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In der Publikums-Diskussion zur Metzen-Joch-Bahn in Fügen waren vor allem die Gegner am Wort, sagt Bgm. Walter Höllwarth. Dabei sei das Projekt die günstigste Anbindung an den Skiraum Hochfügen. Das Metzenjoch garantiere darüber hinaus eine gewisse Schneesicherheit.

FÜGEN (cm) Seit Jahren wird in Fügen um die Erweiterung der Spieljoch-Bahn diskutiert.
Nach dem Ende des Geols-Projektes wurde das Projekt Metzenjoch ausgearbeitet.

15 Kilometer Abfahrt

Die Metzenjoch-Bahn wird das Angebot in Fügen von bisher 12 auf 15 Pisten-Kilometer erweitern. Bürgermeister Walter Höllwarth dazu: „Und zwar in einem Bereich, der schneesicher ist! Der heurige Winter war ein Parade-Beispiel dafür, wie es nicht sein sollte: Wir mussten über den Kartenverbund 70 % der Einnahmen aus dem Karten-Verkauf an andere Skigebiete abliefern. In normalen Wintern sind es 50 %. Das zeigt: Wir haben in Fügen das Potential, um viele Karten zu verkaufen. Manche Gäste nutzen diese Karten aber mehrheitlich in anderen Skigebieten. Das können wir mit einer weiteren, schneesicheren Abfahrt reduzieren“, erklärt der Fügener Bürgermeister.

Nicht „in den Graben“

In der Diskussion um die Metzenjoch-Bahn wurde auch erwähnt, die Abfahrt Metzenjoch führe „in den Graben“. Dazu Höllwarth: „Das ist so nicht richtig (siehe Bild rechts). Die Abfahrt führt am Hügel-Rücken bis zur Talstation und von dort fährt man mit dem Lift wieder hinauf. Dann kann man mit dem bestehenden Geols-Lift wieder in das Bestands-Skigebiet weiterfahren.“

UVP-Verfahren laut Bundes-
Verwaltungs-Gerichtshof nötig

Mittlerweile ist auch die Abhandlung des Bundes-Verwaltungs-Gerichtshofes eingetroffen. Das Projekt sei zwar unterhalb der Grenze von 20 ha, mit 19,56 ha müsse aber doch eine Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung (UVP) durchgeführt werden. Höllwarth interpretiert: „Man gibt hier aber dem Land die Möglichkeit geben, das doch selbst zu entscheiden, weil ja die 20 ha nicht erreicht wurden...“

ACTA: Was ist das - was sagt die Politik?

Donnerstag, 01 März 2012
Freigegeben in International

Lesen Sie hier einige Hintergründe zu ACTA sowie die Statements aller österreichischen Nationalrats-Parteien!


ACTA bedeutet „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“. Die Verhandlungen dafür begannen 2007 und wurden 2010 abgeschlossen. Im Prinzip geht es um den Schutz von Urheber-Rechten. Doch der Rahmen ist so weit gefasst, dass Datenschützer weltweit Alarm schlagen.


BRÜSSEL/WIEN. Gleich vorweg: 21 von 27 EU-Mitgliedsstaaten haben ACTA unterzeichnet, darunter auch Österreich! „Bevor das Abkommen in Kraft tritt, ist jedoch eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente nötig. Auf europäischer Ebene wird das Abkommen gerade im Parlamentarischen Ausschuss für Internationalen Handel diskutiert“, beruhigt dazu Dr. Richard Seeber auf Anfrage des ROFAN-KURIER.
 
Wann tritt ACTA in Kraft?
Im Jahr 2007 starteten die Verhandlungen zum sogenannten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), bei denen sich neben der Europäischen Union - repräsentiert durch die Europäische Kommission - die USA, Kanada, Japan, die Schweiz, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Süd Korea und Singapur beteiligten. Der Beitritt zum ACTA steht weiteren Ländern offen. Ende 2010 wurden die Verhandlungen nach der elften Runde zu einem Abschluss gebracht. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss es von den 27 Mitgliedsstaaten der EU und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden.
Die österreichische Regierung hat ACTA zwar bereits unterzeichnet, sich nach ersten heftigen Protesten dafür entschieden, die notwendige Ratifizierung auszusetzen, bis eine Entscheidung auf EU-Ebene vorliegt. Da ACTA nicht nur das Unionsrecht betrifft, sondern auch das Strafrecht der Mitgliedsstaaten, muss es sowohl vom EU-Parlament als auch von den Volksvertretungen der Mitgliedsländer unterzeichnet werden.
Bis September, eventuell noch vor der Sommerpause, soll dem EU-Parlament ein umfassender Zwischenbericht mit Fragen an die Kommission zu ACTA vorliegen. Es geht dabei weniger um den Inhalt von ACTA, als mehr darum, in welche Richtung die Kommission das Abkommen interpretiert und welche konkreten Maßnahmen sie auf dessen Grundlage treffen will - ein Hinweis auf die geplante Verschärfung der Urheberrechtsrichtlinie IPRED.
Eine Antwort des EuGH auf die Anfrage der Kommission wird für 2013 erwartet. Bis die Antwort des Gerichts vorliege werde das Parlament keine Entscheidung über ACTA treffen.

