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Sende-Mast: „Werte hier nicht mehr messbar!“
Schwaz - Dass sich die Bürger, die ja von der guten Netzabdeckung profitieren, über Sendeanlagen aufregen, hört die Mobilfunk-Lobby in Österreich gar nicht gerne… In der Stadt Schwaz kämpft der ehemalige Bus-Unternehmer und Anrainer der Hauptschule, Ludwig Ledermair, trotzdem weiter gegen die Bestrahlung durch die Sendeanlage am Dach der Hauptschule. Bis zu 1.200 Mikro-Watt pro m2 an hochfrequenter Strahlung misst er direkt auf seinem Bett im Schlafzimmer. Er verwendet ein geeichtes Messgerät des deutschen Herstellers "Gigahertz-Solutions". Wenn er sein Dachfenster öffnet, ist es meist vorbei mit Messen: Das Gerät kann "nur" Belastungen bis 2.000 Mikro-Watt pro m2 anzeigen. Der Wert übersteigt den messbaren Bereich... Die Belastung ist natürlich abhängig von der jeweiligen Auslastung der Anlage und ändert sich auch.
Der Sendemast steht nur 13 Meter von seinem Schlafzimmer-Fenster entfernt. "Nur weil wir ein Blechdach haben, ist die Strahlung nicht weit höher. Sonst würde es vermutlich noch ärger ausschauen", denkt Ledermair.
Er bat den ROFAN-KURIER zum Lokal-Augenschein. Im Gespräch nimmt Ledermair kein Blatt vor den Mund: "Mir sind einige Fälle von Leuten bekannt, die in der letzten Zeit hier in der Nachbarschaft Krebs oder Leukämie bekommen haben. Es heißt von der Mobilfunk-Industrie immer, eine schädliche Wirkung von Mobilfunk sei nicht bewiesen. Die Geschädigten müssten nachweisen, dass das mit der Mobilfunk-Strahlung zusammenhängt. Ja sollen die mal beweisen, dass hier KEIN Zusammenhang besteht...!" Während Umweltmediziner seit Jahren vor potentiell schädlichen Auswirkungen warnen, vertritt die Mobilfunk-Lobby stets den gegenteiligen Standpunkt und zweifelt diesbezügliche Gutachten an.
Ledermair: "Wie lange lassen sich die Eltern das gefallen?"
Ledermair hat mit einem Transparent bei der Hauptschule Posten bezogen (siehe Foto). Später ist er mit einer Video-Kamera und seinem Messgerät in die Schule gegangen und hat dort den Aufenthalts-Bereich der Schüler vermessen. "Dabei wurde die Mess-Skala des Gerätes von 2.000 Mikro-Watt pro Quadrat-Meter überschritten! Die Werte, die man den Schülern hier zumutet, sind teils gar nicht mehr messbar. Ich frage mich, wie lange sich die Eltern das noch gefallen lassen!", ärgert sich Ledermair. Er zeigt dem ROFAN-KURIER das entsprechende Video, das nun auch auf unserer Homepage abrufbar ist. Da seine Wohnung im Dachgeschoß liegt, sei er von der Strahlung besonders betroffen.
Umweltmediziner warnt!
Auf Nachfrage des ROFAN-KURIER sagt dazu Dr. Gerd Oberfeld, langjähriger Umweltmediziner der Landesregierung Salzburg und ehemals Gesundheits-Sprecher der österreichischen Ärztekammer: "Funkstrahlen sollten speziell im Wohn- und Schlafbereich möglichst gering sein. Die Europäische Akademie für Umweltmedizin gibt dazu in der EMF-Leitlinie 2016 entsprechende Empfehlungen. Für Schlafplätze sind die Richtwerte (jeweils als Peak-Wert) bei ständiger Exposition für WLAN 1 µW/m² (Mikrowatt pro Quadratmeter), bzw. für Mobilfunk (DECT, GSM, UMTS und LTE) je 10 µW/m². Am Tag sind die Werte bei ständiger Exposition um den Faktor 10 höher."
Einen Wert von über 1.000 Mikro-Watt/m2 erachtete Dr. Oberfeld in früheren Gesprächen bereits als "bedenklich".
Gesetzliche Situation
Portugal hat bereits 2002 als Reaktion auf Krebsfälle in Spanien ein Verbot für Mobilfunk-Anlagen auf Schulen erlassen. In England gibt es die Empfehlung, dass die Hauptstrahl-Richtung von Sendeanlagen in Schulnähe NICHT auf Schulgebäude fallen soll. 2011 verabschiedete der Europarat das Dokument „Die möglichen Gefahren elektromagnetischer Felder und ihre Auswirkung auf die Umwelt“, das den Mitgliedsländern eine Reihe von Empfehlungen zur Prävention gibt, wie etwa:
• Es sollen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden, um die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zu reduzieren, insbesondere den Funkfrequenzen von Mobiltelefonen und ganz besonders die Belastung für Kinder und Jugendliche, die das höchste Hirntumorrisiko zu haben scheinen.
