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Am Donnerstag, 21. Juni, war kalendarischer Sommerbeginn – die Zeit der Grill-Abende und Gartenfeste startet bereits… Doch was ist beim Feiern erlaubt – und was nicht?

TIROL - An einem schönen Frühlings- oder Sommerabend mit Familie oder Freunden im Garten grillen... Was ist schöner? Um unnötige Strafen oder Kosten zu vermeiden – und auch im Sinne einer guten Nachbarschaft –  ist jedoch auf ein paar Details zu achten.

Musik im Garten

Oft wird vermutet, während der "Arbeits-Zeiten" (z.B. 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 20:00 Uhr) sei auch laute Musik im Freien erlaubt. Das ist ein großer Irrtum. Hintergrund-Musik im Garten, egal ob bei Festen oder generell, ist ausschließlich in "Gesprächs- oder Zimmerlautstärke" erlaubt. Auch Unterhaltungen oder Diskussionen sind auf Zimmerlautstärke zu führen. Das sagt einem aber für gewöhnlich auch der Hausverstand...

Ausnahmen?

Eine Ausnahme sind "angemeldete Feste und Veranstaltungen". Diese müssen jedoch zuvor von der Behörde genehmigt werden. Sie haben einen festgelegten Beginn und ein festgelegtes Ende. Beides muss eingehalten werden. Angemeldete Veranstaltungen mit lauter Musik sind meist direkt in Wohnsiedlungen nicht möglich.
Und: Wer (laute) Musik beispielsweise für Vereinsmitglieder oder für seine Nachbarn spielt, fällt mit großer Wahrscheinlichkeit auch unter das Abgaben-Gesetz der Austro-Mechana "AKM".  Es handelt sich dann um eine "öffentliche Aufführung" von urheberrechtlich geschützten Werken.  Fehlen die entsprechenden Lizenzen oder wurden keine Abgaben bezahlt, können die Strafen teuer werden…

Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen

Werden bei privaten Festen öffentliche Straßen zugeparkt, droht ein Strafzettel: Fünf Meter vor und nach Kreuzungen sollten Fahrzeuge überhaupt nicht abgestellt werden. Auf Straßen mit Gegenverkehr müssen mindestens zwei Fahrstreifen – das ist eine Breite von 5 Metern – frei bleiben.
Wird gar jemand verletzt, weil Gäste wo hinaufklettern, schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein. Fehlen Absturz-Sicherungen und wurde das dem Gast nicht untersagt, haftet der Veranstalter oder Eigentümer der Liegenschaft...
Der Sommer ist da, die Bade-Saison auch. Und am Reintaler See ... beschimpfen Fischer Schwimmer, beschweren sich Schwimmer über Fischer und Nudisten verlangen von Fischern, sie sollen sich ausziehen. Wer darf hier eigentlich was? Der ROFAN-KURIER hat nachgefragt...

KRAMSACH - Wenn sich verschiedene Freizeit-Aktivitäten im gleichen Raum begegnen, ist ein wenig Toleranz gefragt. Das funktioniert meist, jedoch nicht immer, wie Erlebnisberichte vom Reintaler See zeigen: Fischerboote fahren während des Bade-Betriebes den See ab und ziehen Angelschnüre hinter sich her. Im See schwimmen orange Mini-Bojen, die Köderstellen markieren. Wer näher ranschwimmt, wird vereinzelt von Fischern wütend vertrieben... Am Ufer stellen Fischer ihre Angeln auf. Nicht immer an sinnvollen Plätzen. Schwimmer sehen die Schnüre unter Wasser nicht, schwimmen hinein – und beschweren sich... Und einige Nackt-Bader auf der Halbinsel sollen andere Badegäste und Fischer sogar schon dazu aufgefordert haben, sich auszuziehen oder zu verschwinden!

Wer darf was?