Eingriffe in Bürgerrechte
ACTA ist ein Abkommen zwischen den USA, Japan, der EU und anderen Industriestaaten, das international verbindliche Regeln zum Umgang mit Produktpiraterie und unlizenziertem Austausch geschützter Daten über das Internet etablieren soll. Das Abkommen wurde seit 2007 hinter verschlossenen Türen ohne Beteiligung von Daten- und Konsumentenschützern ausgehandelt. Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass sich durch die ACTA-Ratifizierung nichts im Unionsrecht ändern werde.
Vertreter der Zivilgesellschaft wie die Bürgerrechtsorganisationen EDRi und La Quadrature du Net weisen aber mit Nachdruck darauf hin, dass die zahlreichen vagen Bestimmungen in ACTA als Grundlage für tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung dienen können.

EU-Abgeordneter Dr. Richard Seeber erklärt:
ACTA war von Anfang an in zweierlei Hinsicht kontrovers. Zum einen wurden die Verhandlungen bis kurz vor Abschluss hinter verschlossenen Türen geführt, was zu teils berechtigten, teils aber auch wilden Spekulationen führte. Zum anderen war die Vereinbarkeit des Verhandlungstextes mit geltenden internationalen Bestimmungen (TRIPS), dem EU-Recht sowie unterschiedlichen nationalen Regelungen unklar.
 
Auf Druck des Europäischen Parlaments hin wurden jedoch die Ergebnisse der letzten Verhandlungsrunden veröffentlicht sowie die heikelsten Punkte aus dem Text herausgestrichen. In den letzten Monaten wurden darüber hinaus einige Studien und Meinungen diverser AutorInnen veröffentlicht, die das ACTA kritisch beleuchten. Diese kritische Beleuchtung wird explizit begrüßt, obwohl gleichzeitig eine klare Trennlinie zwischen Fakten und Behauptungen gezogen werden muss.
 
 
ACTA: Was sagt die ÖVP? Weder ja, noch nein…


NR Dr. Helmut Epp, Stv-Klubdirektor der ÖVP: „Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung vom 24.1.2012 beschlossen, das international zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, Australien, Kanada, Japan, der Republik Korea, den Vereinigten Mexikanischen Staaten, dem Königreich Marokko, Neuseeland, der Republik Singapur, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgearbeitete Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA zu unterzeichnen. Dadurch wird das Übereinkommen innerstaatlich jedoch nicht wirksam. Vielmehr bedarf es der Ratifikation, wofür ein Beschluss des Parlaments erforderlich ist (da dieses Abkommen gesetzändernd und gesetzesergänzend ist). Das (österreichische, Anmerkung) Parlament ist bisher mit dem Abkommen noch nicht befasst worden.“


 
ÖVP-EU-Abgeordneter Dr. Richard Seeber übermittelt ausführliche Hintergrund-Infos (siehe auch oben).
Beide Herren bleiben die Antwort, ob sie ACTA unterzeichnen werden oder nicht und ob die ÖVP FÜR oder GEGEN ACTA ist jedoch schuldig...

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ACTA: Was sagt die SPÖ? Weder ja, noch nein…

Justizsprechers Dr. Hannes Jarolim, SPÖ: "So lange das Abkommen ACTA (sog. "Anti-Produktfälschungsabkommen") nicht vom Europäischen Parlament und vom Nationalrat genehmigt ist, entfaltet es auch keine Wirkung. Eine parlamentarische Behandlung in Österreich ist erst möglich, wenn das Europäische Parlament seine Beratungen abgeschlossen hat. Bis dahin sind der Text des Abkommens und in Folge die Ergebnisse der Beratungen im Europäischen Parlament kritisch zu analysieren."

ACTA  SPÖ Dr Hannes Jarolim
 
 
ACTA: Was sagt das BZÖ?  Ein klares „Nein“!

