Eine Wohnanlage mit 28 Eigentumswohnungen ist eine von mittlerer Größenordnung. Jeder Wohnungseigentümer hat dort seine, ganz bestimmte Anzahl von Quatratmetern inne und für Allgemeinteile gibt es ein Benutzungsrecht und einen Aufteilungsschlüssel, nach dem die Kosten zu bezahlen sind. Für Verwaltungstätigkeiten ist in der Regel eine vom Eigentümer getrennte Hausverwaltung beauftragt, für die Extrakosten anfallen und oft genug Streitereien entstehen. Die Situation bei Wohnanlagen mit sog. gemischten Wohnungen, also Eigentumswohnungen und (un)befristete Mietwohnungen mit oder ohne Vergaberecht durch Dritte wird noch viel komplizierter. Damit das Ganze funktioniert, wurden ganze Bände von wohnrechtlichen Bestimmungen auf allen Ebenen (Bund, Land, Gemeinden) beschlossen und gibt es eine geradezu undurchblickbare Judikatur dazu.
Wenn man dieses Bild mit den 28 EU-Staaten und der schon längst gescheiterten Welcome-Politik von Merkel vergleicht, so sieht jeder Realist, dass weitere Flüchtlingsströme wie 2015 unmöglich hinzunehmen sind. Allein bei rund 500 000 Arbeitslosen in Österreich sind konfliktfreier Zuzug, die Unterbringung oder gar Arbeitsvermittlung von weiteren Flüchtlingen nichts anderes als ein Wunsch ans Christkind. Wie beim Wohnungsvergleich führt schon die kleinste „Nachbarschaftsstörung“ zu tiefsten Zerwürfnissen, die mit der Hausverwaltung, allenfalls über einen Mediator, aber sehr oft vor Gericht oder gar durch Auszug enden. Bei einer Wohnanlage mit nur 28 Wohneinheiten reden wir aber noch von peanuts. Wenn aber Hunderttausende Flüchtlinge mit anderem Kultur-und Religionshintergrund, meistens ohne Ausbildung und ohne Papiere regelrecht ins Haus Europa fallen, wird das dort geregelte Wohnrecht in Kürze in Zustände wie in den Herkunftsländern verwandelt werden. Da nützen auch ständige, ergebnislose Sondergipfel nichts, von Integration reden wir da lieber gar nicht.
LA a.D., GR Mag. iur. Anton Frisch
Kufstein, am 3.3.2016
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