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Der Zivilflugplatz des Sanitätssprengels in Mayrhofen wurde mit sofortiger Wirkung behördlich gesperrt.

ZILLERTAL (bb) In einer Aussendung des Landes Tirol heißt es, dass die Firma Heli Tirol in Mayrhofen im bescheidmäßig festgelegten Sicherheitsbereich des bestehenden Flugplatzes in Eigenregie Schüttungen durchgeführt hat, um von dort Rettungsflugeinsätze zu tätigen.
Zudem wird angeblich der reguläre Flugverkehr des bestehenden Zivilflugplatzes durch die Flugbewegungen des Hubschraubers Martin 7 der Heli Tirol derart beeinträchtigt, dass ein gefahrloser Flugbetrieb nicht mehr möglich sei.

Behördliche Sperrung

Der Flugplatz des Sanitätssprengels Mayrhofen und Umgebung wurde deshalb von der Behörde gesperrt und alle Flugbewegungen vom Standort Mayrhofen aus untersagt, bis der ursprüngliche Zustand in dessen Sicherheitsbereich wieder hergestellt ist.
Jakob Wolf, Klubobmann der Tiroler Volkspartei, meint: „Die Landesregierung und die zuständige LHStv Ingrid Felipe haben bereits vorbildlich alle Schritte in die Wege geleitet, um eine Lösung im aktuellen Heli-Streit im Zillertal herbeizuführen. Jetzt ist die Behörde am Zug.“
Für die Liste Fritz – Bürgerforum Tirol  hingegen hat die Landesregierung das Thema Flugrettung aktiv anzugehen. „Der Heli-Streit in Mayrhofen mag wie eine lokale Posse ausschauen und Züge eines Revierkampfes unter drei Anbietern tragen, aber es steckt offenbar noch viel mehr dahinter, nämlich die völlige Unfähigkeit der Tiroler Landesregierung in Sachen Rettungswesen. Die fehlende Führungskraft, die die Tiroler seit Jahren beim bodengebundenen Rettungswesen mit steigenden Kosten und verschlechterter Versorgung erleben müssen, zeigt sich jetzt wieder im Bereich der Flugrettung. Wo Rettung draufsteht, ist Chaos und Verunsicherung durch die Landesregierung drin! Vor Wochen ist der Konflikt in Mayrhofen eskaliert, seither tägliches Thema. Anstatt die Sache in die Hand zu nehmen und endgültig zu regeln, gießt die Landesregierung noch Öl ins Feuer!“, stellt Liste-Fritz-Klubobfrau Dr. Andrea Haselwanter-Schneider fest.

Strafverfahren

Die Behörde hat nun gegen die Heli Tirol ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Übertretung nach dem Luftfahrtgesetz eingeleitet.
Machen Agrargemeinschaften nach dem Erkenntnis des Verfassungs-Gerichtshofes zum Überling noch Sinn? Ursprünglich war in Tirol eine Gesetzes-Novelle bis Ende Jänner angedacht. LA Bgm. Alois Margreiter (ÖVP) und Bauernbund-Vertreter fordern mehr Zeit. Man müsse die Dörfer befrieden und die Bewirtschaftung sicher stellen.

TIROL (cm) Bereits 2008 gab es eine Entscheidung der Höchst-Gerichte zur Frage der Gemeindeguts-Agrargemeinschaften: Die Gewinne aus den so genannten „Substanz-Werten“, also Geld aus Skipisten-Entschädigung, Schottergruben, Baugrund-Verkauf... stehen seither den Gemeinden zu. Über diese Entscheidung wurde jahrelang gestritten. Seit Oktober 2013 gibt es ein weiteres Erkenntnis des Verfassungs-Gerichtes: Es besagt, dass auch der gesamte „Überling“, also der land- und forstwirtschaftliche Ertrag, der über den Eigenbedarf der Mitglieder hinausgeht, den Gemeinden zusteht.
Höchstrichtliche Erkenntnisse gilt es umzusetzen. Dafür muss aber das so genannte „Tiroler Flur-Verfassungs-Landesgesetzes“ (TFLG) novelliert werden. Von der Opposition schwer unter Beschuss, wollte die Regierung diese Novelle bis Ende Jänner durchziehen. Doch die Bauernbund-Vertreter im Landtag fordern geschlossen mehr Zeit. Der ROFAN-KURIER hat dazu LA Bgm. Alois Margreiter zum Interview gebeten.

