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Zellberg: Kampf um Trinkwasser-Quelle geht weiter!

Montag, 28 September 2015
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Es ist ein Zermürbungs-Kampf gegen die Quellnutzer. Zumindest empfinden sie es so: Durch neuerliche Einsprüche der Familie Pendl hat nun der Verwaltungs-Gerichtshof etliche Punkte aus dem Bescheid der BH Schwaz aufgehoben.

SCHWAZ/ZELLBERG (cm) Im Streit um die Nutzung der Stoffner-Quelle in Zellberg stellen sich die Nutzer im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER die Frage, ob illegale BauProjekte sogar im Quellschutz einfach durch jahrelange Einsprüche salonfähig gemacht werden können. „Der BH-Bescheid war in Ordnung. Wir verstehen nicht, warum daraus jetzt Punkte aufgehoben werden!“, sagen sie.
Die Bodenbeschaffenheit wurde durch Bau einer Zufahrts-Straße im Quellschutz-Gebiet massiv verändert.  Vier Gutachten gäbe es bereits: Von den Quell-Nutzern, der Behörde und von den Bau-Werbern. Alle würden aus Sicht der Quell-Nutzer den Rückbau der Kurve nahelegen.
Josef Pendl, der die Zufahrt errichten ließ, möchte auf Nachfrage des ROFAN-KURIER „ohne seinen Anwalt keine Auskunft“ geben.

BH Schwaz zur Situation

Benjamin Hotter  von der Bezirks-Hauptmannschaft Schwaz sagt dazu: „Unser Bescheid hat zwei Spruchpunkte gehabt, die das Forstrecht und Wasserrecht betrafen. In Sachen Forstrecht ist noch nichts entschieden. Wasserrechtlich hat der Landesverwaltungsgerichtshof die Nebenbestimmungen für den Rückbau aufgehoben, weil diese einstweilige Verfügung nach dem Wasserrecht nur bei unmittelbarer Gefahr gilt. Diese besteht aber noch nicht, bzw. erst dann, wenn die Aufforstung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes beginnt. Kurz gesagt kann man sagen, dass alles was zukünftige Gefahren betrifft aufgehoben wurde, alles was unmittelbare Gefahren betrifft bleibt jedoch aufrecht.“

Zellberg: Rückbau-Bescheid für Zufahrt!

Donnerstag, 02 Juli 2015
Freigegeben in Lokales
In der Diskussion um den Bau einer Zufahrts-Straße im Quellschutz-Gebiet der Stoffner-Quelle ist nun ein neuer Bescheid ergangen: Besitzerin Eva Pendl muss die Kurve überschütten, Humus aufbringen und die illegale Rodung wieder aufforsten. Eigentlich.

ZELLBERG (rr/ce) Für die nachträgliche Legalisierung der illegal errichteten Zufahrt in Zellberg schaut es offenbar schlecht aus: Mit 27. Mai hat die BH Schwaz als Forst- und Wasserrechts-Behörde einen deutlich formulierten Bescheid an Grundstücks-Eigentümerin Eva Pendl zugestellt.
Teilweise auf dem Nachbargrundstück von Johann Außerladscheider (mit dessen Einverständnis) hatte Eva Pendl bzw. ihr Sohn ohne Genehmigung der Behörde die Rodung eines etwa 1.900 m2 großen Teilstückes begonnen und – ebenfalls ohne Genehmigung – im Quellschutzgebiet der Stoffner-Quelle eine Zufahrt zu dort geplanten Baugrundstücken errichtet.

Deutliche Worte im Bescheid

Der bereits mit 1. Oktober 2014 an den Verursacher Josef Pendl ergangene Bescheid für den Rückbau der Straße und für eine Aufforstung wurde aufgehoben.
Die Behörde hatte sich zunächst an ihn, nicht jedoch an die Grundeigentümerin, die Mutter des Verursachers, gewandt.
Nun ist Eva Pendl als Eigentümerin und „Auftraggeberin“ selbst die Adressatin des Bescheides.
Und dieser hat es in sich: Bis Ende Juni sollte die Zufahrtsstraße wieder zugeschüttet werden und der ursprüngliche Gelände-Zustand hergestellt werden.
Zudem sollte der Bereich bereits umgehend nach Vorgaben der Forstbehörde wieder aufgeforstet werden.