• Für Kinder im Allgemeinen, und vor allem in Schulen und Klassenzimmern: bevorzugen Sie kabelgebundene Internetverbindungen und reglementieren Sie die Nutzung von Mobiltelefonen von Schulkindern auf Schulgelände streng.
• Bestimmen Sie die Standorte von neuen GSM-, UMTS-, WLAN oder WIMAX-Antennen nicht nur nach den Interessen des Betreibers, sondern in Absprache mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Anwohnern und Verbänden von
betroffenen Bürger.
Schweiz: Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) – Stand 1. Juli 2016
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19996141/index.html
Der Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke beträgt:
a. für Anlagen, die ausschließlich im Frequenzbereich um 900 MHz oder in niedrigeren Frequenzbereichen senden: 4,0 V/m (42,4 mW/m²);
b. für Anlagen, die ausschließlich im Frequenzbereich um 1800 MHz oder in höheren Frequenzbereichen senden: 6,0 V/m (95,5 mW/m²);
c. für Anlagen, die sowohl in Frequenzbereichen nach Buchstabe a als auch nach Buchstabe b senden: 5,0 V/m (66,3 mW/m²).
Italien: Summe HF 6 V/m (95,5 mW/m²)
In Österreich gibt es bis dato keine vom Parlament verabschiedeten Grenzwerte zum Schutz der Allgemeinbevölkerung vor Funkstrahlung...
Mutter geschockt: 3.700,- EURO Handy-Rechnung!
TIROL (cm/aw) „Seit zwei Jahren hat mein Sohn ein Smart-Phone mit Jugend-Tarif und er ging auch immer sorgsam damit um. Den Rahmen hat er noch nie überschritten! Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass er in einem Monat für 3.500,- EURO Downloads gemacht hat“, sagt die Mutter im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER. Für die zusätzlichen 200,- EURO hätte er auch noch fast 1.000 SMS mehr schicken müssen, als im Jugend-Paket enthalten sind...
Wie kann so eine Rechnung zustande kommen?
Kostenfalle „alter Tarif“
In den letzten Jahren hat sich bezüglich Gebühren viel getan: Aufgrund der Konkurrenz sind neue Verträge meist besser als alte. Wer beispielsweise einen drei Jahre alten Handy-Vertrag mit Internet-Nutzung hat, könnte übel zur Kasse gebeten werden, wenn er das vereinbarte Daten-Volumen überschreitet. Während Daten-Pakete mit ein oder zwei Gigabite meist zum Fixpreis (zu einer so genannten „Flat-Rate“) vereinbart werden, kosten weitere Daten manchmal viel Geld! Wer also das Daten-Volumen aus den Augen verliert, kann schnell einige 100,- EURO zahlen.
Kostenfalle „Online-Radio“
Doch gleich mehrere 1.000,- EURO schafft man so kaum. „Wenn die Kosten explodieren, ist oft auch ein Online-Radio der Verursacher. Wer diese Radio-Sender im Hintergrund laufen lässt und vergisst, sich auszuloggen, kann schon auf derartige Summen kommen“, warnt Christian Pattis vom der Firma Falch in Strass.
Kostenfalle „Apps“
Die meisten Anwendungen für´s Handy („Apps“) sind seriös und erleichtern oder ermöglichen Smart-Phone-Usern erst gewisse Dienste. Davon abgesehen, dass einige dieser Apps die Berechtigung haben, persönliche Daten wie das Bewegungs-Profil oder den Handyspeicher auszulesen, gibt es auch solche, die – böswillig – permanent Updates aus dem Internet laden. Und das kostet Geld. Andere Apps wiederum versenden ungefragt kostenpflichtige SMS! Das ergibt horrende Rechnungen.
Kleingedrucktes lesen!
Experten kennen das Problem mit den Apps gut. Aber alle App-Programmierer sind verpflichtet, darauf hinzuweisen, was ihr Programm macht. „Das Problem, das wir öfter haben ist, dass vor allem junge Anwender einfach nicht nachlesen, was eine App überhaupt macht und darf, bevor sie diese aktivieren“, sagt Pattis. Manche Apps lesen auch den Speicher und die Kontakte aus, erstellen Bewegungsprofile... Eltern sollten sich fragen: „Braucht mein Kind mobiles Internet?“ Die Antwort lautet wohl in allen Fällen „Nein“.
