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Brennender LKW legte Verkehr lahm

Dienstag, 01 Juli 2014
Freigegeben in Lokales
BRIXLEGG (ce) Mitte Juni verursachte ein brennender LKW  kurzfristig Behinderungen am Kreisverkehr zwischen Rattenberg und Brixlegg. Ein Kipplader der Firma Widmann entzündete sich während der Fahrt plötzlich selbst, dem Fahrer gelang noch die Flucht aus der Fahrerkabine. Einsatzleiter Gerhard Kosta (FF Brixlegg): „Wir waren sehr schnell mit zwei Wagen vor Ort und konnten den LKW ziemlich schnell löschen. Gott sei Dank hatten wir die Situation sofort unter Kontrolle, die Tanks des LKW wurden vom Brand nicht erreicht. Vermutlich hat es sich um einen Kabelbrand gehandet.“ Firmeninhaber Christoph Widmann organisierte den Abtransport und half dabei auch persönlich mit: „Uns ist wichtig, dass der Fahrer okay ist. Vermutlich war ein technisches Gebrechen die Ursache für den Brand.“


Tausende Autos und hunderte LKW fahren täglich durch den Kreisverkehr beim Innkauf zwischen Brixlegg und Rattenberg. Wegen der breiten Fahrspur biegen einige Fahrer „in zweiter Spur“ iein, immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen. Einige Leser haben sich beschwert, der ROFAN-KURIER hat nachgefragt... 

RATTENBERG/BRIXLEGG (ce)  Die Redaktion hat bei der Bezirks-Hauptmannschaft sowie bei der Polizei in Kramsach nachgefragt.
Ganz einfach ist die Frage, ob der Kreisverkehr nun einspurig oder zweispurig ist, nicht zu beantworten. Laut Auskunft des stellvertretenden Postenkommandaten in Kramsach, Franz Hechenblaikner, ist der Kreisverkehr beim Innkauf zwischen Brixlegg und Rattenberg eigentlich einspurig zu benützen.
Generell gilt hier offenbar ein „Rechtsfahr-Gebot“. Man muss also äußerst rechts fahren. Darüber hinaus sind auch keine zwei Fahrspuren aufgemalt.
Trotzdem darf man den inneren Bereich des Kreisverkehrs nutzen, um besonders langsam fahrende Fahrzeuge innen zu überholen, weil der befahrbare Bereich einfach formuliert „breit genug“ dazu ist.
BH-Stv. Dr. Herbert Haberl, zuständig in der Abteilung Verkehr der BH Kufstein, verweist darauf, dass sich der Kreisverkehr nicht im Ortsgebiet befindet und somit ein grundsätzliches Rechtsfahr-Gebot gilt.  Wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, darf im Kreisverkehr links überholt werden. Aber Achtung, er gilt bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr die Rechtsregel! Somit empfehlt es sich, den Kreisverkehr rechts außen zu befahren und nur im Notfall, langsame Fahrzeuge (z.B. Traktoren) innen vorsichtig zu überholen. Wer innen fährt, hat nicht Vorrang...
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