Einstweilige Verfügung

Umzusetzen waren die Maßnahmen bis 30. Juni 2015. Eine aufschiebende Wirkung wurde zudem aberkannt.
Die BH Schwaz legt noch nach: Als Wasserrechts-Behörde hat sie eine „einstweilige Verfügung“ gemäß Wasserrechts-Gesetz erlassen.
Die Zufahrt ist laut Bescheid sofort zu sperren, auch muss sofort ein Damm zur Ableitung von Oberflächen-Wasser errichtet werden. Dieser wurde bereits errichtet, wie die Anrainer beklagen, jedoch nicht so, wie er angeordnet war...
Die Verfügung besagt weiter, dass hier nur „unbedenkliches Material“ zum Aufschütten verwendet werden darf, das zuvor kontrolliert werden muss.
Die eingesetzten Maschinen müssen in bestem Zustand sein, regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden.

Quellnutzer müssen „vor den Arbeiten informiert werden“

Die Quell-Nutzer müssen VOR den Arbeiten informiert werden.
Zudem muss die Verursacherin/Auftraggeberin eine Beweissicherung durchführen. Sowohl die Schüttmenge als auch die Qualität der Quelle muss vor Beginn, während der Bauarbeiten und nach Abschluss für sechs Monate permanent geprüft werden.
Der ROFAN-KURIER hat versucht, Josef Pendl zur aktuellen Entwicklung zu erreichen. Leider gab Pendl bis zum Redaktions-Schluss keine Stellungnahme ab.
Beim Lokal-Augenschein wenige Tage vor Ablauf der Frist konnte jedoch von einer Umsetzung des Bescheides nichts festgestellt werden.
Dazu BH Dr. Karl Mark wenige Tage vor Ablauf der von seiner Behörde verordneten Frist: „Ja, es ist richtig, die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat den Bescheid erlassen, dieser ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Empfänger hat noch Zeit, innerhalb der noch nicht abgelaufenen Rechtsmittelfrist, Beschwerde einzulegen. Wir müssen derzeit abwarten, ob und wann der Bescheid rechtskräftig wird ...“

Dr. Platzgummer übernimmt BH Kufstein

Montag, 26 Januar 2015
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Nächste Woche übernimmt Dr. Christoph Platzgummer (ÖVP) das Amt des Bezirkshauptmannes von Kufstein. Der ROFAN-KURIER hat „den Neuen“ zum Einführungs-Interview gebeten...

KUFSTEIN/INNSBRUCK (cm)  Vita Dr. Platzgummer:  Jahrgang: 1961, verheiratet seit 30 Jahren mit Frau Andrea, zwei Töchter: 30 und 26. Römisch-Katholisch, wohnhaft bisher in Innsbruck, vor kurzem nach Baumkirchen übersiedelt. Hobbys: Bergsport, Fitness, Landes-Oberschützenmeister von Tirol.

Ausbildung/Werdegang:
Skigymnasium Stams, Matura 1980. Danach Eintritt bei der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Innsbruck. 1987 Eintritt in den Dienst der Stadt Innsbruck. Studiert im zweiten Bildungsweg JUS. 1993 Einsatz im Magistrat Innsbruck in den Bereichen Aufenthalts-Amt und Gewerbe-Abteilung.
Ab 2000 stellvertretender Magistratsdirektor. 2003 Magistrats-Direktor der Landeshauptstadt Innsbruck bis 2006.
Politische Laufbahn:
Dr. Christoph Platzgummer kandidierte 2006 bei den Gemeinderatswahlen Innsbruck auf Listenplatz 2 der Liste „Hilde Zach“ und legte daher die Funktion als Magistrats-Direktor zurück.
Er wird in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Innsbruck 2006 zum zweiten Vizebürgermeister der Stadt Innsbruck gewählt...
ROKU: „2008 sind Sie dann wegen der Fußball-Europameisterschaft  als Vize-Bürgermeister zurückgetreten. Was war da los?“
PLATZGUMMER: „Ich war bei der Fußball-EM auch Vorsitzender des Organisations-Komitees.  Die EM ist hervorragend abgewickelt worden und hat Innsbruck mit 2,5 Mio. EURO eigentlich sehr wenig gekostet. Aber am Ende der Veranstaltung sind wir mit dem Budget nicht ausgekommen und es gab eine Nachzahlung. Ich habe als Vorsitzender die politische Verantwortung ernst genommen und bin zurückgetreten. Auch wenn vom Finanzamt, dem Landesrechnungs-Hof, der TGKK und dem Kontrollamt der Stadt Innsbruck geprüft und von eine korrekte Abwicklung bescheinigt wurde...“

