Wörgls Bürgermeisterin Hedi Wechner (SPÖ) und NR Carmen Schimanek (FPÖ) warten seit zwei Jahren auf einen Bescheid zum Hochwasser-Stutzdamm für Wörgl. LH-Stv. Josef Geisler (ÖVP) sagt, Wörgl habe keinen Bescheid gewollt. Hier steht Aussage gegen Aussage. Nun geht nun eine Säumnisbeschwerde der Stadt Wörgl an das Lebensministerium.
WÖRGL (lias) Bereits seit Anfang des Jahres ist der Hochwasserschutz ein umstrittenes Thema in Tirol. Wörgls Bürgermeisterin Hedi Wechner (SPÖ) und NR Carmen Schimanek (FPÖ) sind empört über die derzeitige Sachlage: „Die Gemeinde Wörgl hat am 23. Februar ein Antwort-Schreiben der Abteilung Schutzwasserwirtschaft erhalten, auf das sie mittlerweile schon seit zwei Jahren gewartet hatte. Es ging dabei um den Bescheid zum Einreichprojekt Hochwasserschutzdamm Wörgl West. Wir haben allerdings nur eine Stellungnahme erhalten, aber keinen Bescheid! Gegen eine Stellungnahme können wir aber keinen Einspruch erheben“, ärgert sich Wechner.
In der Stellungnahme heißt es, dass der Damm nicht genehmigt werden kann, weil er den Pegel in Kirchbichl, etc. bei einem Hochwasser erhöhen soll.
Schimanek: „Zuständige widersprechen sich selbst!“
Darin bestünde ein Widerspruch, erklärt Schimanek: „Einerseits sagt man uns, die Unterlieger (Kirchbichl, Kufstein, Langkampfen) müssten nicht in einen Wasserverband miteinbezogen werden, da sie ohnehin sicher wären. Andererseits dürfen sich die Abflussspitzen nicht erhöhen, da in diesem Fall die Unterlieger nicht geschützt wären.“
Noch dazu könne die Gemeinde mit einer reinen Stellungnahme nichts anfangen, da man dagegen keinen Einspruch erheben kann. „Jeder österreichische Bürger hat das Recht, innerhalb von sechs Monaten einen Bescheid zu erhalten. Die Gemeinde Wörgl wartet schon seit zwei Jahren auf einen Bescheid“, sagt Schimanek und fügt hinzu: „Auch die Vorgaben für den Wasserverband, der gegründet werden soll, sind für mich fadenscheinig. Man wird zwar auf Solidarität eingeschworen und darauf, dass alle zusammenhelfen sollen, aber im gleichen Atemzug nimmt man die schon geschützten Gemeinden Richtung Kufstein vom Wasserverband aus.“
Carmen Schimank (FPÖ) hegt den Verdacht, dass man mit allen Mittel versuche das Dammprojekt so lange wie möglich hinauszuzögern.
Wörgl setzt sich jetzt allerdings zur Wehr und reicht beim Lebensministerium eine Säumnisbeschwerde gegen das Land Tirol ein.
„Wenn die Landespolitik sich nicht mit dem Dammbau auseinandersetzten will, werden wir die Kompetenzen an eine höhere Instanz abgeben. Ich bin entsetzt und enttäuscht was hier momentan passiert und es ist schäbig, wie mit den Ängsten der betroffenen Bürger umgegangen wird“, empört sich Schimanek.
Geisler: „Wörgl wollte keinen Bescheid!“
Auf Anfrage bei LH-Stv. Josef Geisler (ÖVP) heißt es: „Im Frühjahr 2013 wurde das eingereichte Damm-Projekt der Stadt Wörgl in der Fachabteilung des Landes mit Vertretern der Stadt Wörgl erörtert.“ Schon damals sei festgestellt worden, dass das Projekt so nicht bewilligungsfähig wäre.
„Gemeinsam mit den Vertretern der Gemeinde Wörgl und der Abteilung Wasserwirtschaft wurde daher vereinbart, dass das Projekt nicht beurteilt werden soll, bis eine Gesamtlösung gefunden und die Regionalstudie Tiroler Unterinntal geklärt ist. Trotz dieser Vereinbarung wurde mehrfach der Wunsch der Stadt Wörgl nach einer Entscheidung durch Bescheid laut“, sagt LH-Stv. Geisler weiter.
Daher habe der Sachverständige sein Gutachten erstellt und dieses der BH-Kufstein übermittelt. Die BH habe unverzüglich und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend eine Stellungnahme an die Stadt Wörgl gesendet. Aus dem Gutachten ginge hervor, dass es bei der Umsetzung des Damm-Projekts zu erheblichen Erhöhungen des Wasserspiegels am Inn zwischen Wörgl und Kufstein kommen würde. Somit wäre der Abfluss des Hochwassers beeintrechtigt und es gebe Überschwemmungen in dem Bereich der östlichen Gemeinden.
„Daraufhin hat die Stadt Wörgl mit einem Schreiben vom 24. März 2015 eine Stellungnahme abgegeben, in der unter anderem darum ersucht wurde, bis zur Vorlage ergänzender und verbessernder Projektunterlagen nicht zu entscheiden. Diesem Ersuchen wurde von der BH-Kufstein vom 01.04.2015 Folge gegeben“, rechtfertigt Geisler die Vorgehensweise.
Unterlieger nicht im Wasserverband!
Auf die ausdrückliche Frage, warum die Unterlieger (Kirchbichl, Langkampfen und Kufstein) von dem Wasserverband ausgenommen werden, antwortet Geisler: „Grundsätzlich bestehen Wörgl ostwärts keine größeren Überflutungs-/Retentionsräume, die das benötigte Wasservolumen durch den Hochwasserdamm in Wörgl kompensieren könnten. Generell kann man sagen, dass alle Gemeinden östlich von Wörgl ihre Hochwasser-Problematik gemeindeintern lösen und über ausreichenden Hochwasserschutz verfügen“, schließt Geisler. Das bedeutet, dass die östlichen Gemeinden in der derzeitigen Situation bereits geschützt sind. Sollte Wörgl allerdings den geplanten Selbstschutz durch den Bau des Hochwasser-Schutzdammes umsetzen, wären die Unterlieger nicht mehr ausreichend geschützt. Dem Wasserverband sollen Kufstein & Co. aber dennoch nicht beitreten.
Letzte Änderung am Dienstag, 28 April 2015 09:45
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