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Die Neuregelung der Registrierkassenpflicht im Zuge der Steuerreform hat nicht nur bei vielen Unternehmern sondern auch bei Vereinen für Verunsicherung gesorgt. Die Politik hat die Aufgabe die Ehrenamtlichkeit, die eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft darstellt, zu unterstützen und Freiwilligkeit zu fördern. Es wäre ein nicht wieder gut zu machender Schaden, wenn diese wichtige Säule durch überbordende Bestimmungen untergraben werden würde.

Zu begrüßen ist, dass mit dem Maßnahmenpaket auch für Unternehmen und für die Landwirtschaft Verbesserungen erzielt werden konnten.

Dazu WKO-Tirol-Präsident Dr. Jürgen Bodenseer:
Die Stärkung der gemeinnützigen Vereine und der kleinen Betriebe hat sich die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket vorgenommen, das heute im Ministerrat beschlossen wurde. „Diese Initiative ist grundsätzlich sehr begrüßenswert. Aber leider wurde das Ziel aus Sicht der Wirtschaft nur zum Teil erreicht“, bedauert in diesem Zusammenhang der Präsident der Wirtschaftskammer Tirol, Jürgen Bodenseer.

Für Tirols obersten Unternehmervertreter sind die meisten angekündigten Erleichterungen für Betriebe nicht weitreichend genug beziehungsweise zu umständlich.

Aus Sicht des WK-Präsidenten profitieren Vereine und politische Parteien demnach mehr vom Maßnahmenpaket als Betriebe. „Fest steht, die Einführung der 30.000 Euro-Schwelle für Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten ist grundsätzlich ein richtiger Schritt. Die Tatsache, dass diese neue Grenze auch auf Alm-, Berg-, Ski-und Schutzhütten gelten soll, schafft aber eine Diskriminierung zu den übrigen Gastronomiebetrieben. Es wäre viel sinnvoller, würde die Registrierkassenpflicht generell erst ab einem Umsatz von 30.000 Euro wirksam. Das wäre für die Administration leichter und man könnte sich eine Sonderregelung für Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten ersparen – deshalb fordern wir: Die Grenze von 30.000 Euro muss für alle gelten!“

Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Wünschenswert wäre jedoch eine GENERELLE Aufhebung der Registrierkassen-Pflicht für ALLE Betriebe mit Umsatz unter 30.000,- EURO.


Vereine


  • Anhebung der Stundenregelung für steuerliche Begünstigung von Vereinsfesten von 48 auf 72 Stunden. (d.h. keine Registrierkassenpflicht, keine Umsatzgrenze)
  • Beibehalten der steuerlichen Begünstigung auch bei Mitarbeit von vereinsfremden Personen
  • Keine Registrierkassenpflicht für Vereinskantinen, die maximal 52 Tage im Jahr geöffnet sind und maximal 30.000 Euro Jahresumsatz erzielen.

Unternehmen und Landwirtschaft

  • Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen wird von 1.1.2017 auf 1.4.2017 verschoben, um Unternehmen mehr Zeit für Umstellung einzuräumen.
  • Keine Registrierkassenpflicht für Alm-, Berg-, Schi- und Schützhütten wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht übersteigen.
  • Ausnahme von Registrierkassenpflicht, wenn einzelne Umsätze eines Unternehmens außerhalb der festen Räumlichkeiten erzielt werden. („Kalte-Hände-Regelung“, Grenze 30.000 Euro)
  • Kurzfristig unentgeltliche Mitarbeit von nahen Angehörigen in Betrieben gilt als „familienhafte Mithilfe"
  • Steuerliche Begünstigung bei temporären Aushilfen in Betrieben. (z.B. bei großen Veranstaltungen wie Hochzeiten etc.)

Quellen: ÖVP Tirol, WKO Tirol
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