Im aktuellen Fall kam die Familie mit einem blauen Auge davon: Die Online-Gebühren waren nicht zu bezahlen, da es sich um einen Jugend-Vertrag handelt. Für die Kosten war ein „App“ verantwortlich, das sich nicht mehr geschlossen hat und permanent online blieb! Fällig waren jedoch die 200,- EURO für SMS...
Vorratsdaten: Seit 1. April ist jeder verdächtig!
Tatort Handy: Wer, mit wem, von wo, wie lange. Gespräche, Mails, SMS... Seit 1. April gibt es in Österreich die Vorratsdaten-Speicherung. Damit entsteht ein exaktes Gewohnheits- und Bewegungsprofil für jeden Bürger.
EUROPA (icei) Seit 1. April wird mitgeloggt. Sechs Monate werden die Daten von Telefongesprächen, Mails, SMS, Internet-Bewegungen, IP-Adressen oder Internet-Telefonie gespeichert und im Bedarfsfall für Ermittlungen oder Überwachungen den Behörden zur Verfügung gestellt.
Eine ausgiebige und völlig arglose Benützung der modernen, mobilen Kommunikationsmöglichkeiten ist heute der Regelfall. Und gerade Menschen, die Handy, PC und Internet mehrmals täglich nutzen, liefern aussagekräftige Datensätze.
Vorratsdaten sagen mehr als ein Gesprächs-Mitschnitt
Wer über eine signifikante Zahl von Vorratsdaten verfügt, weiß laut Experten mehr über sein Überwachungs-Opfer, als wenn er einfach Telefonate mithören würde.
Denn zu allen Aktionen – ob im Internet, am Handy oder am Festnetz – werden Ort, Zeit, Dauer, Absender und Empfänger festgehalten. Diese untrennbar mit der Person verknüpften Datensätze bilden den gesamten Berufsalltag und auch das Freizeitverhalten erschreckend deutlich ab. Dadurch ergeben sich für Ermittler aber auch gefährliche Interpretationsspielräume. Mit einem Verdächtigen über etwas völlig harmloses gesprochen? Pech gehabt: Schon ist man im Fahndungs-Raster! So geschehen im Tierschützer-Prozess.
„Aus“ für Hilfs-Dienste?
Die Vorratsdaten-Speicherung kommt dabei massiv in Konflikt mit dem Berufsgeheimnis von Anwälten, Ärzten oder Journalisten. (ähnlich wie der Versuch, die Strafprozess-Ordnung zu ändern. Künftig weiß jeder, wer wann und wie lange mit einem Journalisten (anonyme Tipps gibt es am Telefon nicht mehr...), einem Urologen, Gynäkologen, Psychiater telefoniert hat.
Mitgeloggt wird künftig auch, wer beispielsweise die AIDS-Hotline, die Telefonseelsorge, die Fürsorge, den psychosozialen Dienst... anruft. Lauter Dienste, die mit „Diskretion“ werben. Damit ist es jetzt vorbei.
Begründet wird diese Abschaffung der Privatsphäre mit der Verbrechensbekämpfung. Doch: In Ländern, in denen die Vorratsdaten-Speicherung bereits eingeführt wurde, ist die Aufklärungs-Quote nicht höher wie in Österreich.
Schuld ist wieder mal die EU. Sich an der EU abzuputzen, wenn es um weniger populäre Entscheidungen geht, ist nicht neu. „Wenn wir das nicht umsetzen, bestraft uns die EU“, heißt es. Dass Österreich auf EU-Ebene die Voratsdaten-Speicherung mitbeschlossen hat, wird dabei manchmal vergessen. Und es ziehen hier auch nicht alle EU-Länder mit. Schweden sieht hier die Grund- und Freiheitsrechte der eigenen Demokratie so sehr in Gefahr, dass es die Umsetzung ausgesetzt hat und die EU-Richtlinie nun aktiv bekämpft.
Anonymus schlägt nicht zurück
Was es heißt, ein Opfer der heftig kritisierten Vorratsdatenspeicherung zu sein, sollten einige Politiker selbst zu spüren bekommen. Anonymous Austria, Ableger des weltweit aktiven Anonymous-Kollektivs, kündigte an, aus Protest gegen die Überwachungsmaßnahme brisante Daten aus Politiker-Mails zu veröffentlichen. Am 1. April blieb dies jedoch vorerst aus... Doch nur ein April-Scherz? Man darf auf weitere Aktionen gespannt sein.