ROKU: „Wie ging es weiter?“
PLATZGUMMER: „Die Position als Magistrats-Direktor hatte ich ja vor der Wahl unwiderruflich zurückgelegt. Da kam dann nach der EM das Angebot von LH Platter, dass ich in sein LH-Büro komme, mit der Aufgabe, Reformen in der Verwaltung anzudenken.“
ROKU: „Manche glauben, da sind Sie heute immer noch. Als Ein-Mann-Zukunftsbüro...“
PLATZGUMMER: „Ja, manch einer denkt das. Aber 2011 übernahm ich die Abteilung  Raumordnung/Statistik mit 44 Mitarbeitern. Sie wurde dann umbenannt in „Abteilung Landesentwicklung und Zukunftstrategie“.  Hier geht es auch darum, ländliche Entwicklungs-Strategien zu erarbeiten.  Auch örtliche und überörtliche Raumordnung, das „tiris“ oder einige Schwerpunkt-Förderprogramme sind hier angesiedelt.“
ROKU: „Warum 2012 dann die Rückkehr in die Politik?“
PLATZGUMMER: „Die ÖVP Innsbruck hat mich gebeten, den Spitzenkandidaten für die Bürgermeister-Direktwahl zu machen. Kurzfristig, aber ein toller Wahlerfolg! Die ÖVP wurde mit ca. 22% stimmenstärkste Partei (plus 7%). Das ist ein klarer Auftrag. Aber: Die Innsbrucker Bürgermeisterin Christine Opitz-Plörer hat eine Ampel-Koalition ohne die ÖVP gebildet.“

ROKU: „2013 haben Sie die politischen Ämter wieder abgegeben.“
PLATZGUMMER: „Wir wurden als stärkste Partei in die Opposition gedrängt. Man hat alles getan, damit wir kein Ressort erhalten. Ich wollte nicht Oppositons-Arbeit machen und zugleich eine Abteilung leiten. Die Leute sollten mich nicht als Politiker sehen, sondern als fachlichen Beamten...“
ROKU: „Der ehemalige  Bezirks-Hauptmann, Dr. Christian Bidner, und Sie – ihr tauscht Eure Plätze. Er übernimmt Ihre Abteilung. Das ist... ein wenig ungewöhnlich. Was ist der Hintergrund?
PLATZGUMMER: „LH Günther Platter hat mir den Wunsch einer Änderung zugetragen und gefragt, ob ich bereit wäre, das Amt des Bezirks-Hauptmannes in Kufstein zu übernehmen. Ich habe nachgedacht und seinem Wunsch entsprochen. Genaue Hintergründe kenne ich nicht...“
                        
ROKU: „Was sind Ihre Ziele für die Arbeit, was ist Ihnen wichtig?“
PLATZGUMMER: „Ich übergebe an Dr. Bidner ein geordnetes Haus. In meiner Arbeit als Bezriks-Hauptmann möchte ich zwei Dinge trennen: Intern hat die BH ihre Aufgaben korrekt zu erfüllen. Bei größtmöglicher Bürgernähe.  Extern ist mir z.B. das Thema Katastrophen-Schutz ein besonderes Anliegen. Da muss man helfen, wo man kann. Auch das Netzwerk der Gemeinden möchte ich pflegen. Ich möchte als Bezirkshauptmann wissen, wo die Gemeinden der Schuh drückt und wo der Hut brennt. Wichtig ist mir aber auch, dass ich nicht als politischer Beamter wahrgenommen werde, sondern als Träger des Amtes. Zwischen den Coleurs werde ich nicht unterscheiden.“
ROKU: „Danke für das Interview!“

Das Kamel passt doch durch´s Nadelöhr

Montag, 02 Juli 2012
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Die „Söller Wiesn" in Kundl sind der Beweis: Das Kamel passt doch durch´s Nadelöhr. Jahrelang bemühte sich der Kundler Unternehmer Josef Unterer, ein von ihm gekauftes Grundstück trotz Schutz-Status nutzen zu können. Nachdem er nun alle Auflagen erfüllt hat, ist er offenbar am Ziel. Noch kann die Bevölkerung Einspruch erheben.