Der ROFAN-KURIER hat bei Dr. Michael Geiger, Haupteigentümer des Sees und behördlich vereidigter Fischerei-Bewirtschafter, nachgefragt. Er sagt: "Wichtig ist mir, dass die Menschen miteinander auskommen! Fakt ist: Der Fischer darf am gesamten See fischen. Das hat nach Vorgaben des Tiroler Fischerei-Gesetzes zu erfolgen." Dr. Geiger ergänzt aber auch, dass es für Fischer, über die fundierte Beschwerden eingehen, keine Fischerkarte mehr geben wird. Es sei auch wenig sinnvoll, dort zu fischen, wo die Strände sind, weil "da nichts beißt".
Er ergänzt: "Fischer und Badegäste sind gleichgestellt. Sie müssen sich bezüglich Nutzung arrangieren." Es gäbe aber auch illegale Bade-Zugänge, die Schwimmer nutzen. Sie stören dort Sport-Fischer, die sich extra abseits der öffentlichen Strände platzieren. Schwimmen darf man überall im See. Genehmigte Wasser-Zugänge sind aber ausschließlich: Mu-Strand, Fischer-Stube, Kohler-Wiese, Halbinsel-Spitz und (teils) Süd-Ufer, Zugang Alois Brunner und Zugang Andreas Brunner.
Zu den Begehrlichkeiten mancher Nackt-Bader sagt Dr. Geiger: "Nackt-Baden ist hier nur geduldet, nicht erlaubt! Niemand MUSS sich im Bereich der Halbinsel ausziehen."
FKK ist in Tirol generell verboten. Eine einzige Anzeige gegen den FKK-Bereich am Reintaler... und das Nackt-Baden würde behördlich eingestellt.
KRAMSACH Reintaler u Geiger Mich 02

BILD: Haupteigentümer Dr. Michael Geiger am Mu-Strand-Ufer. Auch dieser Zugang wäre ab Juni 2015 gesperrt.


„Die Pacht soll halbiert werden“, verlangten Land, Gemeinde Kramsach und Tourismusverband von den Eigentümern des Reintaler Sees. Jetzt liegt ein amtliches Schreiben vor, das die Zusammenarbeit ab 2015 kündigt.


INNSBRUCK/KRAMSACH  Bereits 2012 starteten die Verhandlungen um eine neuerliche Verpachtung des Reintaler Sees für 2015. Die Seenverwaltung, bestehend aus Land Tirol, Gemeinde Kramsach und Tourismus-Verband Alpbachtal/Seenland, hatte Forderungen: Die Pacht sollte um 50% billiger werden, man wollte mehr Veranstaltungen am See-Gelände und eine Einschränkung der Fischerei sowie eine weniger strenge See-Ordnung.

Mündliche Verhandlung im April

See-Zugänge 2015

BILD: Nach der Aufkündigung der Zusammenarbeit durch die Seen-Verwaltung (Land,Gemeinde,TVB) wollen die Eigentümer vier von sechs Bade-Zugängen schließen. Foto: Tourismusverband Alpbachtal/Seenland. Grafik: ROFAN-KURIER.

Ende April 2014 gab es eine mündliche Verhandlung. Das Ergebnis unter Teilnahme von Vize-Bgm. Mag. Karin Friedrich (ÖVP), drei Landes-Beamten und den Eigentümern, schaut laut Protokoll von Haupt-Eigentümer Dr. Michael Geiger so aus: „Andreas Brunner könnte seinen Sonder-Zugang zum See behalten. Er könnte auch Bewirtschafter bleiben. Die Zustimmung zu mehr Veranstaltungen hätten wir uns als Eigentümer vorbehalten – zum Schutz der Natur und der Anrainer. Der jährliche Pachtzins wäre reduziert worden (um 17%). Und Alois Brunner, Besitzer des Ost-Strandes mit Seezugang, wäre weiterhin Selbstbewirtschafter geblieben...“ Laut Dr. Geiger wurde vereinbart, zu dieser Einigung die Zustimmung des Gemeinderates als auch jene der anderen See-Eigentümer einzuholen.

Land, Gemeinde und TVB
kündigen Pacht für 2015

Ende April wurde also mündlich über die genannten Punkte verhandelt, weitere Gespräche wurden  vereinbart. Doch dann wird an die Rechtsanwältin der Eigentümer, Dr. Christine Fischer-Lode, ein mit „27. Mai 2014“ datiertes Schreiben  zugestellt. Darin heißt es: „Die Seenverwaltung wird den Reintaler See nach Rücksprache mit TVB Alpbachtal/Seenland, Gemeinde Kramsach, dem Land Tirol und den politischen Entscheidungs-Trägern nicht mehr weiter anpachten.“ Damit wird es laut Dr. Geiger 2015 einen Badebetrieb wie bisher nicht mehr geben.

Was noch im Schreiben steht...