ROKU: „Herr Margreiter, was bedeutet das Agrar-Erkenntnis des Verfassungs-Gerichtshofes?“
MARGREITER: „Für ein kleines Agrargemeinschafts-Mitglied, das 30 Jahre lang meist ehrenamtlich ein Waldstück bewirtschaftet hat und damit nachweislich den Ertrag gesteigert hat, ist dieses Urteil unfassbar. Plötzlich soll das ange­sp-arte Holz an die Gemeinde fallen. Die Agrargemeinschaften sind nur noch eine leere, rechtliche Hülle.“

ROKU: „Sie sind also gegen die Umsetzung des Urteils?“
MARGREITER: „Nein, auf keinen Fall. Auch wenn es mir nicht gefällt, muss das Erkenntnis auf Punkt und Beistrich umgesetzt werden. Wir müssen die Dörfer endlich befrieden. Daran gibt es nichts zu rütteln. Aber den Spielraum, den der Landtag nun in der Novelle des TFLG hat, soll man schon nutzen, damit die Flächen weiter bewirtschaftet werden. Mit diesem Urteil dürften Gemeinden den Agrargemeinschaften eigentlich nicht mehr die Bewirtschaftung der Almen übertragen. Viele Gemeinden wollen das aber selber auch nicht machen.“
 
ROKU: „In Fügen prozessiert die Agrar-Gemeinschaft seit Jahren gegen die Gemeinden...“
MARGREITER: „Diesen Fall kenne ich nicht. Aber von den Landtags-Abgeordneten des Bauernbundes werden Prozesse nicht unterstützt. Wir brauchen keine Hard-Liner. Weder auf der einen, noch auf der anderen Seite. Sonst gibt es keine Lösung.“

ROKU: „Was sind für Sie die wichtigsten Punkte im Urteil?“
MARGREITER: „Nur mehr der eigene Haus- und Gutsbedarf von Stammsitzen darf von den Mitgliedern der Gemeindeguts-Agrargemeinschaften gedeckt werden. Und zwar nur in Naturalien. Als Nutzungs-Rechte kommen nur Holz- und Weiderechte in Frage.“

ROKU: „Es liegt bereits ein Gesetzes-Entwurf zur Novelle vor...“
MARGREITER: „Ja, es liegt ein Beamten-Entwurf vor. Der Gemeinderat soll einen Substanz-Verwalter für die Agrar-Gemeinschaften bestellen. Der könnte dann alleine über Verpachtung und Verkäufe entscheiden. Und auch die Auflösung von Agrargemeinschaften ist laut Entwurf nun möglich. Doch dieser Entwurf regelt viele wichtige Fragen ungenügend! Wir brauchen 1.) Die Sicherstellung der Bewirtschaftung. 2.) Die Nutzungs-Rechte dürfen nicht versteinert gesehen werden. 3.) Die Stichtage müssen geklärt werden...

sen die Stichtage: Ab wann gehen die Substanzwerte und  ab wann geht der Überling an die Gemeinden? 4.) Weniger Rechte und weniger Ertrag muss auch weniger Pflichten und weniger Verantwortung bedeuten!“

ROKU: „Wie konnte es soweit kommen?“
MARGREITER: „Eine Agrargemeinschafts-Mitglieder haben es übertrieben. Dieses Verfassungs-Gerichtshof-Urteil ist die Rechnung dafür. Wenn einige wenige den Bogen nicht so überspannt hätten, wären wir heute nicht in der Situation, dass die Agrargemeinschaft nur noch eine leere Hülle, ein atypisches Eigentum sind. Es gab Gemeinden, in denen Agrarier die Bürgermeister an der Leine herumgeführt haben.“

ROKU: „Macht eine Agrargemeinschaft dann noch Sinn?“
MARGREITER: „Einige Bauernbund-Mitglieder stellen sich tatsächlich diese Frage. Auflösung und Rückübertragung sind eine Option. Aber dann hätten wir wieder die selbe Situation wie vor den Agrar-Gemeinschaften: Nämlich dass jeder Berechtigte mit der Motor-Säge in den Wald geht und sich sein Holz holt!“

ROKU: „Danke für das Inteview!“
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