VP-Klubobmann LA Josef Geisler präsentiert aktuelle Landtagsbeschlüsse
Präventionsmaßnahmen für Jugendliche
Im Bereich des Jugendschutzes sollen die gesetzten erfolgreichen Maßnahmen gegen die bekannten Erscheinungsformen des Missbrauchs von Alkohol weitergeführt werden. Zahlreiche Maßnahmen führten bereits zu einer Sensibilisierung im Umgang mit Jugendlichen und dem Erwerb von Alkohol. Allerdings ist das Einstiegsalter für den Konsum von Alkohol weiterhin sinkend. Eine immer stärker ausgeprägte Erscheinungsform stellt das so genannte „Vorglühen" der Jugendlichen vor dem Besuch von Veranstaltungen, Lokalen oder Diskotheken im privaten Umfeld dar, bei dem eine relativ große Menge Alkohol in kurzer Zeit konsumiert wird. Um auch hier eine Sensibilisierung zu erreichen, muss das bisher Erreichte weiter ausgebaut werden. Zusätzliche Kampagnen sind daher notwendig und zu prüfen.
Medienportal des Landes
Das Land Tirol ist Herausgeber einer Vielzahl digitaler Informationsschriften und Amtlichen Bekanntmachungen. Dazu zählen die Landeszeitung, das Landesgesetzblatt, der Bote für Tirol und das Merkblatt für die Gemeinden Tirols sowie teilweise weniger bekannte, aber dennoch bedeutende Informationsreihen. In der Internetpräsenz des Landes Tirol soll nun ein allgemeiner und breiter Zugang zu den herausgegebenen, periodischen, digitalen Informationsschriften und Amtlichen Bekanntmachungen eingerichtet werden.
Änderung des Telekomgesetzes
Aufgefordert werden soll die Bundesregierung, das Telekommunikationsgesetz dahingehend zu ändern, dass den Gemeinden sowie den Bundesländern Informationen aus dem Infrastrukturverzeichnis im Umfang des § 13a des Telekommunikationsgesetzes zur Verfügung gestellt werden. Gerade die Gebietskörperschaften führen als Öffentliche Auftraggeber jährlich viele Tiefbaumaßnahmen aus, die für eine Mitverlegung von Leerrohren geeignet sind (Landesstraßen, Fernwärme, Abwasser, Erdgas, etc.). Leerverrohrungen können wichtige Impulse und Voraussetzungen für die zukünftige Errichtung der Telekommunikations-Infrastruktur darstellen. Für effiziente Maßnahmen ist eine Kenntnis der bereits installierten Telekommunikations-Infrastruktur notwendig. Das Auskunftsrecht soll auf die Länder und Gemeinden erweitert werden.