KUNDL (cm) Seit Jahren bemüht sich in Kundl der Unternehmer Josef Unterer darum, endlich ein von ihm gekauftes Grundstück auch wirtschaftlich als LKW-Parkplatz nutzen zu können. Sein Pech: Das etwa 10.000 m2 große Grundstück ist Teil des Schutzgebietes „Söller Wiesn". Ein Grundstück, das zu einem Schutzgebiet gehört, muss eigentlich genau so bleiben, wie es ist. Doch die Firma Unterer hat die 10.000 m2 Fläche nicht für Frösche, Bienen oder Gräser gekauft. Hier geht es um wirtschaftliche Interessen. 2001/2002 hat die Firma ein Schlupfloch gefunden: Offenbar darf man auch im Freilandbereich zumindest auf einem Teil einer Fläche eine Schotter-Schüttung machen und diese als Parkplatz nutzen. Das wurde auch gemacht: Etwa 1/3 der Fläche werden seither genutzt. Als die Bezirkshauptmannschaft als 1. Instanz jedoch auch bis 2005 noch hart blieb und einer generellen Nutzung eine Abfuhr erteilte, stellte Unterer den Antrag, man möge ihm doch seitens der Gemeinde 11.000 m2 Gewerbeflächen in der Nähe der Fa. Höck verkaufen, damit er sich dort weiterentwickeln könne. Die Teilung des Firmengeländes oder eine Verlagerung schien aber nicht zielführend. So blieb das Gelände bei der Fa. Höck ungenutzt.

Parallel dazu hat Unterer, wie zu erfahren war, den Antrag auf Nutzung seiner Teilfläche der „Söller Wiesn" weiterbetrieben. Und siehe da: In zweiter Instanz ging´s dann doch. Allerdings nicht ohne teils fast perverse Auflagen: Unterer wurde eine Genehmigung in Aussicht gestellt, falls er es schafft, dem Naturschutz angrenzend an die Söller Wiesn die 1,5-fache Fläche zur Verfügung zu stellen. Also etwa 15.000 m2. Das hat Unterer geschafft. Dann gab es noch eine weitere Bedingung: Er müsse das Gelände gemäß den Vorgaben herrichten: Teiche anlegen, Bäume und Sträucher pflanzen – und zwar genau so, wie es die Behörde für richtig hält. Auch das hat Unterer gemacht. Kosten: Etwa 150.000,- EURO.

Und dann solle er noch das „bio-logisch wertvolle Material" seiner restlichen noch nicht überschütteten 7.000 m2 einsammeln und am neuen Teilstück wieder ausschütten. Auch das hat er gemacht. Die Gemeinde hatte auch Wünsche: Die von Unterer 2005 gekauften 11.000 m2 müssen zu denselben Konditionen wieder an die Gemeinde zurückverkauft werden (damit diese Flächen für weitere Betriebe hat), ansonsten sei keine Zustimmung zu erwarten. Auch dem stimmt der Unternehmer offenbar zu.

Darüber hinaus wurde ein Verkehrsgutachten erstellt: Das Ergebnis besagt, durch den Ausbau käme es zu keinen nennenswerten Verkehrs-Steigerungen auf der B171. Die Verkehrseinbindung dürfe aber nicht über eine öffentliche, zweite Zufahrtsstraße laufen, sondern dürfe ausschließlich über Unterers Firmenzufahrt gehen. Auch dem wird entsprochen. Das Kamel passt also doch durch das Nadelöhr. Auch wenn es der Firma Unterer wohl kaum jemand zugetraut hätte, dass hier wirklich alle Auflagen erfüllt werden...

Gemeinderat 13:2 dafür

Anfang Juni hätte der Gemeinderat nun über die Sache abstimmen sollen. Der Punkt wurde jedoch wieder von der Tagesordnung genommen. Auf Wunsch von der Wirtschaftsliste, damit noch restliche Details geklärt werden können. Bgm. Anton Hoflacher unterstützt das Projekt: „Die Firma hat hier enorme Auflagen erfüllt, die im Endeffekt auch dem Naturschutz zu Gute kommen. Außerdem erhält die Gemeinde ihre 11.000 m2 Wirtschafts-Flächen zurück und hat damit nun wieder Reserven für neue Betriebe."

Bürger können Einspruch erheben

Vize-Bgm. Michael Dessl von der Bürgerlichen Kundler Liste (BKL): „Auf einem Naturschutzgebiet einen LKW-Parkplatz zu errichten entspricht nicht den Alpenkonventionen. Trotzdem hat der Gemeinderat mit 13 zu 2 dafür (und damit gegen uns) gestimmt. Jetzt ist aber erst Halbzeit. Die Bevölkerung hat nun vier Wochen Zeit um Einspruch zu erheben. Danach wird das Thema nochmal im Gemeinderat behandelt. Wir gehen aber davon aus, dass die Raumordnungsbehörde nicht zustimmen wird, weil sie die Söller Wiesen selbst erst 2005 zum Naturschutzgebiet erklärten", ärgert sich Dessl. Er betont: „Nicht nur die BKL ist dagegen, auch die Alpenkonvention und die Raumplaner geben uns recht. Und das lässt sich trotz Gemeinderats-Beschluss nicht abstreiten". Er sieht auch eine Ungleichbehandlung gegenüber zahlreichen Landwirten.