BZÖ-Klubobmann Josef Bucher: „ACTA ist ein Angriff auf die Grundrechte und die Bürgerfreiheiten. Das BZÖ ist der Anwalt der Bürger.“
 
BZÖ EU-Abgeordneter Mag. Ewald Stadler: „Mit dem BZÖ wird es keine Bürgerbespitzelung geben. Ich werde im EU-Parlament selbstverständlich gegen ACTA stimmen!“

ACTA BZÖ Ewald Stadler 1
BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher und BZÖ-EU-Abgeordneter Ewald Stadler stellen fest, dass das BZÖ das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) massiv ablehnen. "Das BZÖ wird sowohl im EU-Parlament wie auch in Österreich diesen unnötigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger wie auch in den Datenschutz ganz klar ablehnen. Das BZÖ als rechtsliberale Partei sieht sich hier als Vertreter der Freiheit und der Grundrechte und tritt klar gegen die geplante Bürgerbespitzelung ein", so Bucher und Stadler. Obwohl das BZÖ für den Schutz des geistigen Eigentums eintrete, teile das BZÖ die Bedenken, dass ACTA (ähnlich wie SOPA), nur vordergründig eine Schutzmaßnahme der Urheberrechte gewährleisten soll, vor allem aber außerhalb rechtsstaatlicher, gerichtlicher Anordnungen massiv, diversen in- und ausländischen Behörden und Organisationen unkontrollierbaren Einblick in private Daten ermöglichen würde.
Es sei zu befürchten, dass das internationale Handelsabkommen einen Ausgangspunkt für die weltweite Durchsetzung von Internetsperren bedeuten könnte. Weiters drohe, dass mit ACTA die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen gelegt werde, da das Abkommen Dritte, wie zum Beispiel Internet-Provider, dazu verpflichtet Onlineinhalte zu überwachen. Ähnlich wie bei der Vorratsfdatenspeicherung sollen also jegliche Bewegungen im Internet festgehalten und gespeichert werden. Doch während bei der VDS der Staat hinter der Überwachung stecken wird), sind es bei ACTA private Unternehmen. ACTA sei auch so schwammig formuliert, dass es hier massiven Interpretationsspielraum gebe. "Nach der Vorratsdatenspeicherung ist ACTA der nächste Angriff auf Bürger- und Grundrechte. Das BZÖ sagt Nein zu ACTA", so Bucher und Stadler.
 
ACTA: Was sagt die FPÖ? Die Antwort bleibt schwammig…
 
NR Werner Herbert, FPÖ: „Das Internet ist - wenn auch mit all seinen Schattenseiten - das letzte freie und unabhängige Medium einer Großteils von kommerziellen Interessen überlagerten Medienwelt. Jede Zugangsbeschränkung über freie Informationen und jede Einschränkung der freien Meinungsäußerung ist daher entschieden abzulehnen.
Die große Frage ist, in welcher Art und Weise um in welchen Umfang das gegenständliche ACTA-Abkommen letztlich in die Grund- und Freiheitsrechte der österreichischen Bevölkerung eingreifen wird. Da aber gerade diese wesentlichen Punkte noch unklar sind, ist daher auch die endgültige Bewertung der FPÖ in dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. Es wird daher von diesen wichtigen, aber derzeit noch offenen rechtlichen Rahmenbedingungen abhängen, ob die FPÖ dem ACTA-Abkommen die Zustimmung geben oder diese wohl eher verweigern wird.“

ACTA FPÖ Herbert Werner


 
ACTA: Was sagen die GRÜNEN? Ein klares „Nein“!

NR Marco Schreuder, GRÜNE: „Die Grünen lehnen ACTA ab. Deshalb haben wir auch im Bundesrat dazu protestiert, wie sie vielleicht einigen Medien entnommen haben (zB. http://derstandard.at/1328162344401/Proteste-Gruene-Bundesraete-demonstrieren-in-Sitzung-gegen-ACTA)
Die Grünen werden ACTA sowohl im Europaparlament als auch im Nationalrat und Bundesrat ablehnen. Eva Lichtenberger hat sich dazu - gemeinsam mit den Europäischen Grünen - oft dazu geäußert und den Prozess verfolgt, wie man auf ihrer Website nachlesen kann. Warum wir ACTA ablehnen werden habe ich auf meinem Blog begründet: http://schreuder.at/2012/02/01/warum-acta-abgelehnt-werden-muss/

ACTA GRÜNE Marco Schreuder1
"Der Vertrag ist vollkommen geheim verhandelt worden. Als Demokrat muss man den Vertrag alleine schon deshalb ablehnen - unabhängig vom Inhalt. In netzpolitischer Hinsicht werden InhaberInnen von Urheberrechten besonders gestärkt, der Schutz von NutzerInnen aber bleibt unberücksichtigt. Es besteht die Gefahr, dass der Zugang zu Informationen beschnitten wird."



LINKS:
 
ANONYMUS: Was ist ACTA ? http://www.youtube.com/watch?v=kSTW84vfItc
 
ANONYMUS: Demo-Aufruf 25. Februar 2012: http://www.youtube.com/watch?v=SvcrAnEiEMA
 
ACTA Text in deutscher Sprache: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf
 
EU-Rechtsgutachten zu ACTA:
http://lists.act-on-acta.eu/pipermail/hub/attachments/20111219/59f3ebe6/attachment-0010.pdf
 
Info der EU-Kommission zu ACTA:
http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/intellectual-property/anti-counterfeiting/

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