In der schwarzen Bauernzeitung (vom 3.Oktober 2013 auf Seite 3) wird zum Ausgang der Nationalratswahl, die der ÖVP rund 24 Prozent gebracht hat, ausdrücklich folgendes festgehalten: Nachwahlanalyse zeigt: Jede dritte ÖVP-Stimme kommt aus dem bäuerlichen Bereich.
Wie schaut aber die Wahrheit aus? Konkret am 26.September, also drei Tage vor der Nationalratswahl, wurden Bescheide über Rückforderungen bzw Strafzahlungen bei den Almflächen abgefasst, jedoch einfach zurückgehalten und erst am 7.Oktober (also nach der Wahl) den Betroffenen zugestellt. Die Betriebsprämien für die zB 6400 Tiroler Bauern wurden hingegen bereits am 26.September angewiesen.
Besser konnte aus Sicht der ÖVP das strategische Ziel, nämlich möglichst viele Stimmen aus dem bäuerlichen Milieu zu sammeln, nicht erreicht werden: Jenen, die Strafe zahlen müssen sagt man vor der Wahl nichts, die Prämien werden jedoch ausbezahlt – damit hat man den angesprochen Personenkreis auf jeden Fall für die eigene Partei gewonnen.
Dass von diesem Spiel ein Ex-Agrarkommissar Fischler, der der Oberverhandler der Almkommission war, Landeshauptmann Platter, Agrarlandesrat Geisler und Bauernkammerpräsident Hechenberger, allesamt ÖVPler nicht wussten, ist nicht nur völlig unglaubwürdig, sondern liegt sogar der Verdacht nahe, dass diese Aktion bewusst eingefädelt worden ist, um auf jeden Fall den bäuerlichen Bereich für sich zu gewinnen (siehe auch voriges Zitat aus der Bauernzeitung). Dazu kommt noch, dass diese Verantwortlichen genau wissen, dass rund drei Viertel der österreichischen Landwirtwirte ohnehin die ÖVP wählen und man nicht jene mit Strafbescheiden nicht verärgern wollte.
Die nunmehr pönalisierten Bauern können sich naturgemäß nach dieser Nacht- und Nebelaktion ihrer eigenen vorgenannten Verantwortungsträger nicht freuen, haben sie diesen doch ihre Stimme quasi umsonst gegeben. Eine solche Landwirtschaftspolitik nennen auch viele „zum Kotzen“, umso mehr, wenn da auch noch das Landwirtschaftsministerium mitspielt, welches das Problem der Almflächenberechnung bis heute noch nicht abschließend erledigt hat. Den pönalisierten Bauern bleibt daher nur mehr, sich intensiv mit ihren Strafbescheiden zu befassen, um geeignete Berufungsgründe zu finden. Aber vielleicht helfen ihnen dann wieder die Juristen von Bauernbund, Landwirtschaftsministerium, Agrarmarkt Austria/AMA, Bauernkammer und Agrarabteilung – uns so ist und wird der Kreis wieder geschlossen. Und alle sind wieder zufrieden – bis zur nächsten Wahl.
LA a.D., GR Mag. iur. Anton Frisch
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