Seit einigen Monaten liegt der Schlossherr zu Matzen, Franz Peter Rüter, mit der BH Kufstein im Clinch: Er hat den Burghügel durchforsten lassen. Die BH spricht von „Waldverwüstung“ und fordert per Bescheid die Aufforstung.

BRIXLEGG/REITH/KUFSTEIN (cm/aw)  Ein Waldverwüster ist Franz Peter Rüter. Zumindest wenn es nach der BH Kufstein geht. Doch er habe nur Schutt und Äste wegräumen lassen, während die BH selbst wenige Meter weiter einen 130 Jahre alten Mammutbaum fällen ließ!
Bei der von Rüter in Auftrag gegebenen Durchforstung hat die spanische Firma auch gleich das angrenzende Grundstück der Gemeinde Brixlegg geräumt.
Das Ergebnis gefällt eigentlich allen. Außer der BH Kufstein. Monate lang wurde daher über eine Wieder-Aufforstung diskutiert. Nun hat die BH den entsprechenden Bescheid erlassen. Bis Ende Mai soll Rüter alle Aufschüttungen abtragen, bis man den Waldboden wiederfindet. Dann sollen er die ca. 2.500 m² wieder aufforsten. Peinlich genau schreibt die BH dem Schlossherrn vor, wie er dabei vorzugehen hat: „Bergahorn, Winterlinde, Spitzahorn...: In 3er-Gruppen, Abstand 3 x 3 Meter...“ Etwa 330 Bäume soll Rüter auf den Grundstücken pflanzen. Auch der Brixlegger Gemeinderat hat sich bereits mit dem Thema „Wiederaufforstung“ beim Schloss Matzen befasst. Dazu der Brixlegger Bürgermeister Ing. Rudolf Puecher: „Alle Gemeinderäte sind sich einig, dass hier keine Neubepflanzung stattfinden soll. Dieser Bereich war eine von Unkraut zugewucherte `Gstätten´. Im Zuge der Vorbereitungen für die Landesgartenschau (um das Jahr 2000) wurde festgehalten, dass dieser Bereich verwahrlost war! Etwa 10 Jahre später weiß man davon nichts mehr und bezeichnet diesen Teil als `schützenswerten Wald´. Den Leuten gefällt die Neugestaltung, dem Gemeinderat gefällt die Neugestaltung und ohne Erlaubnis der Gemeinde wird auf Gemeindegrund sicher nicht aufgeforstet.“

Nordseite „verwahrlost“

Der ROFAN-KURIER hat ein Schriftstück aus Planungs-Beschreibungen zur Landesgartenschau 2000 vorliegen: Darin heißt es unter Punkt 8 wortwörtlich: „In der an der Nordseite des Schlosses gelegenen Mulde soll ein Waldweiher angelegt werden... Diese Geländemulde befindet sich derzeit in einem äußerst verwahrlosten Zustand (Schutt, Brennesseln), sodass dieser Bereich nur gewinnen kann“.

Rüter: „BH hat Mammutbaum fällen lassen!“

Franz Peter Rüter dazu: „Ich habe hier nur Schutt, Äste und dergleichen weggeräumt und zur Verschönerung beigetragen. Vor einiger Zeit hieß es noch `hier sieht es aus wie auf einer Müllhalde´. Jetzt war es auf einmal `schützenswerter Wald´. Die BH hat bei der Entfernung eines Mammutbaumes selbst Hand angelegt und ich soll wegen der Entfernung von Müll aufforsten?“

Rüters Ex-Freundin meldet sich

Nach der Berichterstattung im ROFAN-KURIER meldete sich Rüters Ex-Freundin in der Redaktion und gibt ein Statement ab: Es sei nicht das erste Mal, dass Rüter ihm lästige Bäume gerodet hätte. Er habe dies auch am Achensee gemacht, auf dem Grundstück eines Nachbarn. Franz Peter Rüter wehrt sich gegen diese Anschuldigung. "Diese Frau lügt. Ich habe am Achensee einige wenige Bäume für einen Hausbau fällen lassen, die mir selbst gehört haben. Das ist jetzt 20 Jahre her!"

© Rofankurier