Weiters heißt es im Brief des Landes, der Pachtzins sei „stark überhöht“.  Und: Mit den beiden Seezugängen der Eigentümer (Fischerstube und Wiese von Alois Brunner) „kann von Seiten des Landes das Auslangen gefunden werden“...    
Dem Land Tirol gehören laut Geiger auch die Halbinsel und die Mu-Strand-Wiese. Im Schreiben heißt es weiter, das Land wolle diese Flächen auch künftig zur Bewirtschaftung verpachten (als Liegewiese, Anmerkung).
Dazu Dr. Michael Geiger exklusiv zum ROFAN-KURIER: „Das heißt: Es gibt 2015 nur noch zwei Strände, bei denen man ins Wasser darf! Die Fischerstube und die Liegewiese von Alois Brunner. Mu-Strand-Wiese, Kohler-Wiese, Halbinsel und der kleinere Strandbereich von Camping Seeblick/Toni (Andreas Brunner) können weiter als Liegewiesen genutzt werden, ABER dort dürfen die Leute nicht mehr in´s Wasser.“

Baden gehen wäre dann
Besitz-Störung!

Auf die Frage des ROFAN-KURIER, wie man Tausende Badegäste daran hindern möchte, bei den gesperrten Stränden ins Wasser zu gehen, sagt Haupt-Eigentümer Dr. Geiger: „Das ist nicht unser Problem. Die Grundeigentümer der angrenzenden Flächen haften dafür, dass von ihren Grundstücken keine Besitz-Störungen gegen fremdes Eigentum ausgehen.“
Seitens der Gemeinde Kramsach wurde Vize-Bgm. Mag. Karin Friedrich (ÖVP) mit den Verhandlungs-Leitung beauftragt. Zur aktuellen Entwicklung war ihr aus Zeitgründen kein ausführliches Interview möglich, sie sagt jedoch: „... dass der Vertrag im Mai 2015 ausläuft, ist kein Geheimnis. Bis dahin ist noch Zeit und die Verhandlungen laufen...“
Dr. Geiger dazu: „Mit diesem Schreiben, das einen Bruch der getroffenen mündlichen Vereinbarung unter Verantwortungs-Trägern bedeutet, sind für mich die Verhandlungen in diesem Stil beendet!“
Hintergrund-Infos: Die „Seenverwaltung“ besteht aus Land, Gemeinde Kramsach und TVB. Sie pachtet ihn von den Eigentümern und vergibt die Bewirtschaftung. Früher hat hier noch die Gemeinde Kramsach die Erhaltung der Wege bestritten und den „Erhaltungs-Beitrag“ der Badegäste kassiert.
Bereits im Vorjahr ist See-Miteigentümer Alois Brunner (Seehof – er besitzt die große Liegewiese am Ost-Ufer und einen Teil der Wasserfläche) aus dem Vertrag ausgestiegen und bewirtschaftet seinen Strand selbst.
Die im April 2014 erarbeiteten, mündlichen Verhandlungs-Inhalte sind für die Eigentümer mit der Kündigung der Zusammenarbeit vom Mai 2014 gegenstandslos. Weitere Absprachen gibt es bisher nicht. Damit sieht es ganz so aus, als wären ab Juni 2015 Halbinsel, Mu-Strand, Kohler-Wiese und der Sonderzugang Camping Seeblick/Toni (Brantlhof) für das Baden gesperrt. Denn bei diesem „pokern“, wie es Dr. Geiger nennt, will er nicht mitspielen.

Eigentums-Verhältnisse

Das Gewässer des Reintaler Sees samt Baderecht, Bootsfahrt, Fischerei und Restaurant Fischerstube teilt s ich wie folgt: 18/32 die Familie Geiger, 7/32 die Familien Lode und Fischer-Lode, 7/32 Alois Brunner und weitere 6 Eigentümer. Dazu kommen mehrere Besitzer von Ufer-Flächen. Das Land Tirol ist am Reintaler See bereits seit 1975 involviert. Unter LR Dr. Alois Partl wurde ein Baderechts-Pachtvertrag abgeschlossen, weil die vielen See- und Ufer-Eigentümer in direkter Verhandlung sonst nur schwer unter einen Hut zu bekommen waren.
Laut Dr. Geiger war die Basis für den jetzt kritisierten Pachtzins übrigens seit 15 Jahre gleich. Er als Haupteigentümer sagt abschließend: „Bereits im Mai traf bei uns das amtliche Schreiben ein. Doch erst am 10. Juni wurde die einseitige Entscheidung der Seenverwaltung im Gemeinderat unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Diskussion freigegeben...“
© Rofankurier