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Sexueller Missbrauch beginnt oftmals im Internet – über eine harmlose Chat-Bekanntschaft. Ein neues Gesetz soll nun potenzielle Täter abschrecken.

ÖSTERREICH (aw) Wenn sich Jugendliche heutzutage verabreden, machen sie das über Facebook. Im Internet. Wenn sie etwas erlebt haben, dann berichten sie davon. Im Internet. Wenn sie jemanden zum Reden brauchen, dann suchen sie sich einen Chat-Partner. Im Internet. Doch was tun, wenn das eigene Kind Vertrauen zu einem anonymen Erwachsenen aufbaut?

Virtuelles Streicheln

Was tun, wenn das Kind plötzlich auf seine Unterwäsche angesprochen wird? Was tun, wenn es sexuell belästigt wird? Über Facebook. Im Chat. Im Internet...
Der englische Modebegriff „Cyber-Grooming" beschreibt diese Problematik. „To groom" bedeutet so viel wie „streicheln" oder „striegeln". „Cyber-Grooming" heißt also wie „Streicheln übers Internet". Zumeist erwachsene Personen versuchen so, über Chats eine Verbindung zu einem Kind oder einem Jugendlichen herzustellen. Was als harmloses Kennenlernen beginnt, wird immer intimer und endet im schlimmsten Fall beim persönlichen Treffen, mit sexuellem Missbrauch.
Oder der Pädophile bringt das Kind dazu, sich via Skype nackt zu zeigen. So entstehen kinderpornografische Filme oder auch Nackt-Fotos von Kindern.
Das schön umschreibende Wort „Grooming" ist dabei Türöffner für Begriffe wie: Vergewaltigung, Kinderporno, Pädophilie.

Auch Fälle in Tirol

Laut Hans Kranebitter von der Kriminalpolizei (Kripo) Innsbruck, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, ist „Cyber Grooming" auch in Tirol ein Thema. 2010 beschäftigte die Kripo ein Fall im Unterland. „Ein ungefähr 50-jähriger Mann hat sich im Internet als 15-Jähriger ausgegeben und nahm Kontakt auf zu einem 13-jährigen Jungen. In späterer Folge kam es sogar zu sexuellen Handungen", erzählt Kranebitter.
Im Osten von Österreich, vorallem in Teilen von Oberösterreich und der Steiermark, ist das „Cyber-Grooming" etwas ausgedehnter. Kranebitter: „Das Internetportal Szene1.at war für solche Straftaten oft der Ausgangspunkt".

Neues Gesetz soll helfen

In Österreich war die Kontaktaufnahme zu unmündigen Personen bis vor kurzem legal. Erst seitdem am 1. Jänner das neue „Cyber Grooming"-Gesetz in Kraft trat, machen sich die Täter strafbar. Doch nicht nur die Anbahnung von Sexualkontakten zu Minderjährigen wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet, auch beim Betrachten kinderpornographischer Inhalte wird nun endlich das selbe Strafmaß herangezogen.

Jugendliche zu naiv

„Cyber-Grooming" ergibt sich vor allem durch die Anonymität im Internet. Personen mit pädophiler Neigung nehmen unbefangen und ohne Hemmschwelle Kontakt zu potenziellen Opfern auf. Die Opfer wiederum agieren im Internet zu naiv und verraten zu viel über sich und ihr Leben. Laut der deutschen Studie „Prävention von Gewalt im Internet" (Institut für Psychologie, Uni Münster) würden 35 Prozent der Jugendlichen einem gerade erst kennengelernten Internetkontakt ihre echte Handynummer geben.

Wie schützt man sich und seine Kinder?

Grundsätzlich ist es für Eltern wichtig, ihren Kindern eine gesunde Portion Misstrauen und Selbstvertrauen zu vermitteln. Auch oder vor allem im Internet! Je mehr persönliche Daten Kinder ihrem Chatpartner verraten, um so angreifbarer sind sie. Am besten keine persönlichen Daten verraten! Eltern sollten das Thema ernsthaft ansprechen und sich von Zeit zu Zeit über die Internet-Aktivitäten der Kinder informieren.  Ratschläge auch auf

www.saferinternet.at

 

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