine Genehmigung in Aussicht gestellt, falls er es schafft, dem Naturschutz angrenzend an die Söller Wiesn die 1,5-fache Fläche zur Verfügung zu stellen. Also etwa 15.000 m2. Das hat Unterer geschafft. Dann gab es noch eine weitere Bedingung: Er müsse das Gelände gemäß den Vorgaben herrichten: Teiche anlegen, Bäume und Sträucher pflanzen – und zwar genau so, wie es die Behörde für richtig hält. Auch das hat Unterer gemacht. Kosten: Etwa 150.000,- EURO.
Und dann solle er noch das „bio-logisch wertvolle Material" seiner restlichen noch nicht überschütteten 7.000 m2 einsammeln und am neuen Teilstück wieder ausschütten. Auch das hat er gemacht. Die Gemeinde hatte auch Wünsche: Die von Unterer 2005 gekauften 11.000 m2 müssen zu denselben Konditionen wieder an die Gemeinde zurückverkauft werden (damit diese Flächen für weitere Betriebe hat), ansonsten sei keine Zustimmung zu erwarten. Auch dem stimmt der Unternehmer offenbar zu.
Darüber hinaus wurde ein Verkehrsgutachten erstellt: Das Ergebnis besagt, durch den Ausbau käme es zu keinen nennenswerten Verkehrs-Steigerungen auf der B171. Die Verkehrseinbindung dürfe aber nicht über eine öffentliche, zweite Zufahrtsstraße laufen, sondern dürfe ausschließlich über Unterers Firmenzufahrt gehen. Auch dem wird entsprochen. Das Kamel passt also doch durch das Nadelöhr. Auch wenn es der Firma Unterer wohl kaum jemand zugetraut hätte, dass hier wirklich alle Auflagen erfüllt werden...
Gemeinderat 13:2 dafür
Anfang Juni hätte der Gemeinderat nun über die Sache abstimmen sollen. Der Punkt wurde jedoch wieder von der Tagesordnung genommen. Auf Wunsch von der Wirtschaftsliste, damit noch restliche Details geklärt werden können. Bgm. Anton Hoflacher unterstützt das Projekt: „Die Firma hat hier enorme Auflagen erfüllt, die im Endeffekt auch dem Naturschutz zu Gute kommen. Außerdem erhält die Gemeinde ihre 11.000 m2 Wirtschafts-Flächen zurück und hat damit nun wieder Reserven für neue Betriebe."
Bürger können Einspruch erheben
Vize-Bgm. Michael Dessl von der Bürgerlichen Kundler Liste (BKL): „Auf einem Naturschutzgebiet einen LKW-Parkplatz zu errichten entspricht nicht den Alpenkonventionen. Trotzdem hat der Gemeinderat mit 13 zu 2 dafür (und damit gegen uns) gestimmt. Jetzt ist aber erst Halbzeit. Die Bevölkerung hat nun vier Wochen Zeit um Einspruch zu erheben. Danach wird das Thema nochmal im Gemeinderat behandelt. Wir gehen aber davon aus, dass die Raumordnungsbehörde nicht zustimmen wird, weil sie die Söller Wiesen selbst erst 2005 zum Naturschutzgebiet erklärten", ärgert sich Dessl. Er betont: „Nicht nur die BKL ist dagegen, auch die Alpenkonvention und die Raumplaner geben uns recht. Und das lässt sich trotz Gemeinderats-Beschluss nicht abstreiten". Er sieht auch eine Ungleichbehandlung gegenüber zahlreichen Landwirten.
Letzte Änderung am Dienstag, 10 Juli 2012 13:22